Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.12.2018 | BGH, 25.08.2021

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41957
BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2020,41957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übersetzung des Senatsbeschlusses nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens als Anspruch eines polnischen Verurteilten

  • rewis.io

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionseinlegungsfrist unter Verwerfung des Rechtsmittels: Anspruch eines polnischen Verurteilten auf Übersetzung der rechtskräftigen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übersetzung des Senatsbeschlusses nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens als Anspruch eines polnischen Verurteilten

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionseinlegungsfrist unter Verwerfung des Rechtsmittels: Anspruch eines polnischen Verurteilten auf Übersetzung der rechtskräftigen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 55
  • StV 2021, 627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Für die Revisionsinstanz ist der Vorsitzende des Senats zur Entscheidung berufen (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 5).

    Dass nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens grundsätzlich kein Anspruch auf Übersetzung besteht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt (s. BT-Drucks. 17/12578, S. 11) und steht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. EU L 280 vom 26. Oktober 2010, S. 1) in Einklang (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 17 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 4 StR 51/17, bei Cierniak/Niehaus, NStZ-RR 2020, 332, 333).

  • BGH, 04.10.2018 - 4 StR 51/17

    Keine Übersetzung des Einstellungsbeschlusses in die hebräische Sprache;

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Dass nach dem rechtkräftigen Abschluss des Verfahrens grundsätzlich kein Anspruch auf Übersetzung besteht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klargestellt (s. BT-Drucks. 17/12578, S. 11) und steht mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. EU L 280 vom 26. Oktober 2010, S. 1) in Einklang (s. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 17 ff.; ferner BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 4 StR 51/17, bei Cierniak/Niehaus, NStZ-RR 2020, 332, 333).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 07.12.2020 - 3 StR 519/18
    Die Vorschrift begründet keinen generellen Übersetzungsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 3 StR 430/19, BGHSt 64, 283 Rn. 10 mwN).
  • OLG Schleswig, 29.10.2021 - 2 Ws 132/21

    Anspruch auf Übersetzung eines rechtskräftigen Urteils im Vollstreckungsverfahren

    Mit dieser Auffassung folgt der Senat der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein genereller Übersetzungsanspruch nicht besteht (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2020, 3StR 519/18, NStZ-RR 2021, 55), dies auch nicht notwendigerweise bei noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen, soweit der Angeklagte verteidigt ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018, 4 StR 506/17; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2020, 3 StR 430/19 - bei juris) und jedenfalls nicht im Hinblick auf die Übersetzung rechtskräftiger Urteile (BGH, Beschluss vom 13. September 2018, 1 StR 320/17 - bei juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46538
BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,46538)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,46538)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,46538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO
    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Frist; eine Woche nach Wegfall des Hindernisses; Darlegung und Glaubhaftmachung aller für die Versäumnis relevanten Umstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 341 Abs. 1 StPO, §§ 45, 46 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 S. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 1 S. 1; StPO § 341 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Notwendiges Stellen des Antrags auf Wiedereinsetzung binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87

    Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18
    Zudem erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 45 Rdnr. 5a f. m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14

    Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18
    Soweit er insoweit ein Verteidigerverschulden andeutet (?er hat meine Sache ignoriert?), lässt der Vortrag bereits nicht erkennen, dass der Angeklagte seinen Verteidiger mit der Einlegung eines Rechtsmittels gegen das Urteil beauftragt hatte, was jedoch für eine unverschuldete Säumnis des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145, 146; Beck OK StPO/Cirener, § 44 Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    Die Begründung des Antrags erfordert dabei eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und ggf. durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.1987 - 2 StR 109/87, juris Rn. 2; Beschluss vom 12.12.2018 - 3 StR 519/18, juris Rn. 3 f.; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 28.11.2006 - Ws 192/06), so dass der Antragsbegründung die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 30.01.2007 - Ws 217/06).
  • BayObLG, 06.04.2022 - 202 ObOWi 366/22

    Fristbeginn bei Doppelzustellung eines Abwesenheitsurteils

    Erforderlich für ein fehlendes Verschulden wäre es, dass der Betroffene seinen Verteidiger rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Rechtsmittelfrist, die am 16.12.2021 endete, mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt hätte (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.12.2021 - 4 StR 439/21; 11.07.2019 - 1 StR 233/19; 02.07.2019 - 2 StR 570/18; 12.12.2018 - 3 StR 519/18; 12.07.2017 - 1 StR 240/17, bei juris; 14.01.2015 - 1 StR 573/14 = NStZ-RR 2015, 145; 23.09.2015 - 4 StR 364/15 = NStZ 2017, 172 = AnwBl 2016, 73; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.03.2017 - 3 Ss OWi 330/17 bei juris und 24.10.2017 - 3 Ss OWi 1254/17 = OLGSt StPO § 45 Nr. 20, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2021 - 3 StR 519/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38797
BGH, 25.08.2021 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2021,38797)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2021 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2021,38797)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2021 - 3 StR 519/18 (https://dejure.org/2021,38797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des neuen Antrags des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision als unzulässig

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung des neuen Antrags des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision als unzulässig

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 519/18
    Der neue Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision ist unzulässig (zur Verfahrenskonstellation s. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 90 f.).
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