Rechtsprechung
BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision - Strafverhängung - Widerspruch - Urteilstenor - Urteilsbegründung
Verfahrensgang
- BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94
- BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 220
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1993 - 3 StR 576/92
Einstellung eines Verfahrens - Änderung des Schuldspruchs
Auszug aus BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94
Die Gesamtstrafe muß deshalb neu festgesetzt werden (vgl. den Beschluß des Senatsvom 10. Februar 1993 - 3 StR 576/92).".
- BGH, 27.06.2003 - 2 StR 197/03
Widersprüchliche Straffestsetzung; Einziehung eines Funktelefons …
Da nicht zu erkennen ist, worauf der Widerspruch beruht, ist das Urteil im Strafausspruch aufzuheben, die Strafe muß vom Tatrichter neu festgesetzt werden (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 7. Januar 1998 - 2 StR 651/97; vom 25. November 1994 - 3 StR 514/94; vom 23. August 2000 - 2 StR 292/00). - BGH, 07.01.1998 - 2 StR 651/97
Widerspruch gegen den Ausspruch einer Gesamtstrafe wegen sexuellem Mißbrauch an …
Durch die Annahme eines offenkundigen Schreibversehens kann dieser Widerspruch nicht aufgelöst werden, weil die Strafzumessungsgründe keine Anhaltspunkte dafür bieten, welche der beiden - jedenfalls in Betracht kommenden - Strafen das Landgericht für angemessen erachtet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1994 - 3 StR 514/94).
Rechtsprechung
BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94 |
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Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
- BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94
- BGH, 25.11.1994 - 3 StR 514/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1993 - 3 StR 576/92
Einstellung eines Verfahrens - Änderung des Schuldspruchs
Auszug aus BGH, 23.11.1994 - 3 StR 514/94
Die Gesamtstrafe muß deshalb neu festgesetzt werden (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. Februar 1993 - 3 StR 576/92).".