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   BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03   

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https://dejure.org/2003,10504
BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 StR 58/03 (https://dejure.org/2003,10504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung ; Subsidiäre Ermessensvorschrift des § 66 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Anforderung an die Urteilsgründe; Belegung der formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; Pflichtgemäßes Ermessen des Tatrichters; Ausgehen von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Vorverurteilungen zu Gesamtstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Es hätte dabei auch ausgeführt werden müssen, aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Die formellen Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB sind in den Urteilsgründen nicht ausreichend belegt; denn den mitgeteilten Vorverurteilungen ist nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte zweimal jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 34, 321 m. w. N.).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - 3 StR 58/03
    Es hätte dabei auch ausgeführt werden müssen, aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4 und 5 jeweils m. w. N.).
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