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   BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97   

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https://dejure.org/1997,4162
BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97 (https://dejure.org/1997,4162)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1997 - 3 StR 529/97 (https://dejure.org/1997,4162)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1997 - 3 StR 529/97 (https://dejure.org/1997,4162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 209
  • StV 1998, 251
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Diesem ist dann auch nicht verwehrt, Schlüsse daraus zu ziehen, daß sich ein Angeklagter zwar teilweise einläßt, im übrigen aber keine Erklärungen abgibt (vgl. BGHSt 20, 298, 300; 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Denn bereits der Widerruf einer umfangreichen früheren Einlassung ist eine Angabe zur Sache und nicht lediglich ein pauschales Bestreiten, das einem Schweigen gleichstehen würde (vgl. BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 34, 324, 326).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Denn bereits der Widerruf einer umfangreichen früheren Einlassung ist eine Angabe zur Sache und nicht lediglich ein pauschales Bestreiten, das einem Schweigen gleichstehen würde (vgl. BGHSt 25, 365, 368 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; 34, 324, 326).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90

    Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden -

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Soweit bestimmte Formulierungen in der Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang die Besorgnis begründen könnten, die Strafkammer habe darüber hinaus auch das anfängliche Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung zu seinem Nachteil gewertet (vgl. zur Unzulässigkeit BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11 m.w.Nachw.), beruht hierauf das Urteil jedenfalls nicht.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Soweit bestimmte Formulierungen in der Urteilsbegründung in diesem Zusammenhang die Besorgnis begründen könnten, die Strafkammer habe darüber hinaus auch das anfängliche Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung zu seinem Nachteil gewertet (vgl. zur Unzulässigkeit BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11 m.w.Nachw.), beruht hierauf das Urteil jedenfalls nicht.
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.11.1997 - 3 StR 529/97
    Diesem ist dann auch nicht verwehrt, Schlüsse daraus zu ziehen, daß sich ein Angeklagter zwar teilweise einläßt, im übrigen aber keine Erklärungen abgibt (vgl. BGHSt 20, 298, 300; 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83].
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Es fehlt an einer für die Annahme einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung erforderlichen Verletzung einer Verfahrensvorschrift (BGH, Beschluss vom 14. November 1997 - 3 StR 529/97, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Beschränkung 5).
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