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BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Urteil - Verkündung - Verfahrensrüge - Verständigung - Staatsanwalt - Beihilfe - Betäubungsmittel - Einfuhr
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1
Drogenkurier als Täter des Handeltreibens mit BtM - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99
Die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, kann grundsätzlich Handeltreiben darstellen; insoweit bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (…BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596). - BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92
Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des …
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99
Der Generalbundesanwalt hatte einen Antrag nach § 349 Abs. 2 StPO gestellt und zu Recht darauf hingewiesen, daß die Annahme von Beihilfe bei dem nur tateinheitlich verwirklichten Tatbestand hier keinen Einfluß auf den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat hat (vgl. BGHR StPO § 349 II Verwerfung 4). - BGH, 27.08.1998 - 1 StR 438/98
Mittäterschaft/Gehilfentätigkeit beim Rauschgifthandel
Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99
Die Annahme von Beihilfe setzt aber voraus, daß seine Rolle insoweit nur ganz untergeordnet ist (BGH NStZ-RR 1999, 24).
- BGH, 25.10.2005 - 1 StR 328/05
Mangelnde Beratung nach der Gewährung des letzten Wort (mangelnde Erinnerung der …
Im Hauptverhandlungsprotokoll (…zur Protokollierungsempfehlung vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 6; BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99 und vom 23. November 2000 - 3 StR 428/00) ist dazu nichts vermerkt. - BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00
Wohnungseinbruchdiebstahl
Daß die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat, kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO dennoch durch Beschluß aussprechen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4; BGH, Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99).