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BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rüge wegen willkürlicher Abtrennung eines Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 209
- StV 1998, 251
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Diesem ist dann auch nicht verwehrt, Schlüsse daraus zu ziehen, daß sich ein Angeklagter zwar teilweise einläßt, im übrigen aber keine Erklärungen abgibt (vgl. BGHSt 20, 298, 300; 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]. - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Denn bereits der Widerruf einer umfangreichen früheren Einlassung ist eine Angabe zur Sache und nicht lediglich ein pauschales Bestreiten, das einem Schweigen gleichstehen würde (vgl. BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 34, 324, 326). - BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74
Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Denn bereits der Widerruf einer umfangreichen früheren Einlassung ist eine Angabe zur Sache und nicht lediglich ein pauschales Bestreiten, das einem Schweigen gleichstehen würde (vgl. BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 34, 324, 326).
- BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90
Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden - …
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Soweit bestimmte Formulierungen in der Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang die Besorgnis begründen könnten, die Strafkammer habe darüber hinaus auch das anfängliche Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung zu seinem Nachteil gewertet (vgl. zur Unzulässigkeit BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11 m.w.Nachw.), beruht hierauf das Urteil jedenfalls nicht. - BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92
Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen …
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Soweit bestimmte Formulierungen in der Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang die Besorgnis begründen könnten, die Strafkammer habe darüber hinaus auch das anfängliche Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung zu seinem Nachteil gewertet (vgl. zur Unzulässigkeit BGHSt 38, 302, 305;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11 m.w.Nachw.), beruht hierauf das Urteil jedenfalls nicht. - BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
Diesem ist dann auch nicht verwehrt, Schlüsse daraus zu ziehen, daß sich ein Angeklagter zwar teilweise einläßt, im übrigen aber keine Erklärungen abgibt (vgl. BGHSt 20, 298, 300; 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …
Es fehlt an einer für die Annahme einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung erforderlichen Verletzung einer Verfahrensvorschrift (BGH, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 StR 529/97, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Beschränkung 5).