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   BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10   

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https://dejure.org/2011,2811
BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. WpHG; § 38 Abs. 2 WpHG; § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG
    Marktmanipulation (irreführenden Angaben; Umstände, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind; IKB; Subprime-Krise; Fall Ortseifen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 1 S 1 Nr 1 WpHG, § 38 Abs 2 WpHG, § 39 Abs 2 Nr 11 WpHG
    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Presseerklärung eines Landgerichts über das Vorliegen von angeblich irreführende Angaben über die Betroffenheit einer Gesellschaft von der Subprime-Krise

  • rewis.io

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Presseerklärung eines Landgerichts über das Vorliegen von angeblich irreführende Angaben über die Betroffenheit einer Gesellschaft von der Subprime-Krise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marktmanipulation in der Bankenkrise

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG rechtskräftig

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG
    Ex-Vorstandssprecher der IKB AG wegen Marktmanipulation zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Strafvorschriften zur vorsätzlichen Marktmanipulation sind verfassungsrechtlich unbedenklich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe für früheren IKB-Vorstandssprecher wegen Manipulation des Anlagemarktes

  • strate.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.03.2010)

    Wie Juristen die Finanzkrise aufarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob irreführende Angaben in einer Presseerklärung als vorsätzliche Marktmanipulation zu werten sind

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 KLs 6/09

    Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stefan Ortseifen

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 KLs 6/09

    Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    IKB Deutsche Industriebank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 5
  • NZG 2011, 1075
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09

    Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10
    Das Zivilurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. März 2010 steht nicht in Widerspruch zu dem angefochtenen Strafurteil.
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Wegen der Herausgabe dieser Presseerklärung ist der Vorstandsvorsitzende der Beklagten wegen vorsätzlicher Marktmanipulation gemäß § 20a Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10, NZG 2011, 1075).
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    b) Auch mit Blick auf die zahlreichen, in den genannten Vorschriften enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, die auf den ersten Blick wenig übersichtliche Regelungstechnik und die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 WphG aF enthaltenen blankettartigen Verweise auf verschiedene Rechtsverordnungen ist die Regelung insgesamt - trotz der verschiedentlich im Schrifttum geäußerten Zweifel (vgl. Sorgenfrei, wistra 2002, 321, 325; Park-Sorgenfrei, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Teil 3 Kap. 4 Rn. 61 ff.; Moosmayer, wistra 2002, 161, 167 ff.; Tripmaker, wistra 2002, 288, 292; Streinz/Ohler, WM 2004, 1309, 1314 ff.; Schmitz, ZStW 115 (2003), 501, 528) - verfassungsgemäß (vgl. zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10, wistra 2011, 467, 468; zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; vgl. auch Vogel in Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., Vor § 20a Rn. 26 ff.; Mock/Stoll/Eufinger in Kölner Kommentar zum WpHG, § 20a Rn. 82 ff.; Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 20a WpHG Rn. 5 f. mwN; Ziouvas/Walter, WM 2002, 1483, 1487; Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 273; Schönwälder, Grund und Grenzen einer strafrechtlichen Regulierung der Marktmanipulation, 2011, S. 115 ff.; Teuber, Die Beeinflussung von Börsenkursen, 2011, S. 217 ff.).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Juli 2011 (3 StR 506/10, wistra 2011, 467) zur Marktmanipulation durch irreführende Angaben in einer Presseerklärung.
  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Da damit der aktiv irreführende Anteil gegenüber den zugleich wahrheitswidrig unterschlagenen Umständen überwiegt, läge - ungeachtet der rechtlich umstrittenen Unterlassungsstrafbarkeit - Handeln durch positives Tun vor (BGH, wistra 2011, 467).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 2 Ss 65/11

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Erteilung abgestimmter Kauf- und Verkaufsangebote

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift bedarf es auch keiner erheblichen Einwirkung (Altenhain, a. a. O., Rn. 94; a. A. bis zur 4. Auflage Vogel, § 38 Rn. 21, jetzt relativierend § 20a Rn. 116, § 38 Rn. 51; zum Fehlen verfassungsrechtlicher Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz bei §§ 20a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 38 Absatz 2, 39 Absatz 2 Nr. 11 WpHG vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 StR 506/10, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 26 W 14/14

    Auskunftsrechte der Aktionäre bei Zurückstellung der Entscheidung über die

    Inzwischen ist der ehemalige Vorstandssprecher der Antragsgegnerin rechtskräftig wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie einer Zahlungsauflage in Höhe von 100.000 EUR verurteilt worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2010,14 KLs 6/09; BGH, Beschluss vom 20.07.2011, 3 StR 506/10, jeweils zitiert aus JURIS).
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