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   BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93   

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BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93 (https://dejure.org/1994,6986)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1994 - 3 StR 572/93 (https://dejure.org/1994,6986)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 3 StR 572/93 (https://dejure.org/1994,6986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision - Klarstellung eines Schuldspruchs - Gleichsetzung von Leichtfertigkeit und bewusster Fahrlässigkeit - Möglichkeit der Gleichsetzung von bewusster Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1994, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.1989 - 2 StR 705/88

    Berücksichtigung von Mängeln der Dienstaufsicht bei der Strafzumessung wegen

    Auszug aus BGH, 23.02.1994 - 3 StR 572/93
    In der strafmildernd gewerteten Erwägung, dem Angeklagten sei die Lieferung dienstlichen Materials durch das Fehlen von Torkontrollen "verhältnismäßig leicht gemacht worden", kann nicht eine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Dienstaufsicht gesehen werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), vielmehr ist sie als Kennzeichnung der nach Sachlage relativ niedrigen, zu überwindenden Hemmschwelle und damit der aufgewendeten kriminellen Energie zu verstehen und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    In der strafmildernd gewerteten Erwägung des Versagens der Kontrollinstanzen liegt hier keine - möglicherweise rechtlich bedenkliche - mildernde Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Mängel bei der Aufsicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. März 1989 - 2 StR 705/88, BGHR StGB § 46 II Tatumstände 6), sondern das Versagen der Kontrollinstanzen belegt die zu überwindende relativ niedrige Hemmschwelle und damit das Maß der aufgewendeten kriminellen Energie und ist deshalb revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - 3 StR 572/93 Rn. 5, StV 1994, 480).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 82/12

    Leichtfertige Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO

    Da nach der Rechtsprechung "Leichtfertigkeit" mit "grober Fahrlässigkeit" gleichgesetzt wird, kann insoweit auch auf die Auslegung einschlägiger Vorschriften zurückgegriffen werden, die die letztere Verschuldensform voraussetzen (vgl. BGH-Urteil vom 23. Februar 1994  3 StR 572/93, Der Strafverteidiger 1994, 480; Schauf in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 378 AO Rz 56; vgl. ferner zum groben Verschulden bei § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 III R 12/12, BFHE 241, 226, Rz 19).
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Sie ist nicht auf Fälle bewusster Fahrlässigkeit beschränkt und mit dieser nicht deckungsgleich (vgl. BGH StV 1994, 480), sondern kann auch als unbewusste Fahrlässigkeit auftreten (vgl. BGH StV 1988, 203 - juris Rdn. 23; Hüls/Reichling, a.a.O., § 378 Rdn. 21; Fischer a.a.O.; Vogel, a.a.O., § 15 Rdn. 149).
  • BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der

    Zutreffend verweist die Klägerin und Beschwerdeführerin im übrigen darauf, daß nach einhelliger Meinung "Leichtfertigkeit" mit "grober Fahrlässigkeit" gleichgesetzt wird, so daß insoweit auch auf die Auslegung einschlägiger Vorschriften zurückgegriffen werden kann, die die letztere Verschuldensform voraussetzen (vgl. BGH- Urteil vom 23. Februar 1994 3 StR 572/93, Strafverteidiger 1994, 480, juris Dok Nr. 434270; Kühn/Hofmann, a.a.O., § 378 Bem. 3 b; vgl. ferner zum groben Verschulden bei § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 BFH- Urteile in BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131, 132, m. w. N.; BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324, 328).
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

    Die Leichtfertigkeit deckt sich mit dem Begriff der groben Achtlosigkeit und ist ein erhöhter Grad der Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht (BGHR StGB § 109g Leichtfertigkeit 1).
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   BGH, 16.03.1994 - 3 StR 572/93   

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BGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - 3 StR 572/93 (https://dejure.org/1994,15255)
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