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   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99   

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BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99 (https://dejure.org/2000,2397)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 573/99 (https://dejure.org/2000,2397)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 573/99 (https://dejure.org/2000,2397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 278
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.08.1998 - 1 StR 438/98

    Mittäterschaft/Gehilfentätigkeit beim Rauschgifthandel

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Daher kann grundsätzlich auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein (st. Rspr., vgl. BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), sofern seine Rolle nicht nur ganz untergeordnet ist (BGH NStZ-RR 1999, 24).

    Weder isoliert betrachtet noch im Vergleich zu V. war sein Handeln von untergeordneter Art (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 24).

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Begriff des Handeltreibens erfüllen (BGHSt 34, 124, 125).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Die Mitwirkung eines Beteiligten in der Rolle eines gleichberechtigten Partners spricht zwar für die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91), ist jedoch umgekehrt nicht Voraussetzung hierfür.
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Es ist Sache des Tatrichters, aufgrund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Täters umfaßten Umstände zu entscheiden, ob dieser als Mittäter oder nur als Gehilfe an der Straftat beteiligt war (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 25).
  • BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Daher kann grundsätzlich auch die Tätigkeit eines Kuriers, der selbständig gegen Entlohnung Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, mittäterschaftliches Handeltreiben sein (st. Rspr., vgl. BGHR § 29 I BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), sofern seine Rolle nicht nur ganz untergeordnet ist (BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Auch stehen die Strafen des Angeklagten und die des C. nicht in einem schlechthin unvertretbaren Verhältnis zueinander (vgl. dazu BGHR StGB § 46 II Zumessungsfehler 1, Wertungsfehler 23).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Die Mitwirkung eines Beteiligten in der Rolle eines gleichberechtigten Partners spricht zwar für die Annahme von Mittäterschaft (vgl. BGH NStZ 1984, 413; 1991, 91), ist jedoch umgekehrt nicht Voraussetzung hierfür.
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1999, 451, 452).
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

    Die gegebenenfalls erforderliche Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls Sache des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2000 - 3 StR 573/99, NStZ-RR 2000, 278, 279).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Erfolgt keine Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wird der Tatrichter aufgrund wertender Betrachtung zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe schuldig gemacht hat (vgl. dazu BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 57 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Durchführung der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54, 56, 57, 58 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 26. April 2000, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbstständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH, StV 1999, 427).
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