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   BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87   

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BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,4583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - Bezugnahme auf schriftliche Ausführungen des Angeklagten im Rahmen der Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1984 - 5 Ss OWi 520/83
    Auszug aus BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87
    Demnach ist hier kein Raum für eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (so auch OLG Düsseldorf für einen vergleichbaren Fall in VRS 67, 53).
  • RG, 02.10.1888 - 1724/88

    28. Wird die in §. 385 Abs. 2 St.P.O. vorgeschriebene Form dadurch gewahrt, daß

    Auszug aus BGH, 22.01.1988 - 3 StR 533/87
    Die Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO (Revisionsbegründung durch den Verteidiger oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) darf nicht dadurch umgangen werden, daß in der Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen wird (BGH bei Dallinger MDR 1970, 15; RGSt 18, 103, 104; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 345 Rdn. 21; KMR-Paulus 7. Aufl. § 345 Rdn. 27; Hanack in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 345 Rdn. 35; vgl. auch RiStBV Nr. 150 Abs. 3 Satz 2).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Es genügt daher regelmäßig nicht, dass in einer Revisionsbegründung auf eigene schriftliche Ausführungen des Angeklagten Bezug genommen bzw. die Begründungsschrift zum Inhalt der Niederschrift erklärt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - 3 StR 88/96, aaO; vom 22. Januar 1988 - 3 StR 533/87, BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2; BayObLG, NStZ-RR 1996, 312, jeweils mwN).
  • BGH, 31.08.2016 - 2 StR 27/16

    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Wiedereinsetzung von Amts wegen;

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen (§ 45 Abs. 2 Satz 3 StPO) ohne oder gegen den Willen des eine Frist Versäumenden ist nicht möglich (BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3 Voraussetzungen 1).
  • OLG Celle, 28.11.2007 - 1 Ws 438/07

    Abschreiben; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Antragsverfahren;

    Der Bundesgerichtshof hat zu § 345 Abs. 2 StPO bereits entschieden, dass die unzulässige Bezugnahme auf die Ausarbeitung des Revisionsführers nicht dadurch geheilt werde, dass der Rechtspfleger sich von dessen Sachkunde überzeugt hat (BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Die bloße Übergabe an die Rechtspflegerin genügt nicht den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 und 5).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 352/96

    Revision - Verteidiger - Beiordnung

    Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gegenwärtig kein Raum, da die versäumten Handlungen nicht nachgeholt sind (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. auch BGHR StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 2 (Verantwortung des Rechtspflegers) m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 26.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 134/16

    Rechtsbeschwerde; Protokoll der Geschäftsstelle; Rechtspfleger; Übernahme der

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 03.05.2016 - 1 Vollz (Ws) 135/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 1 Vollz (Ws) 137/16

    Anforderungen an eine zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärte

    Es führt daher zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde, wenn der Rechtspfleger lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Rechtsmittelführers Bezug nimmt (vgl. BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87 - ).".
  • OLG Hamm, 02.04.2002 - 3 Ss OWi 182/02

    Rechtsbeschwerdebegründung, Protokoll der Geschäftsstelle, Bezugnahme auf Anlage

    Ebenso zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt, wenn der Urkundsbeamte in der Rechtsbeschwerdebegründung lediglich auf eigene schriftliche Ausführungen des Betroffenen bzw. des Angeklagten Bezug nimmt (BGHR StPO, § 345 Abs. 2, Begründungsschrift 2 - Beschluss vom 22.01.1988 - 3 StR 533/87).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
    Er wäre schon rechtlich unerheblich, wenn man mit der herrschenden Meinung davon ausgeht, daß die versäumte Antragsbegründung innerhalb der Frist von einer Woche zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Satz 3, Voraussetzungen 1; Senatsbeschluß vom 14. November 1994, NStf Nr. 17 zu § 45 StPO ; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - in NStZ 1993, 496 ).
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   BGH, 24.10.1988 - 3 StR 533/87   

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https://dejure.org/1988,6004
BGH, 24.10.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,6004)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,6004)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1988 - 3 StR 533/87 (https://dejure.org/1988,6004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Persönlicher Profit als Voraussetzung des groben Eigennutzes nach § 370 Abgabenordnung (AO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1986 - 3 StR 494/86

    Umsatzsteuerhinterziehung durch unberechtigte Geltendmachung von Vorsteuern -

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - 3 StR 533/87
    Das Vorliegen von "grobem Eigennutz" im Sinne des § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO hat das Landgericht ausführlich begründet (UA S. 189 bis 190 oben); unmittelbar persönlicher Profit ist nicht Voraussetzung für groben Eigennutz (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Eigennutz 1).
  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs -

    Auszug aus BGH, 24.10.1988 - 3 StR 533/87
    Unabhängig davon liegen auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen nicht vor (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1+2 sowie Wirkung 1; Pikart in KK 2. Aufl. § 345 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2022 - 2 RBs 75/22

    Wiedereinsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren; Bindung des Beschwerdegerichts an

    Zudem ist die Nachholung der versäumten Handlung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH BeckRS 1988, 3434 = wistra 1989, 68 ; OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] VRS 67, 53 = JMBl NW 1984, 95; BayObLG BeckRS 1995, 11028; OLG Jena BeckRS 2018, 42958; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 45 Rdn. 11).
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