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   BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87   

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https://dejure.org/1988,250
BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87 (https://dejure.org/1988,250)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1988 - 3 StR 556/87 (https://dejure.org/1988,250)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 3 StR 556/87 (https://dejure.org/1988,250)
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.09.1968 - 1 StR 205/68

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten - Abänderung eines Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 286/77

    Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung durch den von der Ehefrau des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • BGH, 27.05.1982 - 2 StR 160/82
    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Vor dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 (BGBl I S. 2496) konnte der Nebenkläger in Fällen dieser Art Revision einlegen, um eine höhere Bestrafung zu erreichen (BGHSt 33, 114, 118) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84].
  • BGH, 15.07.1976 - 4 StR 197/76

    Frage der ordnungsgemäßen Begründetheit einer Revision durch eine unbeschränkte

    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • BGH, 11.06.1981 - 1 StR 303/81

    Erhebung einer Verfahrensrüge durch einen vom Pflichtverteidiger mit einer

    Auszug aus BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87
    Zwar hat die Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der allgemeinen Sachrüge in der Regel die Erklärung des unbeschränkten Anfechtungswillens gesehen (z.B. BGH StV 1981, 393; BGH, Urteil vom 3. September 1968 - 1 StR 205/68, Urteil vom 15. Juli 1976 - 4 StR 197/76, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 286/77, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 2 StR 160/82; Gribbohm NStZ 1983, 97, 98).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Sie scheitert insbesondere nicht an den Erfordernissen der Vorschrift des § 400 Abs. 1 StPO; denn die Nebenklägerin stützt, ungeachtet des weiter gehenden Revisionsantrags, ihr Rechtsmittel, wie sich bei sachgerechter Auslegung der Revisionsbegründung im Zusammenhang mit dem Schlußantrag ihrer Vertreterin in der Hauptverhandlung erster Instanz ergibt (vgl. BGH JZ 1988, 367 f.; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3; BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99) darauf, daß der Angeklagte nicht auch wegen der Nebenklagedelikte der Vergewaltigung und des schweren Menschenhandels (§ 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO), die - neben (einfachem) Menschenhandel - bereits der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde lagen, verurteilt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 400 Rdn. 4).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, daß das Urteil insgesamt angefochten werde (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1, 4; BGH NStZ-RR 2000, 38; BGH NStZ 1990, 96; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 2 m. w. N.).

    Auch bei Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers bedarf es in der Regel dann keines förmlichen Revisionsantrags, wenn das Ziel der Revision aus dem Inhalt der Revisionsschrift oder dem Gang des bisherigen Verfahrens eindeutig hervorgeht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 1; BGH bei Miebach NStZ 1989, 221; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1982 - 1 StR 739/82 - und vom 12. August 1998 - 3 StR 196/98; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 4 m. w. N.).

  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Damit hat die Nebenklägerin schließlich erklärt, sie verfolge das Ziel ihrer Rechtsmittel gegen das erste tatrichterliche Urteil weiter, nämlich eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes zu erreichen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2), und hat - wie von § 400 Abs. 1 StPO geboten - auch klargestellt, dass sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung der Schuldsprüche wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
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