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   BGH, 09.06.1999 - 3 StR 536/98   

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https://dejure.org/1999,6059
BGH, 09.06.1999 - 3 StR 536/98 (https://dejure.org/1999,6059)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1999 - 3 StR 536/98 (https://dejure.org/1999,6059)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 3 StR 536/98 (https://dejure.org/1999,6059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB
    Subjektiven Tatseite der Beihilfe zum Betrug

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu betrügerischen Warenbestellungen; Stoßbetrügereien; Gutgläubiger Strohmann; Positives Nachtatverhalten; Bestimmende Strafzumessungsgründe im Urteil anzugeben

  • Judicialis

    StGB § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Keine Aufklärungspflicht bei erdrückender Beweislage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - 3 StR 536/98
    Die von der Strafkammer in diesem Zusammenhang aufgezeigten Umstände und die dabei angestellten Beweiserwägungen begründen in einer Gesamtschau eine so erdrückende Beweislage für einen von Anfang an gegebenen Betrugsvorsatz des Angeklagten, daß das Gericht, ohne gegen die ihm obliegende Aufklärungspflicht zu verstoßen, annehmen durfte, bei lebensnaher Betrachtung bestehe keine beachtenswerte Möglichkeit, daß die aufgrund der Beweise in der Hauptverhandlung gewonnene tatrichterliche Überzeugung von der Schuld des Angeklagten durch die vermißte Beweisaufnahme in Frage gestellt werden würde (vgl. BGHR StPO § 244 II Umfang 1, insoweit in BGHSt 40, 3 nicht abgedruckt), Im einzelnen hat das Landgericht zu den aus dem äußeren Tatgeschehen folgenden Hinweisen auf einen von Anfang an bestehenden Betrugsvorsatz des Angeklagten im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04

    Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung);

    Nach den vom Landgericht dargestellten Einschränkungen der Qualität der Aussage des Belastungszeugen bestand keine so erdrückende Beweislage für eine Täterschaft des Angeklagten, daß die aufgrund der Beweise in der Hauptverhandlung gewonnene tatrichterliche Überzeugung von der Schuld des Angeklagten durch die vermißte Beweisaufnahme nicht insgesamt hätte in Frage gestellt werden können (vgl. BGHR aaO; BGH wistra 1999, 376).
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