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   BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99   

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BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99 (https://dejure.org/2000,5036)
BGH, Entscheidung vom 05.01.2000 - 3 StR 560/99 (https://dejure.org/2000,5036)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 3 StR 560/99 (https://dejure.org/2000,5036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 439 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99
    Soweit die Überzeugung des Landgerichts insoweit nicht schon von dem unter 2. dargelegten Rechtsfehler beeinflußt ist, vermag der Senat nicht, auszuschließen, daß der Tatrichter bei der Würdigung dieser Beweise verkannt hat, daß die Widerlegung einer Einlassung allein nicht eine dem Angeklagten ungünstige Sachverhaltsfeststellung begründen kann, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO. § 261 Rdn. 64 b jew. m.w.Nachw.), zumal wenn -wie hier - feststeht, daß er vor der Tötung in der Wohnung des Tatopfers gewesen ist.

    werden, wie z.B. bei einem mißlungenen Alibibeweis (vgl. hierzu BGHSt 41, 153, 154).

    Dabei kann es insbesondere auf die Gründe und Beweisumstände des jeweiligen Vorbringens ankommen (vgl. BGHSt 41, 153, 154).

  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99
    Soweit die Überzeugung des Landgerichts insoweit nicht schon von dem unter 2. dargelegten Rechtsfehler beeinflußt ist, vermag der Senat nicht, auszuschließen, daß der Tatrichter bei der Würdigung dieser Beweise verkannt hat, daß die Widerlegung einer Einlassung allein nicht eine dem Angeklagten ungünstige Sachverhaltsfeststellung begründen kann, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO. § 261 Rdn. 64 b jew. m.w.Nachw.), zumal wenn -wie hier - feststeht, daß er vor der Tötung in der Wohnung des Tatopfers gewesen ist.
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99
    Treten jedoch besondere Umstände hinzu, so darf auch zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, daß dieser sich bei der Vernehmung in Widersprüche verwickelt, falsche Spuren gelegt, nachweislich gelogen oder sich auf ein falsches Alibi berufen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 303).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Vielmehr folgt hieraus im Grundsatz zunächst nur, dass dem Angeklagten seine behauptete Entlastung nicht gelungen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2000 - 3 StR 560/99, juris).
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Eine für widerlegt erachtete - entlastende - Behauptung des Angeklagten kann aber nicht ohne Weiteres ein Belastungsindiz abgeben (vgl. Senat, Urteil vom 6. Februar 1987 - 2 StR 630/86, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 und Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 154 f.; BGH, Beschluss vom 5. Januar 2000 - 3 StR 560/99, StV 2001, 439, jeweils mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Das Landgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass die Widerlegung einer Einlassung allein nicht eine dem Angeklagten ungünstige Sachverhaltsfeststellung begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2000 - 3 StR 560/99), dazu aber und weiter das Folgende ausgeführt:.
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