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   BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92   

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https://dejure.org/1992,4612
BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 3 StR 521/92 (https://dejure.org/1992,4612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge aufgrund unvollständiger Tatsachenangabe - Rüge eines Verfahrensfehlers - Unzulässigkeit eines Berichtigungsbeschlusses - Änderung eines Schuldspruchs - Bemessung von Jugendstrafe - Berücksichtigung strafmildernder Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58
    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Der Senat hat ferner in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (BGHSt 12, 28, 30) [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] in dem Fall II 5 der Urteilsgründe den Schuldspruch gegen den Angeklagten M. von "Vergewaltigung" in "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" geändert.
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Die Bemessung von Jugendstrafe setzt neben den zusätzlichen Anforderungen des § 54 JGG - auch im Hinblick auf § 18 Abs. 2 JGG (vgl. BGH GA 1982, 416; Brunner, JGG 9. Aufl. § 18 Rdn. 7 f.) - eine Gesamtwürdigung des Angeklagten voraus (vgl. BGHSt 15, 224), bei der das Landgericht die wesentlichen zu Gunsten des Täters sprechenden Gesichtspunkte berücksichtigen muß (Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 267 Rdn. 25).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen

    Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
    Diese Berichtigung war unzulässig, da keine offensichtliche Unrichtigkeit vorlag (vgl. BGH NStZ 1991, 195 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung:

    Das Landgericht hat es aber versäumt, die für die Annahme der Notwendigkeit einer derartigen Therapie bestimmenden Anknüpfungstatsachen mitzuteilen (zu den besonderen Darlegungsanforderungen des § 54 Abs. 1 JGG s. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 3 StR 521/92, StV 1993, 531; Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; jeweils mwN).
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