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BGH, 09.03.1977 - 3 StR 512/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schuldspruch bei Zusammentreffen mehrerer Strafschärfungsgründe
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.1967 - 2 StR 348/66
Gesetzeseinheit zwischen § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und § 251 StGB im Falle der …
Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 3 StR 512/76
Die Erschwerungsgründe nach § 243 StGB durften bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 21, 183, 185). - BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69
Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …
Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 3 StR 512/76
Das Gesamtbild der Tat wird aber von der schwersten Begehungsform geprägt (BGH NJW 1970, 1279).
- BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders …
Dies stünde der strafschärfenden Berücksichtigung des Umstandes, daß zugleich ein Hilfloser bestohlen wurde, nicht entgegen (vgl. BGHSt 21, 183, 185; BGH, Beschlüsse vom 19. November 1981 - 4 StR 498/81 und vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76); das gesteigerte Unrecht eines bewaffnet begangenen Diebstahls steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem ebenfalls gesteigerten Unrecht eines Diebstahls zum Nachteil eines Hilflosen (vgl. auch BGH b. Pfister NStZ-RR 2001, 365 m.N.). - BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84
Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …
§ 244 StGB enthält zwar echte Qualifikationstatbestände (BGH, Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 337/78) mit der Folge, daß die Erschwerungsgründe des § 243 StGB in den Tatbeständen des § 244 StGB mit nochmals verschärfter Strafdrohung aufgehen (BGH, NJW 1970, 1279; BGH, Beschluß vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76; Beschluß vom 19. November 1981 - 4 StR 598/81). - BGH, 19.11.1981 - 4 StR 598/81
Auswirkung der Änderung eines Schuldspruchs auf den Strafausspruch
Die durch die Straftaten des Angeklagten verwirklichten Erschwerungsgründe dieser Bestimmung gehen in § 244 StGB auf, der eine nochmalige verschärfte Strafdrohung enthält (BGH NJW 1970, 1279; BGH, Beschluß vom 9. März 1977 - 3 StR 512/76).