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   BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98   

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https://dejure.org/1999,5731
BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98 (https://dejure.org/1999,5731)
BGH, Entscheidung vom 04.01.1999 - 3 StR 517/98 (https://dejure.org/1999,5731)
BGH, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 3 StR 517/98 (https://dejure.org/1999,5731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F.
    Schwerer Raub; Verwenden einer Waffe; Objektiv gefährliches Werkzeug

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 239 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98
    Damit ist aber nicht festgestellt, daß die Pistolen geladen waren, und somit nicht belegt, daß es sich jeweils um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Beschl. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98).
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98
    Damit ist aber nicht festgestellt, daß die Pistolen geladen waren, und somit nicht belegt, daß es sich jeweils um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Beschl. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 04.01.1999 - 3 StR 517/98
    Damit ist aber nicht festgestellt, daß die Pistolen geladen waren, und somit nicht belegt, daß es sich jeweils um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; Beschl. vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    bb) Bringt der Täter dagegen dem Opfer bei einer Schußdistanz von wenigen Zentimetern (relativer Nahschuß) oder bei einem Schuß mit auf die Körperoberfläche aufgesetzter Laufmündung (absoluter Nahschuß) durch die austretenden Explosionsgase und die mitgerissenen Munitionspartikel (vgl. Rothschild, Zur Gefährlichkeit freiverkäuflicher Schreckschußwaffen, NStZ 2001, 406, 407, 410) eine erhebliche Verletzung bei oder droht er dem Opfer mit einer solchen Vorgehensweise, dann wird die Schreckschußwaffe aufgrund ihrer konkreten Verwendung zu einem "gefährlichen Werkzeug" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, nämlich zu einer Waffe (vgl. Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 293; BGH, Beschluß vom 9. November 1999 - 1 StR 501/99 - BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98 = BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH, Beschluß vom 4. Januar 1999 - 3 StR 517/98 - BGH, Urteil vom 26. November 1998 - 4 StR 457/98 = NStZ 1999, 136; BGH, Beschluß vom 30. November 2000 - 4 StR 493/00 = StV 2001, 274).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Für die Neubemessung der Strafe im Fall B 3 wird der nunmehr entscheidende Tatrichter ergänzende Einzelheiten zu der vom Angeklagten verwendeten Gaspistole, ihrem genauen Ladezustand (vgl. UA 13) und der konkreten Art ihres Einsatzes festzustellen haben, um den Unrechtsgehalt der Tat erschöpfend würdigen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1999 - 3 StR 517/98 -, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 538198 - und vom 2. März 1999 - 5 StR 18/99; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 Abs. 1 und 2 StGB n.F. s. Boetticher/Sander NStZ 1999, 292 ff.).
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