Rechtsprechung
BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmitteleinlegung bzgl. einer Verurteilung wegen Betrugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
Revision - Tateinheit - Tatmehrheit
Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97
Durch die mitausgeübte Geschäftsleitung, in der die Tatbeteiligung des Angeklagten besteht, werden die einzelnen betrügerischen Geschäftsvorfälle in seiner Person derart eng verbunden, daß die 23 Einzelakte für ihn eine einzige Tat des Betrugs darstellen (vgl. BGHR StGB § 263 I Konkurrenzen 10, BGH NStZ 1996, 296, 297; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14).Sie läßt jedoch den Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).
Dies berechtigt hier dazu, die Gesamtfreiheitsstrafe als selbständige Freiheitsstrafe aufrechtzuerhalten (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297).
- BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97
Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch …
Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97
Durch die mitausgeübte Geschäftsleitung, in der die Tatbeteiligung des Angeklagten besteht, werden die einzelnen betrügerischen Geschäftsvorfälle in seiner Person derart eng verbunden, daß die 23 Einzelakte für ihn eine einzige Tat des Betrugs darstellen (vgl. BGHR StGB § 263 I Konkurrenzen 10, BGH NStZ 1996, 296, 297; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97
Durch die mitausgeübte Geschäftsleitung, in der die Tatbeteiligung des Angeklagten besteht, werden die einzelnen betrügerischen Geschäftsvorfälle in seiner Person derart eng verbunden, daß die 23 Einzelakte für ihn eine einzige Tat des Betrugs darstellen (…vgl. BGHR StGB § 263 I Konkurrenzen 10, BGH NStZ 1996, 296, 297; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01
Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener …
Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es aber nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in der Leitung und Organisation der Firma M. A. Ltd bestand (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23).Sie läßt jedoch den Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt (…vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296, 297; wistra 1998, 224).
- LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11
Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an …
Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es insoweit nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in dem Aufbau, der Leitung und der Organisation der Firma T bestand (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23; wistra 2009, 437). - BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
Voraussetzung des Überlassens von Betäubungsmitteln; Schaffung von günstigen …
Im übrigen bleibt im Hinblick darauf, daß das Schwergewicht des dem Angeklagten zu machenden Schuldvorwurfs auf den Sexualstraftaten liegt, der Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 3 StR 545/97; NStZ 1996, 296, 297).