Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2008

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   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1)   

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https://dejure.org/2008,4846
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 53/08 (1) (https://dejure.org/2008,4846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 259 StGB; § 242 StGB; § 261 StPO; § 337 StPO
    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz); Wahlfeststellung (rechtsethische und psychologische Gleichwertigkeit; Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 54 StGB; § 337 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache; antizipierende Beweiswürdigung; Beruhen); Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; fehlerhafte Orientierung an der Summe der Einzelstrafen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der zusammenfassenden Würdigung der einzelnen Taten und der Person des Angeklagten bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Aufhebung eines Urteils im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf die Revision des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision wegen Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung in Anwendung des Zweifelssatzes; Möglichkeit einer Wahlfeststellung bei rechtsethisch und psychologisch gleichartigen bzw. gleichwertigen Delikten

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweifelssatz bei Angeklagtenvortrag; Wahlfeststellung bei Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 646
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe lässt besorgen, dass das Landgericht bei ihrer Bemessung nicht die Person des Angeklagten und die einzelnen Taten zusammenfassend gewürdigt hat (§ 54 Abs. 1 Satz 3 StGB), sondern sich zu sehr von der Summe der Einzelstrafen (zweimal ein Jahr und neun Monate, einmal ein Jahr und fünf Monate, einmal neun Monate Freiheitsstrafe) hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m. w. N.).
  • BGH, 22.11.2007 - 3 StR 430/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages (Bedeutungslosigkeit);

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Im Übrigen weist die Revision zwar im Ansatz zutreffend darauf hin, dass die Ablehnungsbeschlüsse an sich nicht den Begründungserfordernissen entsprechen, die an die Darstellung der antizipierenden Beweiswürdigung bei der Zurückweisung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung zu stellen sind (vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07 m. w. N.).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Wenn etwa in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei einzelne Beutestücke aus solchen Diebstählen verschafft haben, ist nicht nachzuvollziehen, warum - unter Ausblendung des einseitig vorhandenen Erschwerungsgrundes des Auf- oder Einbruchs (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/98, NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit gesprochen werden soll.
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Es ist jedoch rechtsfehlerhaft, wenn sich das Tatgericht mit festgestellten Besonderheiten und Beweisanzeichen nicht auseinandersetzt, die mit nicht geringem Gewicht für eine Strafbarkeit des Angeklagten sprechen können und auf deren Erörterung vor der Anwendung des Zweifelssatzes nicht verzichtet werden darf (vgl. BGH NStZ 2008, 646).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Wenn zum Beispiel in dem vom Senat zu entscheidenden Fall die Angeklagten entweder als Mittäter an gewerbsmäßig begangenen Einbruchsdiebstählen beteiligt waren, durch die großer Sachschaden angerichtet und erhebliche Diebesbeute erzielt wurden, oder sie sich als gewerbsmäßig handelnde Alleintäter der Hehlerei jeweils einzelne Beutestücke aus einem solchen Diebstahl verschafft haben, erschiene fraglich, ob - gegebenenfalls unter Ausblendung des Erschwerungsgrunds des Einbruchs, der bei der Hehlerei keine Entsprechung findet (vgl. für die Wahlfeststellung zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646) - von einer rechtsethischen und psychologischen Vergleichbarkeit überhaupt gesprochen werden könnte.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Das zusätzliche Vorliegen einer Verhaltensweise, welche die Voraussetzungen eines weiteren Regelbeispiels des § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB erfüllt, dem bei der Hehlerei kein rechtsethisch und psychologisch vergleichbares Merkmal gegenübersteht, steht einer gesetzesalternativen Verurteilung mit Blick auf die vergleichbaren Grundkonstellationen nicht im Wege (vgl. für Wohnungseinbruchsdiebstahl oder Hehlerei BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Aus ihnen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 38; vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 5; vom 21. August 2008 - 3 StR 262/08, juris Rn. 3; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, juris Rn. 2).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 15/08

    Unzureichend begründeter Freispruch (Erörterungsmangel; Gesamtwürdigung)

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 27.04.2021 - 5 StR 44/21

    Postpendenz und Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

    Zwar fehlt es zwischen schwerem Wohnungseinbruchdiebstahl und Hehlerei an der erforderlichen rechtsethischen und normpsychologischen Vergleichbarkeit; zwischen dem enthaltenen einfachen Diebstahl und Hehlerei ist dagegen Wahlfeststellung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 53/08, NStZ 2008, 646).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Zwar besteht hier die Besonderheit, dass bei einem der Delikte ein besonders schwerer Fall angeklagt ist (§§ 242, 243 Abs. 1 Nr. 2), was aufgrund der Ausgestaltung des § 243 StGB als Strafzumessungs- oder Strafbemessungsregel (statt vieler Fischer, StGB, 58. A. 2011, § 243 Rdn. 2) im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Wahlfeststellung indes unproblematisch erscheint (so wurde etwa von BGHSt 23, 360 f. sowie BGH NJW 1989, 1490, die Wahlfeststellung zwischen 242, 243 und 257 StGB ohne weitere Behandlung des erschwerten Grundtatbestandes des Diebstahls für möglich gehalten; anders könnte die Schwierigkeit der Rechtslage ggf. bei einer Wahlfeststellung zwischen Grund- und Qualifikationstatbeständen oder Vergehens- und Verbrechenstatbeständen zu beurteilen sein, vgl. dazu etwa BGH NStZ 2000, 473 f.; 2008, 646 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08   

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https://dejure.org/2008,39936
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (https://dejure.org/2008,39936)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 53/08 (https://dejure.org/2008,39936)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 53/08 (https://dejure.org/2008,39936)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Vermag der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden, so kann das Revisionsgericht dies nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls, der Bandenhehlerei; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    9 3. Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass eine Wahlfeststellung nach ständiger Rechtsprechung voraussetzt, dass die mehreren möglichen, einander ausschließenden Verhaltensweisen rechtsethisch und psychologisch gleichartig bzw. gleichwertig sind (vgl. BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1 m. w. N.).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    5 Dies lässt zum einen besorgen, die Strafkammer habe dem Grundsatz keine Bedeutung geschenkt, dass es der Zweifelssatz nicht gebietet, dem Urteil Behauptungen des Angeklagten zu Grunde zu legen, die zwar nicht durch gegenläufige Beweise zu widerlegen sind, für deren Richtigkeit sich aber andererseits keinerlei Anhaltspunkte im festgestellten Sachverhalt ergeben (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1999, 205; NJW 2002, 1057, 1059; 2002, 2188, 2189; 2003, 2179).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08
    Vermag der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten nicht zu überwinden, so kann das Revisionsgericht dies nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33; BGH NStZ 2000, 48; BGH wistra 2002, 260, 261).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

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