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   BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97   

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https://dejure.org/1997,2750
BGH, 12.03.1997 - 3 StR 5/97 (https://dejure.org/1997,2750)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 3 StR 5/97 (https://dejure.org/1997,2750)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 (https://dejure.org/1997,2750)
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Vermögensverwalter

§ 266 StGB, Spekulationsgeschäfte, § 52 StGB, mehrere schädigende Geschäfte, ausgeführt durch gutgläubigen Dritten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Befugnisse aus einem Vermögensverwaltungsvertrag in 84 Fällen - Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Mitteilung an einen Mitgesellschafter hinsichtlich der spekulativen Verwaltung von Anlagevermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 536
  • NStZ-RR 1998, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19

    "Vertrauensschaden": Verlust durch Franken-Spekulationsgeschäfte nicht versichert

    cc) Denkbar ist allerdings auch, unter dem Gesichtspunkt des individuellen Schadenseinschlags einen Vermögensnachteil auch schon bei einem geringen Verlustrisiko anzunehmen, wenn der Vermögensverwalter entgegen einer ihm erteilten Anweisung überhaupt riskante Geschäfte tätigt (Schönke/Schröder/Perron, 30. Aufl. 2019, StGB § 266 Rn. 45a unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Bewirkt der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflußnahme auf den oder die Tatmittler, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des mittelbaren Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf den oder die Tatmittler beruhen (s. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Die mit seiner Geschäftsleitung einhergehende organisatorische Verzahnung verbindet diese 222 Einzelakte zu einer einzigen Tat des Betruges in Tateinheit mit Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften (vgl. BGH a.a.O.; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97 [zur Untreue]; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 25 f m.w.N.).

    Die maßvolle Gesamtfreiheitsstrafe kann dagegen als selbständige (Einzel-)Freiheitsstrafe bestehen bleiben; denn bei dem unveränderten Unrechts- und Schuldgehalt der Tat ist auszuschließen, daß die Mitangeklagte, wenn der Tatrichter nur eine Beihilfehandlung angenommen hätte, zu einer noch milderen Strafe verurteilt worden wäre (vgl. BGH NStZ 1996, 296 und NStZ-RR 1996, 227; BGH, Beschluß vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Tröndle a.a.O. vor § 52 Rdn. 52 m.w.N.).

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 -3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16; Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22; a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 525/05

    Tenorierung bei Vorliegen einer Qualifikation

    Eine solche ist hingegen hinsichtlich der Anzahl der angenommenen gleichartig idealkonkurrierenden Einzelfälle entbehrlich (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1996, 610, 611).
  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 185/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche

    Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren kann jedoch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als Einzelfreiheitsstrafe bestehen bleiben, da die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des verwirklichten Tatunrechts zur Folge hat (s. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5 mwN).
  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    Eine solche erfolgt im Fall der mittelbaren Täterschaft nur dann, wenn der mittelbare Täter durch lediglich eine Einflussnahme auf den oder die Tatmittler bewirkt, dass diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, da die Mehrzahl der Angriffe auf das jeweils geschützte Rechtsgut in diesem Fall letztlich allein auf einer einmaligen Einwirkung des Täters auf den oder die Tatmittler beruhen (vgl. etwa BGHSt 40, 218, 238; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 303; 1997, 181, 182; 1998, 262; 1999, 23, 24).
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