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   BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59   

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BGH, 02.02.1960 - 3 StR 53/59 (https://dejure.org/1960,504)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - 3 StR 53/59 (https://dejure.org/1960,504)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - 3 StR 53/59 (https://dejure.org/1960,504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 104
  • NJW 1960, 876
  • MDR 1960, 515
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Diese Nachteile und sonstige Unzuträglichkeiten (beispielsweise im Bereich der Teilnahme, des Rücktritts vom Versuch und des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung durch einen fremden Staat) haben ihre gemeinsamen Wurzeln darin, daß sich das gesetzliche System des Strafrechts an einzelnen, rechtlich selbständigen Straftaten orientiert, die grundsätzlich nur beim Zusammentreffen in einem Handlungsteil (§ 52 StGB), nicht aber allein auf Grund eines vom Täter geschaffenen Sinnzusammenhangs oder anderer kriminologischer Gemeinsamkeiten zu einer rechtlichen Handlungseinheit verbunden sind (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 14, 104, 109; Ostendorf DRiZ 1983, 426, 428; Rüping GA 1985, 437, 442).

    Dafür genügt nicht allgemein schon, daß mehrere Tatbestandsverwirklichungen durch den vom Täter verfolgten Endzweck, den übereinstimmenden Beweggrund verbunden sind oder daß auf andere Weise (gleichartig organisierte Tatvorbereitung, Ausnutzung gleichbleibender Rahmenbedingungen) ein kriminologisch faßbarer Zusammenhang zwischen ihnen besteht (BGHSt 33, 163, 165; vgl. auch BGHSt 7, 149, 151; 14, 104, 109; 26, 284, 287).

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Denn aus der vom Bundesgesetzgeber gewollten Geltung des § 241 a StGB auch und gerade für Taten in der DDR folgt zwangsläufig, daß die tatbestandserheblichen Verdächtigungen und Bespitzelungen nicht deshalb rechtmäßig im Sinne des StGB sein können, weil sie von der formalen Gesetzeslage des DDR-Strafrechts und Verfahrensrechts gedeckt waren (vgl. BGHSt 14, 104, 106).
  • BGH, 16.09.2011 - StB 11/11

    Verschleppung; Gewalt- und Willkürmaßnahmen; politische Verfolgungsmaßnahmen

    Politische Verfolgungsmaßnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 2. Februar 1960 - 3 StR 53/59, BGHSt 14, 104, 106 f.) solche, die entweder gesetzlich nicht erlaubt sind oder deren Rechtsgrundlage mit rechtsstaatlichen Grundsätzen in Widerspruch steht.
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 183/95

    Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung, wenn ein BRD-Bürger die Fluchtpläne eines

    Eine strafrechtliche Haftung des Anzeigeerstatters im Falle einer (auch "wahrheitsgemäßen") politischen Verdächtigung ist in § 241a StGB ausdrücklich vorgesehen; sie wurde von der Rechtsprechung insbesondere bei Anzeigen wegen "Republikflucht" angenommen (vgl. BGHSt 14, 104).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97

    Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei

    Eine natürliche Handlungseinheit wird auch nicht dadurch begründet, daß der Angeklagte mit der Finanzierung des Projekts "Call-Master" ein einheitliches Ziel verfolgte, ebensowenig dadurch, daß er von Anfang an den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gefaßt hatte (vgl. auch BGHSt 14, 104, 109; Tröndle aaO vor § 52 Rdn. 3).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Tateinheit kommt nur in Betracht, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208 [BGH 16.07.1968 - 1 StR 25/68]; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; BGH MDR 1984, 2169, 2170; Vogler in LK 10. Aufl. § 52 Rdn. 22 m.w.N.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. vor § 52 Rdn. 3 m.w.N.); Teilidentität bei Vorbereitungshandlungen (RGSt 76, 283, 284 f. speziell zur Steuerverkürzung; Vogler a.a.O. Rdn. 24), die einheitliche Zielsetzung des Täters, der übereinstimmende Beweggrund oder die Verfolgung eines Endzwecks begründen Tateinheit nicht (RGSt 58, 113, 116; 60, 241, 242 f.; BGHSt 7, 149, 151 [BGH 11.01.1955 - 5 StR 290/54]; 14, 104, 109 [BGH 02.02.1960 - 3 StR 53/59]; 22, 206, 208 [BGH 16.07.1968 - 1 StR 25/68]; BGH NJW 1984, 2169, 2170 [BGH 07.10.1983 - 1 StR 615/83]; Vogler a.a.O. Rdn. 22 m.w.N.; Dreher/Tröndle a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85

    Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR

    Eine konkrete Gefahr (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60, vom 10. Januar 1963 - 3 StR 57/62 - und vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 9/65), wegen eines Verstoßes gegen das Devisengesetz der DDR von deren Staatsorganen als politischer Gegner betrachtet und deswegen aus politischen Gründen verfolgt zu werden (vgl. BGHSt 14, 104), ist hier nicht zu erkennen; sie wird auch von der Revision nicht geltend gemacht.

    § 17 des Devisengesetzes der DDR verstößt auch nicht gegen elementare menschliche Freiheitsrechte, wie etwa das Recht auf Freizügigkeit, sondern es ist ein gesetzgeberisches Mittel zur Ordnung des Wirtschaftslebens nach den Grundsätzen einer staatlich gelenkten Wirtschaft (vgl. BGHSt 14, 104, 106).

  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 314/91

    Voraussetzungen für eine Fortsetzungstat - Annahme eines Gesamtvorsatzes -

    Tateinheit wird weder allein dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 60, 241) noch daß sie demselben Beweggrund entspringen (BGHSt 7, 149, 151) noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat (BGHSt 14, 104, 109; RGSt 58, 113, 116; vgl. Schönke/Schröder/Stree, StGB 23. Aufl. § 52 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • KG, 23.02.1999 - 1 Ss 426/98
    Daher wird Tateinheit zwischen mehreren Delikten weder dadurch begründet, daß der Täter ein einheitliches Ziel verfolgt oder daß sie demselben Beweggrund entspringen noch dadurch, daß der Täter den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, und zwar auch dann nicht, wenn nach seinem Plan die eine Tat Voraussetzung für die Begehung der anderen ist (vgl. BGHSt 14, 104 (1091, Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl., § 52 Rdn. 6 m. w. N.; Tröndle, StGB 48. Aufl., vor § 52 Rdn. 3).
  • KreisG Kamenz, 26.08.1992 - C 5/91
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, sind Ermittlungs- und Strafmaßnahmen der DDR-Behörden und -Gerichte im Zusammenhang mit sog. Republikflucht grundsätzlich eine im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehende Verfolgung aus politischen Gründen im Sinne dieser Vorschrift gewesen (vgl. grundlegend BGHSt 14, S. 104 ff; OLG Düsseldorf, NJW 1979, S. 59 ff).
  • BGH, 16.03.1965 - 5 StR 63/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 27.11.1974 - 3 StR 5/74

    Verurteilung wegen versuchter Verschleppung

  • BGH, 14.06.1960 - 8 StE 3/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1968 - 7 StE 2/68

    Annahme einer Inlandstat bei Vornahme eines Handlungsteils im Inland -

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