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   BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92   

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https://dejure.org/1992,2377
BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92 (https://dejure.org/1992,2377)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - 3 StR 520/92 (https://dejure.org/1992,2377)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92 (https://dejure.org/1992,2377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen Verkäuferin - Voraussetzungen für das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit - Unterbrechung des Täters beim Versuch die Tatzeugin zu töten durch einen anderen Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 234
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 02.03.1928 - I 139/28

    1. Zum Begriff der straflosen Nachtat. 2. Wie ist zu verfahren, wenn das untere

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Für die Festsetzung der neuen Einzelstrafe weist der Senat darauf hin, daß es mit dem Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) vereinbar ist, sie so zu bemessen, daß sie die Höhe der beiden durch sie ersetzten Einzelstrafen (jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe) im Rahmen der früheren Gesamtstrafe übersteigt (vgl. RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 275 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 331 Rdn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Der Mordversuch an dem Zeugen B. wird hingegen (ebenso wie der vorausgegangene Raubversuch - vgl. dazu BGH NJW 1984, 1568 und bei Holtz MDR 1986, 622) von der natürlichen Handlungseinheit nicht erfaßt.
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Zwar ist unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt die Verbindung zu einer Tat im Rechtssinne grundsätzlich auch bei Verletzungen mehrerer höchstpersönlicher Rechtsgüter und damit auch bei der (versuchten) Tötung mehrerer Menschen möglich (BGH, Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91 insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Es fehlt hier jedoch an dem verbindenden subjektiven Element; der in Tötungsabsicht geführte Angriff gegen den Zeugen B. beruhte auf einem selbständigen, auf Grund veränderter Tatsituation neu gefaßten Tatentschluß, der die Wertung als einheitliches, zusammengehöriges Tun unter den gegebenen Umständen nicht zuläßt (vgl. BGHSt 16, 397).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Bei dieser Sachlage bedeutet das erneute Eindringen auf die Verkäuferin in Tötungsabsicht, daß der Angeklagte nicht einen neu gefaßten Tatentschluß verwirklichte, sondern daß er ein bereits in Gang gesetztes, lediglich zwangsläufig unterbrochenes Vorhaben zu Ende bringen wollte (vgl. für die Fortsetzung eines Versuchs im Steuerstrafrecht BGHSt 36, 105, 116 selbst für den Fall einer neuen Entschlußfassung).
  • RG, 06.07.1933 - III 598/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Für die Festsetzung der neuen Einzelstrafe weist der Senat darauf hin, daß es mit dem Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) vereinbar ist, sie so zu bemessen, daß sie die Höhe der beiden durch sie ersetzten Einzelstrafen (jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe) im Rahmen der früheren Gesamtstrafe übersteigt (vgl. RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 275 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 331 Rdn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92
    Zwar ist unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt die Verbindung zu einer Tat im Rechtssinne grundsätzlich auch bei Verletzungen mehrerer höchstpersönlicher Rechtsgüter und damit auch bei der (versuchten) Tötung mehrerer Menschen möglich (BGH, Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91 insoweit in BGHSt 37, 397 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 217).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Eine natürliche Handlungseinheit liegt grundsätzlich (zu abweichender Beurteilung bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Opfer s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., Vor § 52 Rn. 7 mwN) dann vor, wenn mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des Täters, die durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind, in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als einheitliches Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 501/16

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit einer möglichen Korrektur des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine natürliche Handlungseinheit grundsätzlich dann vor, wenn mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des Täters, die durch ein gemeinsames subjektives Element verbunden sind, in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als einheitliches Tun erscheint (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234); dabei begründet auch der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne Weiteres die Annahme einer Zäsur (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Von einer natürlichen Handlungseinheit ist auszugehen, wenn mehrere im wesentlichen gleichartige strafrechtlich (bzw. hier auch als Ordnungswidrigkeit) relevante Verhaltensweisen von einem einheitlichen Willen getragen sind und zwischen ihnen ein derart enger zeitlicher, räumlicher und situativer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Handeln objektiv auch für einen Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun darstellt (vgl. BGH NJW 1990, 2896; NStZ 1993, 234; NJW 1995, 1766).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Da aber das Schwurgericht die Tat, obwohl sie sich gegen zwei Personen richtete, unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerfrei als eine Tat im Rechtssinne bewertet hat (vgl. BGH NStZ 1993, 234; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 3 StR 316/04, vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 und vom 19. Oktober 2004 - 3 StR 221/04; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05), scheidet eine auf die Tat zum Nachteil der Ehefrau beschränkte Teilaufhebung des angefochtenen Urteils aus (BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung

    Der in Tötungsabsicht geführte Angriff auf das zweite Opfer beruhte mithin auf einem selbständigen, aufgrund veränderter Tatsituation gefaßten Entschluß, der die Wertung als einheitliches, zusammengehöriges Tun unter den gegebenen Umständen nicht zuläßt (vgl. BGH NStZ 1993, 234, 235).
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Eine solche ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart enger Zusammenhang besteht, daß sich das gesamte Handeln des Täters objektiv als ein einheitlich zusammengehöriges Tun darstellt und die einzelnen Handlungen durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (st. Rspr.; BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 4, 7).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz,

    Dies ist der Fall, wenn zwischen einer Mehrheit gleichgearteter, strafrechtlich erheblicher Betätigungen ein derart unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 ? 5 StR 480/18, NStZ 2020, 345, 346; Beschluss vom 17. November 2016 - 3 StR 402/16 Rn. 8; Urteil vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263 Rn. 3; Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, NStZ 1993, 234; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90, NStZ 1990, 490, 491; Urteil vom 21. September 1983 ? 2 StR 19/83, NJW 1984, 1568).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Nach der Rechtsprechung liegt natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH NStZ 1993, 234).
  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 202/17

    Rechtsfehlerhafte Annahme von Tatmehrheit bei innerhalb kürzester Zeitspanne

    Diese Handlungen sind bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise jeweils als einheitliches zusammengehöriges Tun und damit rechtlich als eine Tat anzusehen; denn eine natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich bedeutsamer Betätigungen ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, dass das gesamte Handeln des Täters objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erscheint und die einzelnen Betätigungsakte auch durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1992 - 3 StR 520/92, BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluss, einheitlicher 7; Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96, NStZ 1996, 493 f.).
  • BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95

    Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank

    Beide Betrugsfälle bilden hiernach eine natürliche Handlungseinheit; denn dafür genügt es, daß das gesamte Tätigwerden objektiv für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (st. Rspr.; BGH NStZ 1993, 234).
  • BGH, 11.05.1993 - 5 StR 242/93

    Rücktritt vom Versuch einer Tötung - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 56/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, versuchten Diebstahls mit Waffen,

  • BGH, 14.05.1993 - StB 10/93
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