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   BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63   

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https://dejure.org/1963,298
BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63 (https://dejure.org/1963,298)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1963 - 3 StR 5/63 (https://dejure.org/1963,298)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63 (https://dejure.org/1963,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) - Strafbarkeit von Beihilfe zu §§ 90a und 128 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen der Bejahung des Tatbestandsmerkmals der Mitgliedschaft - Verfassungswidrigkeit einer Partei - Schranke des Grundrechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 296
  • NJW 1963, 1315
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Die Reichweite der Strafvorschrift deckt sich insoweit mit dem für verfassungsfeindliche Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG geltenden Ungehorsamstatbestand des § 129 a StGB, der ausdrücklich "jede sonstige Unterstützung" der Vereinigung unter Strafe stellt (BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).

    § 128 StGB spricht von Mitgliedern, Stiftern und Vorstehern; auch hier reicht die Beihilfe eines Außenstehenden zur Erfüllung des Tatbestandes des § 128 StGB dann nicht aus, wenn diese Förderung der Vereinigung im ganzen und nicht einem Haupttäter persönlich zugutekommen soll (BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).

    Die Begriffsbestimmung der Mitgliedschaft im Sinne des § 128 StGB: Mitglied ist, "wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19), ist nicht etwa dahin auszulegen, daß eine Unterordnung und ein Tätigwerden auf Grund einseitigen Willensentschlusses ausreichte.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Da diese gesetzliche Regelung zwangsläufig eine Reihe von Grundrechten, insbesondere das Grundrecht der freien Meinungsäusserung einschränkt, hat das Bundesverfassungsgericht schon in dem KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85, 137) [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51] die Frage geprüft, ob Art. 21 Abs. 2 GG etwa selbst einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verkörpert.

    Gewiß ist die kommunistische Lehre als solche nicht verboten; das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. August 1956 ausdrücklich betont (BVerfGE 5, 145 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

  • BGH, 27.05.1959 - 3 StR 44/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Ein stillschweigendes Einverständnis kommt insbesondere dann in Frage, wenn es sich um die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu einer trotz Verbots fortgeführten Partei oder Vereinigung handelt (so für die FDJ BGH 3 StR 44/58 vom 27. Mai 1959).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Dieses Grundrecht findet nach Art. 5 Abs. 2 zwar seine "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", doch sind die allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafgesetze gehören (BVerfGE 9, 162, 166 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 419/54]; 10, 118, 122 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53]; BGHSt 17, 38), ihrerseits wieder auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen (BVerfGE 7, 198; BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 30/54
    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Das Landgericht hat die Angeklagten als Rädelsführer nach § 90 a StGB (vgl. BGHSt 6, 129; 7, 279) [BGH 09.03.1955 - StE 160/52]und als Mitglieder nach § 128 StGB verurteilt.
  • BGH, 16.09.1959 - 3 StR 1/59

    Bestimmung der Anforderungen an einen Verstroß gegen das Gebot der Auflösung

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Irgendwelche Feststellungen in der Richtung, daß der Täter dem Verband der ungesetzlich fortbestehenden Partei als Mitglied angehört, sind nicht erforderlich (BGH 3 StR 17/50 vom 22. Oktober 1958; 3 StR 1/59 vom 16. September 1959).
  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 280/54
    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Die Reichweite der Strafvorschrift deckt sich insoweit mit dem für verfassungsfeindliche Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 2 GG geltenden Ungehorsamstatbestand des § 129 a StGB, der ausdrücklich "jede sonstige Unterstützung" der Vereinigung unter Strafe stellt (BGHSt 7, 104, 107 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 280/54]; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19).
  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Vielmehr erklärt § 90 a StGB, abgesehen von der Gründung, sogar nur die Förderung der Vereinigung als Rädelsführer und als Hintermann für strafbar; eine Bestrafung wegen Beihilfe zu § 90 a StGB ist rechtlich unzulässig (BGHSt 6, 159).
  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Dieses Grundrecht findet nach Art. 5 Abs. 2 zwar seine "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", doch sind die allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafgesetze gehören (BVerfGE 9, 162, 166 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 419/54]; 10, 118, 122 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53]; BGHSt 17, 38), ihrerseits wieder auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen (BVerfGE 7, 198; BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 419/54

    Hochverrat ohne Parteienverbot

    Auszug aus BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63
    Dieses Grundrecht findet nach Art. 5 Abs. 2 zwar seine "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze", doch sind die allgemeinen Gesetze, zu denen auch die Strafgesetze gehören (BVerfGE 9, 162, 166 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 419/54]; 10, 118, 122 [BVerfG 06.10.1959 - 1 BvL 118/53]; BGHSt 17, 38), ihrerseits wieder auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen (BVerfGE 7, 198; BGHSt 17, 38, 40 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

  • BGH, 09.03.1955 - StE 160/52

    Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Notwendig ist eine auf Dauer oder zumindest längere Zeit angelegte Teilnahme am "Verbandsleben" (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).

    Zwar ist hierfür eine organisierte Teilnahme am Leben der Vereinigung nicht erforderlich, weshalb es etwa einer förmlichen Beitrittserklärung oder einer förmlichen Mitgliedschaft mit etwa listenmäßiger Erfassung, Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder gar Ausstellung eines Mitgliedsausweises nicht bedarf (BGHSt 18, 296, 299 f.; 29, 114, 121; Rebmann NStZ 1989, 97, 100 Fn. 27).

    Hierfür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (BGHSt 18, 296, 300; 29, 114, 123; BGH NStZ 1993, 37, 38; Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 129 Rdn. 13).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Denn dies erfordert, dass der Täter sich unter Eingliederung in die Organisation deren Willen unterordnet und eine Tätigkeit zur Förderung der Ziele der Organisation entfaltet (BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH NStZ 1993, 37, 38).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Seine Organisationsstruktur erfüllt sowohl die Anforderungen des früher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (s. dazu etwa BGH, Urteil vom 20. März 1963, 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH, Urteil vom 14. August 2009, 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 123), als auch die hinsichtlich der Organisationsstruktur und Willensbildung geringfügig abgesenkten Anforderungen der Legaldefinition in § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung.
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Erklärtes Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Vereinigungsbegriff im Vergleich zu dem früheren Begriff der kriminellen oder terroristischen Vereinigung, wie er in der Rechtsprechung verstanden worden ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111), auszuweiten, indem die Anforderungen an die Organisationsstruktur und die Willensbildung abgesenkt wurden.
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Notwendig ist dafür eine auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit angelegte Teilnahme am Verbandsleben (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111).
  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64

    Rechtsmittel

    Zu Recht beruft sich das Landgericht auf das Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63].

    Der vorliegende Fall liegt daher keineswegs, wie die Revision meint, anders als der in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] entschiedene Fall, in welchem den Angeklagten ebenfalls keine Verbindung zur KPD nachgewiesen worden war.

    Dieser Schluß der Strafkammer wird von den im Urteil getroffenen einzelnen Feststellungen getragen und ist rechtlich einwandfreie Insbesondere konnte sich hierbei das Landgericht darauf stützen, daß sich der Angeklagte ausdrücklich als Kommunist bezeichnet und dabei jene Schlagworte und Parolen verkündet hat, die im Bewußtsein der Bevölkerung gerade als die Thesen der verbotenen KPD bekannt sind (vgl. BGHSt 18, 297 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Dann aber war der Angeklagte sich darüber im klaren und wollte es - zumindest nahm er es billigend in Kauf (BGH NJW 1964, 1084) -, daß seine Propaganda schon deshalb in der Öffentlichkeit als Förderung der KPD wirkte, weil er nicht erkennbar von den Zielen dieser Partei abrückte (BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Daß dies eine notwendige Folgewirkung des Art. 21 GG und des auf diesem Artikel beruhenden Spruchs des Bundesverfassungsgerichts ist, hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] eingehend dargelegt (vgl. auch 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Das gilt aber in Verfolg des in Art. 21 GG verankerten Selbstschutzes der Verfassung gegen ihre Feinde (BGHSt 18, 304 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]) dann nicht, wenn er dies auf Grund einer Weisung oder Steuerung der KPD tut oder, als Außenstehender, um diese Partei zu fördern.

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64

    Rechtsmittel

    Zu Recht beruft sich das Landgericht auf das Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63].

    Der vorliegende Fall liegt daher keineswegs, wie die Revision meint, anders als der in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] entschiedene Fall, in welchem den Angeklagten ebenfalls keine Verbindung zur KPD nachgewiesen worden war.

    Insbesondere konnte sich hierbei das Landgericht darauf stützen, daß sich der Angeklagte ausdrücklich als Kommunist bezeichnet und dabei jene Schlagworte verkündet hat, die im Bewußtsein der Bevölkerung gerade als die Thesen der verbotenen KPD bekannt sind (vgl. BGHSt 18, 297 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]).

    Dann aber war der Angeklagte sich darüber im klaren und wollte es - zumindest nahm er es billigend in Kauf (BGH NJW 1964, 1084) -, daß seine Propaganda schon deshalb in der Öffentlichkeit als Förderung der KPD wirkte, weil er nicht erkennbar von den Zielen dieser Partei abrückte (BGHSt 18, 299 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Daß dies eine notwendige Folgewirkung des Art. 21 GG und des auf diesem Artikel beruhenden Spruchs des Bundesverfassungsgerichts ist, hat der Senat in seinem Urteil BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] eingehend dargelegt (vgl. auch 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963).

    Das gilt aber in Verfolg des in Art. 21 GG verankerten Selbstschutzes der Verfassung gegen ihre Feinde (BGHSt 18, 304 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]) dann nicht, wenn er dies auf Grund einer Weisung oder Steuerung der KPD tut oder, als Aussenstehender, um diese Partei zu fördern.

  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Erklärtes Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Vereinigungsbegriff im Vergleich zu dem früheren Begriff der kriminellen oder terroristischen Vereinigung, wie er in der Rechtsprechung verstanden worden ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111), auszuweiten, indem die Anforderungen an die Organisationsstruktur und die Willensbildung abgesenkt wurden.
  • BGH, 09.02.2021 - AK 5/21

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.:

    Das gilt sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (s. dazu etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 123) als auch auf der Grundlage der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 in Verbindung mit § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung (vgl. § 2 Abs. 1, 3 StGB; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2019 - AK 56/19, juris Rn. 27; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 24).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 23/63

    Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD-Verbot) -

    Bei seiner rechtlichen Würdigung (UA S. 89) geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass gegen das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts jeder verstösst, der auf irgendeine Weise die gesetzwidrige Wirksamkeit der als verfassungswidrig aufgelösten, insgeheim aber fortbestehenden Partei bewusst und gewollt fördert (BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] sowie die dort angeführte frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Schon dadurch, dass die Angeklagten, sämtlich früher an hervorragender Stelle stehende Funktionäre der KPD, sich als kommunistische "Einzelkandidaten" nunmehr der verbotenen KPD zur Verfügung stellten, weiter aber dadurch, dass sie kommunistische Propaganda betrieben, förderten sie - sachlich gesehen - die verbotene KPD; auf die eingehenden Ausführungen in dem erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]) wird verwiesen.

    Der Senat hat sich in seinem inzwischen in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] veröffentlichten Urteil vom 20. März 1963 mit der verfassungsrechtlichen Seite der "unabhängigen", aber als "kommunistisch" bezeichneten Einzelbewerbungen zu den Bundestagswahlen des Jahres 1961 auseinandergesetzt.

    Auf die Ausführungen (BGHSt 18, 301 ff [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]) wird verwiesen.

    Auch auf diese Ausführungen (BGHSt 18, 304 f [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63], vgl. auch BGHSt 16, 264, 270) [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61] wird Bezug genommen.

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.07.2021 - AK 37/21

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 03.03.2021 - AK 10/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19

    Staatsschutzverfahren gegen Carla-Josephine S.

  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

  • OLG Stuttgart, 15.07.2010 - 2 StE 8/07

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Mitgliedschaft in einer terroristischen

  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - 7 StS 2/20

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für Taten in Syrien; Strafbare Mitgliedschaft

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.07.1964 - 3 StR 12/64

    Rechtsmittel

  • OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07

    Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 11/65

    Verstoß eines Journalisten gegen das Verbot der Kommunistischen Partei

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 54/10

    Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines Vereins entgegen einem

  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 59/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in staatsgefährdender

  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 58/63

    Zuwiderhandlung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 323/66

    Meinungsäußerungsfreiheit und § 90a Abs. 2 StGB

  • BGH, 22.07.1966 - 2 StE 1/65

    Subjektive und objektive Tatbestandsvoraussetzungen der Unterstützung einer

  • BGH, 13.11.1963 - 3 StR 12/63

    Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Zuwiderhandlung gegen das

  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 9/63

    Bestimmung der Anforderungen an den Begriff des Mitgliedes im Sinne des § 128

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2021 - 7 StS 2/21

    Beteiligung eines deutschen Staatsbürgers an der terroristischen Vereinigung

  • BGH, 19.04.2022 - AK 13/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu

  • BGH, 16.01.1967 - AnwSt (R) 10/66

    Auslagenerstattung im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

  • BGH, 17.02.1966 - 3 StR 27/65

    Verurteilung wegen Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Verstoß

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2021 - 7 StS 1/21

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

  • BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66

    Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit

  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 57/64

    Strafbarkeit "prokommunistischer Betätigung", bloßer Förderung allgemeiner

  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63

    Fortdauernde Teilnahme als Mitglied an einer Geheimverbindung

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 63/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der kommunistischen Partei Deutschlands

  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 44/63

    Verfahren wegen Landesverrat - Begriff der "verfassungsfeindlichen Absicht"

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 10/63

    Revision gegen die Beschlagnahme von Schriften - Ordnungsgemäße Erhebung einer

  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 2/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 37/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 61/63

    Bestreben der SED zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Ordnung der

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 50/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands -

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