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   BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92   

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https://dejure.org/1993,3109
BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92 (https://dejure.org/1993,3109)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1993 - 3 StR 536/92 (https://dejure.org/1993,3109)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 3 StR 536/92 (https://dejure.org/1993,3109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der konkreten Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände zur Ermöglichung der rechtlichen Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92
    Dagegen hat die Einziehungsanordnung keinen Bestand, da die einzuziehenden Gegenstände weder in der Urteilsformel oder einer Anlage hierzu, noch in den Urteilsgründen so konkret bezeichnet werden, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen und eine rechtliche Nachprüfung durch den Senat ermöglicht wird (BGHSt 8, 205, 211, 212; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
    Auszug aus BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92
    Dagegen hat die Einziehungsanordnung keinen Bestand, da die einzuziehenden Gegenstände weder in der Urteilsformel oder einer Anlage hierzu, noch in den Urteilsgründen so konkret bezeichnet werden, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen und eine rechtliche Nachprüfung durch den Senat ermöglicht wird (BGHSt 8, 205, 211, 212; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Die Entscheidungen über die Einziehung von "1078 CDs, DVDs, MCs und LPs" beim Angeklagten W. sowie beim Angeklagten R. über die Einziehung einer Webcam sind rechtsfehlerhaft, da die Begründungen so unspezifisch sind, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1993 - 3 StR 536/92, StV 1993, 245 dort nur red. Leitsatz).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Die einzuziehenden Gegenstände sind in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1, BGH, Beschluß vom 22. Januar 1993 - 3 StR 536/92).
  • BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97

    Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln -

    Denn die einzuziehenden Gegenstände werden weder in der Urteilsformel oder einer Anlage hierzu noch in den Urteilsgründen so konkret bezeichnet, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen und eine rechtliche Nachprüfung durch den Senat ermöglicht wird (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 22. Januar 1993 - 3 StR 536/92 - m.w.N.).
  • BayObLG, 07.08.2001 - 4St RR 92/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

    Einziehungsgegenstände sind vom Tatrichter so konkret zu bezeichnen, daß für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung geschaffen und eine rechtliche Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglicht wird (BGH StV 1993, 245 ).
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