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   BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95   

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BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95 (https://dejure.org/1996,2060)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1996 - 3 StR 534/95 (https://dejure.org/1996,2060)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 3 StR 534/95 (https://dejure.org/1996,2060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Landesverrat wegen Verrat der Struktur und Arbeitsweise des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und der Poseidon-Unterlagen zu Atomwaffenstellungen und Munitionslagerung an das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) - Landesverrat als Dauerstraftat - ...

  • Wolters Kluwer

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche Handlungseinheit - Staatsgeheimnis - Gesamtheit mehrer Einzelunterlagen

  • Wolters Kluwer

    Bestechungstaten - Unrechtsvereinbarung - Eine Tat im Rechtssinne - Tatbestandliche Handlungseinheit - Vorteilsgewährung - Künftige Entwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 332, § 334

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 492
  • NStZ-RR 1996, 354
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95
    Auf die Frage, ob es sich bei dem Vergehen der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB um ein Dauerdelikt handelt oder um einen Fall tatbestandlicher Handlungseinheit, was näher liegt (vgl. Geppert NStZ 1996, 57, 59, ferner BGHR StGB § 99 Ausüben 1), braucht der Senat nicht einzugehen.
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Gesamtheit von verratenen Unterlagen, deren im Zusammenhang gesehener Erkenntnisgehalt für einen fremden Nachrichtendienst von überaus hohem Wert ist, ein Staatsgeheimnis sein, ohne auf die vom Gesetzgeber abgelehnte "Mosaiktheorie" zurückzugreifen (BGHSt 24, 72, 76).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95
    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138) kommt auch eine Zusammenfassung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich den Tatbestand des § 94 StGB erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nicht mehr in Betracht.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    In Fällen, in denen die Laufzeit der Vorteilsgewährung offen ist, die Vorteilsgewährung also "open end'-Charakter trägt, erfüllt jede einzelne Zahlung erneut den Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302).
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    der Urteilsgründe ist das Landgericht zu Unrecht von einer natürlichen Handlungeinheit der monatlichen Zahlungen ausgegangen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 354 = BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten Bestechung 1).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Eine solche liegt vor, weil den Zahlungen jeweils eine einheitliche, durch die Erhöhung der Sätze für die Essen im Juni 2016 bezüglich der Flüchtlingsunterkunft "S8weg " lediglich abgewandelte, Unrechtsvereinbarung zugrundelag, aufgrund derer eine vorab genau definierte Zahlung bis zu einem von den Beteiligten konkret angenommenen Ende - dem 31. Dezember 2016 - zu erbringen war, sodass gerade keine "open end"-Vereinbarung vorlag (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 58/18 -, juris, Rn. 29; BGH, Beschluss vom 05.06.1996 - 3 StR 534/95 II -, juris, Rn. 1).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    In einer erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils veröffentlichten Entscheidung hat der Senat noch offengelassen, ob der Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit als Dauerstraftat anzusehen ist oder nicht (BGHR StGB § 99 Ausüben 1, vgl. auch aaO Ausüben 2 und BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, zum Abdruck aaO Ausüben 3 bestimmt).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Anders ist es, wenn der versprochene Vorteil von einer künftigen Entwicklung abhängt, insbesondere, wenn die Vorteilsgewährung "open-end-Charakter" trägt (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1997, 1 StR 323/97, wistra 1998, 106 ff.; BGH, Beschluss vom 05.06.1996, 3 StR 534/95 II, NStZ-RR 1996, 354; BGH, Urteil vom 18.10.1995, 2 StR 324/94, BGHSt 41, 292 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - 1 Ss 304/02

    Vorteilsannahme zu Gunsten eines Dritten

    Anders ist die Rechtslage dann zu beurteilen, wenn die zu gewährende Entlohnung von der zukünftigen Entwicklung abhängt, insbesondere wenn die Vorteilsgewährung "Open - end - Charakter" trägt (vgl. BGHSt 41, 292, 302; BGH NStZ-RR 1998, 269; BGH NStZ-RR 1996, 354).
  • LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04
    Da ein tatbestandsmäßiger Erfolg bei der Angestelltenbestechung die Vorteilsgewährung ist, tritt insoweit Beendigung erst mit der letzten, auf einer einheitlichen Unrechtsvereinbarung ohne open-end-Charakter beruhenden Zahlung an den Angestellten ein (vergl. BGH, Entscheidungen vom 18.10.1995 - 2 StR 324/94 - 05.06.1996 - 3 StR 534/95 - 13.11.1997 - 1 StR 323/97 - ; 15.03.2001 - 5 StR 454/00 - 18.06.2003 - 5 StR 489/02 -).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2002 - l Ss 304/02

    Vorteilsannahme für einen Dritten; Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot bei

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