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   BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01   

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BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2230)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2002 - 3 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2230)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01 (https://dejure.org/2002,2230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 55 StPO
    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand; Beweisantizipation; Verfahrensverzögerung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; wahrscheinliche Wahrnehmung eines Auskunftsverweigerungsrechts); Beweisantrag

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 5 Satz 2

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2403
  • NStZ 2002, 653
  • StV 2002, 407
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01
    Danach sind bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Auslandszeugen gebietet, neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert dieses weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (vgl. BGH NJW 2001, 695 f.).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01
    Maßgebendes Kriterium dabei ist, ob die Erhebung des Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGHSt 40, 60, 62).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01
    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (vgl. BGH, Beschl. vom 16. März 1994 - 5 StR 84/94; ferner für die Behandlung eines inländischen Zeugen als unerreichbar BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 16.03.1994 - 5 StR 84/94

    Möglichkeiten der Ladung von ins Ausland abgeschobenen Zeugen - Verletzung der

    Auszug aus BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01
    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (vgl. BGH, Beschl. vom 16. März 1994 - 5 StR 84/94; ferner für die Behandlung eines inländischen Zeugen als unerreichbar BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Ihm war es nicht gestattet, zur Beschleunigung des Verfahrens die im Verhältnis zu dem ausländischen Staat gebotene Ladung durch eine formlose zu ersetzen (s. Nr. 121 RiVASt; KMR/Neubeck, StPO, 109. EL, § 48 Rn. 11; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 253; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 48 Rn. 39); denn mit dem Irak besteht kein völkerrechtliches Übereinkommen (etwa Art. 5 EU-RhÜbk, Art. 52 SDÜ), dass ein solches Vorgehen zulässt (zur Unzulässigkeit von - auch formlosen - Postzustellungen in den Irak s. den auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz abrufbaren "Länderabschnitt Irak", Bearbeitungsstand: 23. Dezember 2015; zum "kleinen Rechtshilfegrenzverkehr" innerhalb der Europäischen Union vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NJW 2002, 2403).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines benannten Auslandszeugen gebietet, sind grundsätzlich das Gewicht der Strafsache, die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses, der zeitliche und organisatorische Aufwand der etwaigen Beweisaufnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen (BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404).

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Maßgeblich ist damit, ob die Erhebung des Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; Beschlüsse vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695 f.; vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 355 mwN; siehe auch Heine, NStZ 2014, 52).

    In diese darf der Tatrichter auch - wie im vorstehenden Absatz ausgeführt - die voraussichtliche Unergiebigkeit der Zeugenaussage und Schwierigkeiten der Erreichbarkeit des Zeugen einbeziehen (BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654 mwN).

  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2022 - 4 StR 392/20; Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).

    Auch hierbei handelt es sich aber um Gesichtspunkte, die nicht isoliert gewürdigt werden dürfen, sondern lediglich im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung im Einzelfall unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung finden können, wobei der Bedeutung und dem Beweiswert des Zeugenbeweises vor dem Hintergrund der bisherigen Beweisaufnahme der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme und die damit verbundenen Nachteile durch die Verzögerung des Verfahrens gegenüberzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01, NStZ 2002, 653, 654 mwN; zur erforderlichen Gesamtwürdigung auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, NStZ 2014, 469, 471; zur Abwägung bei besonderer Beweislage auch BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13, NStZ 2014, 51).

  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Auslandszeugen gebietet (vgl. BGHSt 40, 60, 62), sind neben dem Gewicht der Strafsache die Bedeutung und der Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand der Ladung und Vernehmung mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit andererseits abzuwägen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 10).
  • VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05

    Abschiebungskosten; Auslandszeuge; Beweisantizipation

    Bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung eines Zeugen im Ausland gebietet, sind neben der Bedeutung der Entscheidung für die Prozessbeteiligten (etwa Höhe des streitigen Geldbetrags, Grundrechtsrelevanz der streitgegenständlichen Maßnahme) der Beweiswert des Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Sachverhaltsaufklärung einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand einer Aufklärungsmaßnahme mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (im Anschluss an BGH, Beschl v 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403).

    Dabei ist es dem Gericht erlaubt und aufgegeben, das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme zugrunde zu legen; das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (st.Rspr. des BGH: Urt. v. 18.01.1994 - 1 StR 745/93 -, NJW 94, 1484; Beschl. v. 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403).

    Vor diesem Hintergrund sind bei der Prüfung, ob die Aufklärungspflicht die Ladung von Auslandszeugen gebietet, neben der Bedeutung der Entscheidung für die Prozessbeteiligten (etwa Höhe des streitigen Geldbetrags, Grundrechtsrelevanz der streitgegenständlichen Maßnahme) der Beweiswert des Beweismittels vor dem Hintergrund des Ergebnisses der bisherigen Sachverhaltsaufklärung und der zeitliche und organisatorische Aufwand eine Aufklärungsmaßnahme mit den damit verbundenen Nachteilen durch die Verzögerung des Verfahrens andererseits unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (vgl. zur entsprechenden Abwägungsentscheidung im Strafprozess: BGH, Beschl. v. 25.04.2002, aaO.).

  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Ermittlung

    Maßgebendes Kriterium dabei ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGHSt 40, 60, 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9, 10).

    Bei dieser Beweislage hätte es die Aufklärungspflicht erfordert, zunächst im Wege des Freibeweises (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5, 10; RiVASt, Länderteil Kasachstan, S. 147) zu klären, ob der Zeuge Viktor K. unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist und geladen werden kann, wie er aussieht (Personenbeschreibung, Lichtbild), ob er Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann und ob er (gegebenenfalls unter Zusicherung freien Geleits) bereit ist, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen.

  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

    Dieser Aufwand und der Nachteil einer zeitlich nicht absehbaren Verfahrensverzögerung erscheint im Hinblick auf die insoweit geringe Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des Klägers und die erhebliche Minderung des Beweiswerts der zu erwartenden Aussage unverhältnismäßig (vgl. zu den Abwägungskriterien im Rahmen von § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Urteil vom 18.01.1994, a.a.O., und Urteil vom 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403; das BVerfG NJW 1997, 999> hat die BGH-Rspr. bestätigt).
  • BGH, 16.02.2022 - 4 StR 392/20

    Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Dies gilt insbesondere für Zeugen, die der Beteiligung an der Tat verdächtig sind und denen deswegen ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zusteht (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 401/13; Beschluss vom 25. April 2002 - 3 StR 506/01; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 357).
  • BGH, 24.08.2006 - 5 StR 314/06

    Tenor einer Revisionsverwerfung

    Die Beweislage entsprach nicht derjenigen in den Ausgangsfällen zu BGH NJW 2002, 2403 f. und BGH StV 2003, 317.
  • OLG Köln, 11.04.2008 - 81 Ss 189/07

    Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung eines Auslandszeugen

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