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   BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09   

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https://dejure.org/2010,5090
BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09 (https://dejure.org/2010,5090)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 3 StR 564/09 (https://dejure.org/2010,5090)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 3 StR 564/09 (https://dejure.org/2010,5090)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB
    Lückenhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren: Möglichkeit eines alternativen Handlungsablauf

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Beweiswürdigung des Tatrichters durch die Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Mordes; Auswirkungen einer mangelnden Auseinandersetzung mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen einer Tat durch den Tatrichter auf eine mögliche ...

  • rewis.io

    Lückenhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren: Möglichkeit eines alternativen Handlungsablauf

  • ra.de
  • rewis.io

    Lückenhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren: Möglichkeit eines alternativen Handlungsablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StPO § 349 Abs. 4
    Überprüfung einer Beweiswürdigung des Tatrichters durch die Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen Mordes; Auswirkungen einer mangelnden Auseinandersetzung mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen einer Tat durch den Tatrichter auf eine mögliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 183
  • NJ 2011, 402
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09
    a) Die Würdigung der erhobenen Beweise obliegt allein dem Tatrichter; sie kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge nur darauf überprüft werden, ob sie Rechtsfehler aufweist (zum Maßstab revisionsrechtlicher Kontrolle vgl. im Einzelnen BGH NJW 2005, 2322, 2326).
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 RBs 24/13

    400 Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot für die Teilnahme an einem illegalen

    der Tatrichter muss sich aber nicht mit allen bloß theoretisch denkbaren Alternativen auseinandersetzen, sondern nur mit solchen, die nahe liegen (BGH NStZ-RR 2010, 183, 184;vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 13.09.2012.
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Hierbei handelt es sich nicht um einen naheliegenden und deshalb ohne weiteres zu erörternden Geschehensverlauf (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ 2010, 183).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Soweit dabei hypothetische Verläufe in die Betrachtung einbezogen werden, muss sich der Tatrichter auch mit alternativen Geschehensabläufen auseinandersetzen, sofern sich diese nach dem Beweisergebnis aufdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ-RR 2010, 183, 184).
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Die Jugendkammer hätte auch den Umstand erörtern müssen, dass - was die Angeklagten E. und Eh. wussten - die Penetration mit einem Dildo dem ursprünglichen Tatplan des Angeklagten H. entsprach und die Mitangeklagten sich ohne größeres Aufheben an der Vergewaltigung beteiligten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ-RR 2010, 183).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13

    Subsidiarität der ausschließlich der Erzwingung der sexuellen Handlung dienenden

    Mit der - danach rein theoretischen - Möglichkeit, der Angeklagte könnte die Vorstellung gehabt haben, dass er dem sich mit dem Tatmesser verteidigenden Geschädigten W. dieses unter Einsatz des Elektroschockers entwinden und sich wieder in den Besitz der Stichwaffe bringen könne, dies indes aus eigenem Antrieb nicht versucht haben könnte, musste sich das Landgericht im Rahmen der Beweiswürdigung nicht auseinandersetzen (vgl. LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 56 ff.; KK/Kuckein, 7. Aufl., § 267 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ-RR 2010, 183).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 1 RBs 72/13

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Regelgeldbuße

    Der Tatrichter muss sich aber nicht mit allen bloß theoretisch denkbaren Alternativen auseinandersetzen, sondern nur mit solchen, die nahe liegen (BGH NStZ-RR 2010, 183, 184; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 13.09.2012 - III-1 RBs 128/12 = BeckRS 2012, 21794).
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