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BGH, 27.10.1993 - 3 StR 512/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnen von Richtern wegen Befangenheit - Pflicht zur Mitteilung der zum Verständnis der Befangenheitsrügen erforderlichen früheren dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter - Geltendmachung der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85
Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …
Auszug aus BGH, 27.10.1993 - 3 StR 512/93
Soweit durch das Hauptverhandlungsprotokoll bewiesen ist, daß am 24. November und am 8. Dezember 1992 in öffentlicher Sitzung verhandelt worden ist (die nachträgliche Berichtigung ist für die Verfahrensrüge unbeachtlich, st. Rspr. z.B. BGHSt 34, 11, 12) [BGH 04.02.1986 - 1 StR 643/85], beruht das Urteil nicht darauf.
- BGH, 11.07.2017 - 3 StR 90/17
Besorgnis der Befangenheit bei Selbstablehnung aufgrund enger persönlicher …
Denn durch eine grundlose Selbstablehnung darf ein Angeklagter nicht dem verfassungsrechtlich garantierten gesetzlichen Richter entzogen werden (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 512/93, BGHR StPO § 30 Selbstanzeige 1). - BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in …
b) Mit Blick auf eine Verletzung von Verfahrensrecht im Sinne des § 337 StPO kann der Senat ausschließen, dass der Freispruch des Angeklagten auf einem etwaigen Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 512/93, NStZ 1994, 230 (K)). - BGH, 27.04.1994 - 3 StR 690/93
Zurückverweisung - Allgemeine Strafkammer - Jugendkammer - Mitwirkung abgelehnter …
Dazu hätte die Mitteilung des Wortlautes der dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter gehört (vgl.Beschluß vom 27. Oktober 1993 - 3 StR 512/93).