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BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge aufgrund unvollständiger Tatsachenangabe - Rüge eines Verfahrensfehlers - Unzulässigkeit eines Berichtigungsbeschlusses - Änderung eines Schuldspruchs - Bemessung von Jugendstrafe - Berücksichtigung strafmildernder Umstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 531
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.07.1958 - 1 StR 256/58
Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
Der Senat hat ferner in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO (BGHSt 12, 28, 30) [BGH 24.07.1958 - 1 StR 256/58] in dem Fall II 5 der Urteilsgründe den Schuldspruch gegen den Angeklagten M. von "Vergewaltigung" in "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" geändert. - BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
Die Bemessung von Jugendstrafe setzt neben den zusätzlichen Anforderungen des § 54 JGG - auch im Hinblick auf § 18 Abs. 2 JGG (…vgl. BGH GA 1982, 416;… Brunner, JGG 9. Aufl. § 18 Rdn. 7 f.) - eine Gesamtwürdigung des Angeklagten voraus (vgl. BGHSt 15, 224), bei der das Landgericht die wesentlichen zu Gunsten des Täters sprechenden Gesichtspunkte berücksichtigen muß (…Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 267 Rdn. 25). - BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90
Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …
Auszug aus BGH, 02.12.1992 - 3 StR 521/92
Diese Berichtigung war unzulässig, da keine offensichtliche Unrichtigkeit vorlag (vgl. BGH NStZ 1991, 195 m.w.N.).
- BGH, 20.11.2012 - 1 StR 428/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Anforderungen an die Begründung: …
Das Landgericht hat es aber versäumt, die für die Annahme der Notwendigkeit einer derartigen Therapie bestimmenden Anknüpfungstatsachen mitzuteilen (zu den besonderen Darlegungsanforderungen des § 54 Abs. 1 JGG s. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1992 - 3 StR 521/92, StV 1993, 531; Urteil vom 23. März 2010 - 5 StR 556/09, NStZ-RR 2010, 290; jeweils mwN).