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BGH, 22.12.1998 - 3 StR 587/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - Wolters Kluwer
Zulässigkeitsanforderungen an die Aufklärungsrüge - Strafmildernde Bedeutung von Vorstellungen aus fremden Kulturkreisen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95
Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher …
Auszug aus BGH, 22.12.1998 - 3 StR 587/98
Abgesehen davon, daß in Deutschland deutsches Strafrecht gilt und diesem auch Nichtdeutsche unterliegen, können Vorstellungen aus einem fremden Kulturkreis allenfalls dann strafmildernde Bedeutung zukommen, wenn diese im Einklang mit der fremden Rechtsordnung stehen (BGH NStZ 1996, 80).
- BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03
Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht …
Hinsichtlich des Strafausspruchs nimmt der Senat auf die durch die Revisionserwiderung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) nicht entkräfteten Ausführungen des Generalbundesanwalts Bezug und bemerkt ergänzend: Die Strafkammer war aus Rechtsgründen nicht gehalten, die - im übrigen nicht näher mit Tatsachen belegte - Auffassung des zur Schuldfähigkeit des Angeklagten gehörten Sachverständigen, im "Herkunftsmilieu des Angeklagten (gebe es eine) weit verbreitete Geringschätzung gegenüber weiblichen Personen" als erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund anzusehen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 587/98;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 46 Rdn. 43a;… in vergleichbarem Sinne ders. aaO § 211 Rdn. 14 jew. m.w.N.). - BGH, 09.11.1999 - 5 StR 304/99
Besetzungsrüge; Zulässigkeit
Entsprechendes gilt für den verfehlten (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 587/98 -) Strafmilderungsgrund, die Angeklagten hätten andere Wertmaßstäbe gehabt, sowie für die Folgerung, die Angeklagten hätten möglicherweise angenommen, "den Geschädigten mache der Geschlechtsverkehr nicht allzuviel aus" (UA S. 104).