Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.11.1994

Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94   

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https://dejure.org/1994,9084
BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94 (https://dejure.org/1994,9084)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1994 - 3 StR 514/94 (https://dejure.org/1994,9084)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94 (https://dejure.org/1994,9084)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision - Strafverhängung - Widerspruch - Urteilstenor - Urteilsbegründung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 576/92

    Einstellung eines Verfahrens - Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94
    Die Gesamtstrafe muß deshalb neu festgesetzt werden (vgl. den Beschluß des Senatsvom 10. Februar 1993 - 3 StR 576/92).".
  • BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03

    Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons

    Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00).
  • BGH, 07.01.1998 - 2 StR 651/97

    Widerspruch gegen den Ausspruch einer Gesamtstrafe wegen sexuellem Mißbrauch an

    Durch die Annahme eines offenkundigen Schreibversehens kann dieser Widerspruch nicht aufgelöst werden, weil die Strafzumessungsgründe keine Anhaltspunkte dafür bieten, welche der beiden - jedenfalls in Betracht kommenden - Strafen das Landgericht für angemessen erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1994 - 3 StR 514/94).
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   BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94   

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BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - 3 StR 514/94 (https://dejure.org/1994,11444)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - 3 StR 514/94 (https://dejure.org/1994,11444)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 576/92

    Einstellung eines Verfahrens - Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94
    Die Gesamtstrafe muß deshalb neu festgesetzt werden (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. Februar 1993 - 3 StR 576/92).".
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