Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8276
BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15 (https://dejure.org/2016,8276)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2016 - 3 StR 517/15 (https://dejure.org/2016,8276)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15 (https://dejure.org/2016,8276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 73 StGB; § 111i Abs. 2 StPO; § 11 Abs. 3 SGB II
    Schadensberechnung beim sog. Sozialleistungsbetrug (Berechnungsdarstellung: eigene Prüfung des Tatgerichts nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften; stark differierende Einnahmen des Beziehers; genaue Darstellung der Verteilung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 2 SGB 2, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73a S 1 StGB, § 263 StGB
    Sozialleistungsbetrug: Feststellungen zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf die erbrachten Leistungen; Feststellungen zu einer Gesamtschuldnerhaftung im Rahmen einer Verfallsanordnung

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II, § 13 Abs. 1 StGB, § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I, § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatgerichtliche Prüfung eines Anspruchs auf beantragte Sozialleistungen in Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs; Aufhebung des Ausspruchs über das Absehen von der Verfallsanordnung

  • rewis.io

    Sozialleistungsbetrug: Feststellungen zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf die erbrachten Leistungen; Feststellungen zu einer Gesamtschuldnerhaftung im Rahmen einer Verfallsanordnung

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Beim Sozialleistungsbetrug hat das Tatgericht selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand

  • datenbank.nwb.de

    Sozialleistungsbetrug: Feststellungen zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf die erbrachten Leistungen; Feststellungen zu einer Gesamtschuldnerhaftung im Rahmen einer Verfallsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sozialbetrug: Zur Feststellung des Schadens beim Sozialleistungsbetrug

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Judex non calculat - gilt nicht beim Sozialleistungsbetrug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialleistungsbetrug - und die Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall - und die gesamtschuldnerische Haftung

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Sozialleistungsbetrug: Der Strafrichter muss selbst rechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist das Verschweigen von Einkommen bei Hartz IV strafbar?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2968
  • NStZ 2016, 412
  • StV 2017, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 17.08.2015 - 5 RVs 65/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Frage des fehlenden Anspruchs auf die

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob seitens des erkennenden Gerichts stets eine eigene - gegebenenfalls auch ins Einzelne gehende - Berechnung der dem Angeklagten zustehenden öffentlichen Leistungen notwendig ist (vgl. insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, aaO mwN).

  • OLG Nürnberg, 14.09.2011 - 2 St OLG Ss 192/11

    Strafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Sozialleistungsbetrug

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2000 - 2a Ss 271/00

    Betrug zum Nachteil des Sozialamts

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    Um den Eintritt eines Schadens zu belegen, muss aus den Feststellungen in nachvollziehbarer Weise hervorgehen, dass und inwieweit nach den tatsächlichen Gegebenheiten auf die sozialrechtliche Leistung kein Anspruch bestand; mit einer allgemeinen Verweisung auf behördliche Schadensaufstellungen darf sich das Urteil nicht begnügen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2000 - 2a Ss 271/00 - 62/00 II, juris Rn. 4; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 141).
  • OLG Koblenz, 01.12.2014 - 1 Ss 21/13

    Betrug, Sozialleistungen, Feststellungen

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    Zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass ein Vermögensvorteil im Sinne von § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB "erlangt' ist, wenn der Tatbeteiligte die faktische Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 16).
  • OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 RVs 113/11

    Nachvollziehbarkeit von tatrichterlichen Entscheidungsgründen i.R.e.

    Auszug aus BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15
    In Fällen des sogenannten Sozialleistungsbetrugs hat das Tatgericht nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften selbständig zu prüfen, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand (OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 - 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 - 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 - 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24).
  • LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19

    Haftstrafen für Hanfblütentee

    Die Anordnung von Gesamtschuldnerschaft bei Mittätern setzt aber voraus, dass jeder der Mittäter zumindest vorübergehenden faktische Mitverfügungsgewalt am Erlös aus der Tat erlangt hat (BGH, NStZ 2019, 20; BGH, NStZ 2016, 412; BGH, NStZ 2011, 295).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen, die sich gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB nach den durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 872) eingeführten und am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen Regelungen der §§ 73 ff. StGB richtet, hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier der Angeklagte und sein unbekannter Mittäter in den Fällen II. 1. und II. 6. der Urteilsgründe - aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401 und vom 22. März 2016 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 116/17

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Mittäter im Rahmen des Verfalls

    Auf die Revisionen aller Angeklagten hatte der Senat - unter Verwerfung der Revisionen im Übrigen - das Urteil mit Beschluss vom 22. März 2016 (3 StR 517/15, NStZ 2016, 412) im Ausspruch über das Absehen von der Verfallsanordnung nach § 111i Abs. 1 StPO aufgehoben, auf die Revisionen der Angeklagten S. B. und Ro. B. darüber hinaus auch, soweit diese wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt worden waren.

    Um einerseits die Abschöpfung des aus der Tat Erlangten zu ermöglichen, zugleich aber zu verhindern, dass dies mehrfach geschieht, ist deshalb in solchen Fällen von einer Gesamtschuld der Mittäter auszugehen, deren Bestehen und Umfang sich aus den Urteilsgründen ergeben muss (BGH, Beschluss vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413).

  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Es hat jedoch nicht erkennbar bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier - an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401 und vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 523/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht zwar in Bezug auf Tat II.11 der Urteilsgründe, nicht aber hinsichtlich Tat II.13 der Urteilsgründe bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; Beschluss vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RVs 25/21

    Sozialrechtliche Feststellung der Nichtberechtigung als Voraussetzung für

    Um den Eintritt eines Schadens zu belegen, muss aus den Feststellungen in nachvollziehbarer Weise hervorgehen, dass und inwieweit nach den tatsächlichen Gegebenheiten auf die sozialrechtliche Leistung kein Anspruch bestand; mit einer allgemeinen Verweisung auf behördliche Schadensaufstellungen darf sich das Urteil nicht begnügen (zu vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.03.2016 - 3 StR 517/15 -, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 77/18

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Beschränkung auf den Wert des tatsächlich

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht nicht bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier - an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; vom 20. Februar 2018 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 292/16

    Absehen von der Anordnung des Verfalls, da das Erlangte nicht mehr im Vermögen

    Im Falle einer erneuten Verfallsanordnung wird auch eine Gesamtschuldnerschaft des Angeklagten zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 und vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 188/19

    Fehlende Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht nicht bedacht, dass Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401; vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413; vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 580/17

    Rechtliche Beurteilung der Einziehung des Wertes von Taterträgen im Fall einer

    Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen, die sich gemäß Art. 316h Satz 1 EGStGB nach den durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I 2017, 872) eingeführten und am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen neuen Regelungen der §§ 73 ff. StGB richtet, hat das Landgericht zwar zutreffend den Wert der erlangten Gegenstände auf mindestens 931, 05 Euro errechnet, jedoch hat es nicht erkennbar bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier - an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschlüsse vom 25. September 2012 - 4 StR 137/12, NStZ 2013, 401 und vom 22. März 2016 - 3 StR 517/15, NStZ 2016, 412, 413).
  • AG Torgau, 05.11.2019 - 3 Ds 952 Js 26914/19

    Strafklageverbrauch - mehrere Sozialleistungsbetrugstaten als eine Tat im

  • LG Arnsberg, 21.11.2017 - 2 KLs 24/17
  • LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18

    Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht