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   BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00   

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https://dejure.org/2001,3965
BGH, 07.02.2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 3 StR 570/00 (https://dejure.org/2001,3965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 440
  • StV 2001, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Allerdings ist der Tatrichter verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Aussage des betreffenden Zeugen kritisch zu bewerten (vgl. BGH NStZ 2001, 440; allgemein zur Verwertbarkeit BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 8; Rengier NStZ 1998, 47, .48).
  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Eine vom Revisionsgericht auf eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 261 StPO hin zu beachtende Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung kann sich nicht nur aus den Urteilsgründen selbst, sondern auch aus der aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ersichtlichen weiteren Beweisaufnahme ergeben, wenn diese in der Beweiswürdigung im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 440).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Wie der Bundesgerichtshof (NStZ 2001, 440) für den insoweit vergleichbaren Fall des teilweisen Schweigens eines Mitangeklagten angenommen hat, ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung der mögliche Beweggrund zu erforschen und der Beweiswert der Aussage ist besonders eingehend zu würdigen.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Die Angaben des Zeugen bleiben zwar verwertbar, das Tatgericht ist aber verpflichtet, ein solches Aussageverhalten im Rahmen der Beweiswürdigung kritisch zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitangeklagter - wie hier - nach seiner Aussage zur Sache erklärt, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen (vgl. BGH NStZ 2004, 691; Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 StR 570/00).
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