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   BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17   

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https://dejure.org/2017,54271
BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17 (https://dejure.org/2017,54271)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 BeamtVG, § 24 Abs 1 S 1 Nr 1 BeamtStG
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen der Verurteilung bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der für das künftige Leben des Angeklagten zu erwartenden Wirkungen der Strafe i.R. der Strafzumessung; Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende Strafzumessungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 104
  • NStZ-RR 2019, 37
  • StV 2019, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 413/22

    Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen

    Dies hätte der Erörterung bedurft, weil bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, wozu als bestimmender Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) namentlich gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts zählen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 348/21 jeweils mwN).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 663/19

    Strafzumessung (Wirkungen der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten)

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts, auch bei Ruhestandsbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 348/21

    Berücksichtigung des Verlusts der wirtschaftlichen Basis i.R. der

    Zu solchen zählen als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts; dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2020 - 4 StR 663/19; vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 jeweils mwN).
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