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   BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14   

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BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14 (https://dejure.org/2015,6460)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - 3 StR 514/14 (https://dejure.org/2015,6460)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - 3 StR 514/14 (https://dejure.org/2015,6460)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 467 Abs. 1 StPO
    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch des Angeklagten

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende tatrichterliche Beweiswürdigung beim Freispruch des Angeklagten; keine schematische Betrachtung bei der Annahme eines Darstellungsmangels aufgrund des Fehlens von Feststellungen zu eventuell einschlägigen Vorstrafen des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 5 S 1 StPO
    Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • IWW

    § 467 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 StrEG, § 6 StrEG, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zu Werdegang sowie Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 5 S. 1
    Feststellungen zu Werdegang sowie Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de

    StrEG § 2 Abs. 1 ; StrEG § 5 ; StrEG § 6
    Sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch- und die persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 180
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2014 - 2 StR 554/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
    Solche sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts nachvollziehen zu können; bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 7 ff.; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
    Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14, juris Rn. 18); die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen.
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
    Solche sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts nachvollziehen zu können; bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 7 ff.; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
    Solche sind zwar in erster Linie bei verurteilenden Erkenntnissen notwendig, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts nachvollziehen zu können; bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, juris Rn. 7 ff.; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14

    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung (vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14, juris Rn. 18, und vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180 f.); die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen.
  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 37/16

    Beleidigung; Zigeuner; Beweiswürdigung; Mindestfeststellungen

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, juris, Rn. 6).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 jeweils mwN).

    Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung; die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 mwN).

    Auch bedarf keiner Entscheidung, ob jedenfalls in solchen Fallgestaltungen das Fehlen von Mitteilungen zu relevanten Vorstrafen die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge erfordert, zumal selbst der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - zutreffend - nicht das völlige Fehlen, sondern lediglich beanstandet, dass das Urteil "keine ausreichenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten' enthält (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14).

  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 385/19

    Unrechtsvereinbarung bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Angesichts dessen kam auch dem Umstand, dass Taten wie die vorliegende dem Angeklagten S. womöglich nicht wesensfremd sind, keine solch bestimmende Bedeutung zu, dass die Wirtschaftsstrafkammer zur Mitteilung von Vorstrafen in den Urteilsgründen verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419; Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17

    Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren

    Im Hinblick darauf, dass die Persönlichkeit des Angeklagten für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielt, sah sich die Kammer veranlasst, auch die Feststellungen zu seinen persönlichen Verhältnissen darzustellen (BGH Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 - NStZ-RR 2015, 180):.
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung

    In welchem Umfang Vorstrafen im Strafurteil zu schildern sind, ist allerdings keiner schematischen Betrachtungsweise zugänglich, sondern stets eine Frage des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18 Rn. 9 f.; Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01, bei Becker, NStZ-RR 2002, 97, 100).
  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

    Das Tatgericht ist auch bei freisprechenden Urteilen aus sachlich-rechtlichen Gründen zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 Rn. 13; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 Rn. 7; vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (DNA-Spur;

    Erweist sich die Beweiswürdigung danach aber als rechtsfehlerfrei, ist es im Einzelfall revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180).
  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

  • OLG Schleswig, 19.03.2021 - 2 OLG 4 Ss 97/20
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