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   BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09   

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https://dejure.org/2010,2431
BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,2431)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - 3 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,2431)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,2431)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 22 StGB; § 249 StGB; § 242 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 46 Abs. 3 StGB; § 50 StGB
    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch; Vollendung); Wegnahme (Einstecken eines Gegenstandes in die Kleidung; Gewahrsam); Urteilsformel (besonders schwerer Raub); Doppelverwertungsverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug und vollendete Verwendung des Werkzeugs zur Drohung; vollendete Wegnahme beim Einstecken erbeuteter Geldscheine in die Kleidung

  • Wolters Kluwer

    Verwenden bzw. lediglich Beisichführen von gefährlichem Werkzeug und Annahme der Vollendung eines Raubs bei Bedrohen eines Opfers mit einem abgebrochenem Schraubenzieher; Erforderlichkeit der konkreten Gefahr einer erheblichen Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug und vollendete Verwendung des Werkzeugs zur Drohung; vollendete Wegnahme beim Einstecken erbeuteter Geldscheine in die Kleidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug und vollendete Verwendung des Werkzeugs zur Drohung; vollendete Wegnahme beim Einstecken erbeuteter Geldscheine in die Kleidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwenden bzw. lediglich Beisichführen von gefährlichem Werkzeug und Annahme der Vollendung eines Raubs bei Bedrohen eines Opfers mit einem abgebrochenem Schraubenzieher; Erforderlichkeit der konkreten Gefahr einer erheblichen Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes ...

  • rechtsportal.de

    Verwenden bzw. lediglich Beisichführen von gefährlichem Werkzeug und Annahme der Vollendung eines Raubs bei Bedrohen eines Opfers mit einem abgebrochenem Schraubenzieher; Erforderlichkeit der konkreten Gefahr einer erheblichen Verletzung aufgrund der Art des Einsatzes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wegnahmevollendung in fremden Räumen und besonders schwerer Raub durch Drohen mit Schraubendreher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 158
  • NStZ-RR 2012, 301
  • StV 2010, 628
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Nach der Konzeption der Raubdelikte bezieht sich das Verwenden auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass es immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht (BGHSt 45, 92, 94 f. m. w. N.; BGH NStZ 2008, 687; Sander in MünchKommStGB § 250 Rdn. 58).

    Vielmehr genügt jedes Benutzen solcher Tatmittel bei der Anwendung von Gewalt oder - wie hier - als Drohmittel (BGHSt 45, 92, 94 f.).

  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Strafkammer zur Begründung ihrer rechtlichen Würdigung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in StV 1985, 323, die eine andere Fallgestaltung zum Gegenstand hat.
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Demgemäß nimmt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung regelmäßig Vollendung der Wegnahme an, wenn der Täter innerhalb fremder Räume leicht bewegliche Gegenstände in seine Kleidung steckt (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.; Schmitz in MünchKommStGB § 242 Rdn. 52, 61, 72).
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGHSt 16, 386) und dessen Verwirklichung er nach dem Inhalt seiner Äußerung für den Fall des Bedingungseintritts will.
  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH NStZ-RR 2004, 169; Fischer aaO § 250 Rdn. 18).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Nach der Konzeption der Raubdelikte bezieht sich das Verwenden auf den Einsatz des Nötigungsmittels im Grundtatbestand, so dass es immer dann zu bejahen ist, wenn der Täter zur Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht (BGHSt 45, 92, 94 f. m. w. N.; BGH NStZ 2008, 687; Sander in MünchKommStGB § 250 Rdn. 58).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu (vgl. BGHSt 16, 271, 273).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Daher wird im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5, insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Daher wird im Falle der Verurteilung nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auf "besonders schweren Raub" zu erkennen sein (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08 - Rdn. 5, insoweit in NStZ-RR 2008, 342 nicht abgedruckt; BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4; Schoreit in KK 6. Aufl. § 260 Rdn. 30).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09
    Daher wäre im Hinblick auf die im unteren Strafrahmenbereich angesiedelte Strafe eine Erörterung dieser Milderungsmöglichkeit geboten gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 43).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Nach der Konzeption der Raubdelikte bezieht sich das Verwenden auf den Einsatz des Nötigungsmittels bezogen auf den Grundtatbestand des Raubes; es liegt sonach vor, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug gerade als Mittel entweder der Ausübung von Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gebraucht, um die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, NStZ 2008, 687).

    Das Tatopfer muss das Nötigungsmittel und die Androhung seines Einsatzes wahrnehmen (BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, aaO und vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, aaO; Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 StR 270/98, NStZ-RR 1999, 7); denn eine Drohung ist das ausdrückliche oder schlüssige In-Aussicht-Stellen eines künftigen Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61, BGHSt 16, 386, 387).

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09

    Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des

    aa) Das Merkmal des Verwendens ist in § 2 Abs. 1 ESchG - wie im Rahmen anderer Strafvorschriften auch (vgl. zu § 250 StGB BGH NStZ 2004, 556; 2008, 687; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09) - als zweckgerichteter Gebrauch zu verstehen.
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
    Ungeachtet dieses Unterschieds besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass ein gefährliches Werkzeug in diesen Fällen jedenfalls keine Bestimmung als Angriffs- oder Verteidigungsmittel voraussetzt; es reicht vielmehr aus, dass der jeweilige Gegenstand objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21 Rn. 6; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 263/20 Rn. 8 [jeweils zu § 177 Abs. 7 Nr. 1 StGB]; Urteil vom 20. September 2017 - 1 StR 112/17 Rn. 15; Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 Rn. 13, 32 ff. [jeweils zu § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB]; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 Rn. 6 [zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 a) und Abs. 2 Nr. 1 StGB]).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Hierfür ist erforderlich, dass der Täter hinsichtlich der zuzueignenden Sache fremden Gewahrsam gebrochen und neuen begründet hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86, NStZ 1987, 71, und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159).

    Die Verkehrsauffassung weist daher im Regelfall einer Person, die einen Gegenstand in der Tasche ihrer Kleidung trägt, die ausschließliche Sachherrschaft zu, und zwar auch dann, wenn er sich noch im Gewahrsamsbereich des Berechtigten befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159, und vom 27. März 2013 - 2 StR 115/12, NStZ 2014, 40, 41; ebenso bereits RG, Urteil vom 18. Dezember 1917 - V 678/17, RGSt 52, 75, 76).

    Ob er hierbei die Aussicht hat, den Gewahrsam längere Zeit aufrechtzuerhalten, ist für die Frage, ob die Wegnahme vollendet ist, ohne Belang (RG, aaO), denn die Tatvollendung setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus (BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159).

  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang)

    Es kann daher dahinstehen, ob insoweit überhaupt schon eine Vollendung der beabsichtigten Wegnahme vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20, Rn. 8; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 10 f.).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Dem Urteil lässt sich bereits nicht entnehmen, ob die beabsichtigte Wegnahme zu diesem Zeitpunkt bereits vollendet war oder erst durch das Verlassen des Hauses mit der Beute vollendet wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 10 f.; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, NJW 1975, 320 jew. mwN), der Angeklagte also in Kenntnis und unter Billigung des qualifizierenden Umstands gemeinsam mit seinem Mittäter die Wegnahme abschloss.
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 67/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestands der besonders schweren räuberischen

    c) Bei einem Schraubendreher handelt es sich grundsätzlich um ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, denn ein solcher ist nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen, etwa bei einem Einsatz als Stichwerkzeug (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher

    Für den Fall einer Verurteilung gemäß § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wäre auf "besonders schweren Raub" zu erkennen, da die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat die Kennzeichnung der jeweils gegebenen Qualifikation notwendig macht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09 mwN).
  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 366/21

    Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe oder eines

  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19

    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche

  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 307/19

    Vollendung der Wegnahme beim Raub (Gewahrsam; Sachherrschaft; Verkehrsauffassung;

  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 628/21

    Besonders schwerer Raub (Wegnahme: Gewahrsam; Vollendung und Beendigung:

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

  • BGH, 27.03.2013 - 2 StR 115/12

    Schwerer Raub (Vollendung der Wegnahme bei leicht transportablen Gegenständen;

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

  • BGH, 08.06.2010 - 3 StR 162/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; maßgeblicher Zeitpunkt der

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