Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1184
BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82 (https://dejure.org/1983,1184)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1983 - 3 StR 500/82 (https://dejure.org/1983,1184)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 3 StR 500/82 (https://dejure.org/1983,1184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung infolge einer Entbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17

    Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer

    Das Landgericht hat jedoch ausgeschlossen, dass eine solche Anpassungsstörung - wie für die Annahme einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82, NStZ 1983, 280, und vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231) - in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig und dass zudem eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit "erheblich' im Sinne des § 21 StGB ist.
  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines

    Schließlich beruht der Rückfall nicht auf der Erschöpfung des Ruhestandsbeamten nach stundenlanger Beschäftigung mit dem Alkoholproblem der Mitpatientin (zum Erschöpfungszustand als tief greifender Bewusstseinsstörung vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82 - NStZ 1983, 280).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04

    Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und

    So führt etwa der Bundesgerichtshof hierzu aus, dass ein Angeklagter in der Urteilsformel ausdrücklich freigesprochen werden muss, wenn sich das Gericht an seiner "Verurteilung" gehindert sieht, weil er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) begangen hat und das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB anordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2002 - 3 StR 158/02 -, juris, m. w. N.; Urteil vom 9.3.1983 - 3 StR 500/82 -, NStZ 1983, 280).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25; 1984, 181 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87 - bei Miebach NStZ 1988, 213).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 4 Ws 230/92
    Sie wird in der Regel nur durch schwere körperliche und seelische Mängel oder Krankheiten ausgeschlossen (vgl. BGH, NStZ 1983, 280; 1988, 213).
  • BGH, 01.12.1998 - 1 StR 616/98

    Kein Widerruf eines wirksamen Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit des

    Bei dieser Sachlage bleibt er an die von ihm (und seinem Verteidiger) abgegebene Erklärung gebunden (vgl. BGH NStZ 1983, 280 f.; 1984, 181; 329).
  • BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94

    Rechtsmittel - Verzicht - Anfechtung - Widerruf - Rücknahme

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht