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   BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09   

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BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09 (https://dejure.org/2009,7065)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2009 - 3 StR 516/09 (https://dejure.org/2009,7065)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09 (https://dejure.org/2009,7065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilten Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Abhängigkeit der Unterbringung eines verurteilten Betäubungsmittelabhängigen in einer Entziehungsanstalt vom Therapiewillen des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).

    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es gerade auch sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten überhaupt erst zu wecken (BGH R&P 2008, 55; NStZ-RR 1997, 34).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09
    Da der Angeklagte die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Landgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362 f.) und die Maßregel auf der Grundlage der Feststellungen des Landgerichts auch nicht aus anderem Grunde ausscheidet, bedarf die Frage ihrer Anordnung der nochmaligen Prüfung durch einen neuen Tatrichter.
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Die fehlende Therapiebereitschaft des Angeklagten ist für sich genommen kein Grund, von der Anordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB abzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323, 324 und vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, Rn. 5).

    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung tragfähig ist, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonst maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, Rn. 5).

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96, NStZ-RR 1997, 34, 35; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15.Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Die gleichwohl für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte, zu denen auch der - vom Landgericht nicht erörterte - Grad der Therapiewilligkeit des Angeklagten gehört (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141), hätten daher einer eingehenderen Darlegung in den Urteilsgründen bedurft.
  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es vielmehr gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten erst zu wecken (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Zwar kann fehlende Therapiebereitschaft, die der Anordnung der Unterbringung gemäß § 64 StGB weiterhin grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. LK, aaO, Rn. 138 ff.), ein gegen die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141 sowie Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307).
  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 557/12

    Schuldunfähigkeit (Indizwirkung der Blutalkoholkonzentration)

    Die für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte, zu denen auch der - vom Landgericht nicht erörterte - Grad der Therapiewilligkeit des Angeklagten zum Urteilszeitpunkt gehört (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141), hätten hier ebenfalls einer eingehenderen Darlegung in den Urteilsgründen bedurft.
  • LG Kleve, 08.12.2010 - 181 StVK 130/10

    Relevanz eines Diagnosewechsels i.R.d. Überprüfung gem. § 67e Strafgesetzbuch (

    Die Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt nicht voraus, dass der Zustand aufgehobener oder eingeschränkter Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) durchgängig und dauerhaft besteht; es reicht vielmehr aus, dass der Zustand der Grunderkrankung dauerhaft besteht und dazu führt, dass schon alltägliche Ereignisse eine Aktualisierung der die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Störung bewirken (BGH v. 17.2.1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 375; BGH v. 10.8.2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370 = StraFo 2005, 472; BGH v. 23.1.2008 - 2 StR 426/07 Rn 4, NStZ-RR 2010, 141; BGH v. 14.1.2009 - 2 StR 565/08, NStZ-RR 2009, 136).
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