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BGH, 09.02.1983 - 3 StR 500/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Bewusstseinsstörung infolge einer Entbindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 280
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 25.10.2017 - 5 StR 72/17
Sachlich-rechtlich unbedenkliche Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer …
Das Landgericht hat jedoch ausgeschlossen, dass eine solche Anpassungsstörung - wie für die Annahme einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82, NStZ 1983, 280, und vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231) - in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig und dass zudem eine mögliche Verminderung der Schuldfähigkeit "erheblich' im Sinne des § 21 StGB ist. - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines …
Schließlich beruht der Rückfall nicht auf der Erschöpfung des Ruhestandsbeamten nach stundenlanger Beschäftigung mit dem Alkoholproblem der Mitpatientin (zum Erschöpfungszustand als tief greifender Bewusstseinsstörung vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1983 - 3 StR 500/82 - NStZ 1983, 280).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 13 S 2223/04
Keine Einbürgerungszusicherung bei Eintragung einer Maßregel der Besserung und …
So führt etwa der Bundesgerichtshof hierzu aus, dass ein Angeklagter in der Urteilsformel ausdrücklich freigesprochen werden muss, wenn sich das Gericht an seiner "Verurteilung" gehindert sieht, weil er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) begangen hat und das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB anordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2002 - 3 StR 158/02 -, juris, m. w. N.; Urteil vom 9.3.1983 - 3 StR 500/82 -, NStZ 1983, 280). - BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand …
Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25; 1984, 181 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87 - bei Miebach NStZ 1988, 213). - OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 4 Ws 230/92 Sie wird in der Regel nur durch schwere körperliche und seelische Mängel oder Krankheiten ausgeschlossen (vgl. BGH, NStZ 1983, 280; 1988, 213).
- BGH, 01.12.1998 - 1 StR 616/98
Kein Widerruf eines wirksamen Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit des …
Bei dieser Sachlage bleibt er an die von ihm (und seinem Verteidiger) abgegebene Erklärung gebunden (vgl. BGH NStZ 1983, 280 f.; 1984, 181; 329). - BGH, 17.01.1995 - 1 StR 804/94
Rechtsmittel - Verzicht - Anfechtung - Widerruf - Rücknahme
Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; NStZ 1984, 181); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH NStZ 1983, 280).