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   BGH, 13.01.1993 - 3 StR 560/92   

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https://dejure.org/1993,10225
BGH, 13.01.1993 - 3 StR 560/92 (https://dejure.org/1993,10225)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1993 - 3 StR 560/92 (https://dejure.org/1993,10225)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 3 StR 560/92 (https://dejure.org/1993,10225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehler des erkennenden Gerichts bei der Bildung einer Gesamtstrafe - Zäsurwirkung einer weiteren Verurteilung bei der Bildung einer Gesamtstrafe - Fehlerhaftigkeit der Verhängung einer Sperrfrist hinsichtlich einer Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 3 StR 560/92
    Bei der Bildung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe hat das Landgericht übersehen, daß auch die ersten beiden Taten aus dem Urteil des Amtsgerichts Jever vom 16. September 1991 vor dem Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 21. März 1991 lagen (nämlich beide am 6. März 1990) und demzufolge bei der Bildung der Gesamtstrafe mitherangezogen werden mußten (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGHR StGB § 55 I Satz 1 Zäsurwirkung 1).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 3 StR 560/92
    Daß das Urteil vom 21. März 1991 diese Taten nicht in seine Gesamtstrafe einbezogen hat, steht dem nicht entgegen (BGHSt 35, 243).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 13.01.1993 - 3 StR 560/92
    Bei der Bildung der ersten Gesamtfreiheitsstrafe hat das Landgericht übersehen, daß auch die ersten beiden Taten aus dem Urteil des Amtsgerichts Jever vom 16. September 1991 vor dem Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 21. März 1991 lagen (nämlich beide am 6. März 1990) und demzufolge bei der Bildung der Gesamtstrafe mitherangezogen werden mußten (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; BGHR StGB § 55 I Satz 1 Zäsurwirkung 1).
  • BGH, 17.09.2019 - 3 StR 355/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (lediglich indizielle

    Da im Übrigen die Taten, die das Landgericht zur Begründung einer weiteren Sperre herangezogen hat, nicht diejenige Strafe betreffen, die in die Gesamtstrafe mit den durch das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 7. Dezember 2017 verhängten Strafen eingegangen ist, kann in der gegebenen Konstellation auch die Anordnung einer weiteren Sperre bestehen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 3 StR 560/92, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 2; Urteil vom 26. August 1971 - 4 StR 296/71, BGHSt 24, 205, 207; MüKoStGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 69a Rn. 38).
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