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   BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84   

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https://dejure.org/1985,2702
BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84 (https://dejure.org/1985,2702)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 3 StR 515/84 (https://dejure.org/1985,2702)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84 (https://dejure.org/1985,2702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehilfe - Tatbeitrag - Hilfe - Psychische Unterstützung - Haupttäter - Tathandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370; StGB § 27

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Das kann grundsätzlich auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urt. vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

    Das kann grundsätzlich auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Das kann auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84, HFR 1985, 429) wie hier durch Verkauf und Lieferung der Maschinen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Sie ist auch durch äußerlich neutrale Handlungen möglich, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert und erleichtert wird (BGH-Urteil vom 23. Januar 1985, 3 StR 515/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1985, 429).

    Die Einrichtung privater Konten, auf dem betriebliche Gelder eingingen, stellte, was ihm insoweit auch bewusst sein musste, keine äußerlich neutrale Handlung mehr dar (vgl. hierzu BGH- Urteil vom 23. Januar 1985 ( 3 StR 515/84, a.a.O.).

  • BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88

    Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung -

    (Zur Beihilfe zu einer Straftat durch Mitarbeit in einem Unternehmen vgl. auch das Senatsurteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84 -, wonach Beihilfe in unterschiedlichster Form geleistet werden kann, auch durch äußerlich neutrale Handlungen wie durch enge tagtägliche Zusammenarbeit in einem dem Gehilfen ebenfalls gehörenden Betrieb, in dem mit Wissen des Gehilfen Umsätze verschleiert werden).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    Sie ist auch durch äußerlich neutrale Handlungen möglich, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert und erleichtert wird (BGH vom 23.01.1985, 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Eine Beihilfe ist auch durch äußerlich neutrale Handlungen möglich, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert und erleichtert wird (BGH vom 23.01.1985, 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Eine Beihilfe ist auch durch äußerlich neutrale Handlungen möglich, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert und erleichtert wird (BGH vom 23.01.1985, 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

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