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   BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88   

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BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88 (https://dejure.org/1989,1158)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1989 - 3 StR 590/88 (https://dejure.org/1989,1158)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1989 - 3 StR 590/88 (https://dejure.org/1989,1158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs - Tatbestandsirrtum - Vorsatzausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 24/89

    Vollständigkeit eines Urteils bei fehlender Namensangabe eines Schöffen im Rubrum

    Auszug aus BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88
    Zur Problematik des Gesamtvorsatzes bei Umsatzsteuerhinterziehung und dessen Unterbrechung verweist der Senat auf sein Urteil vom 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89.
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGHSt 5, 90, 91f.; BGH wistra 1986, 174; 1986, 220f.; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 113; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl., § 370 AO Rdn. 186 und 187).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs bei falscher Angabe des Leistungsgegenstandes

    Auszug aus BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88
    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGHSt 5, 90, 91f.; BGH wistra 1986, 174; 1986, 220f.; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 113; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl., § 370 AO Rdn. 186 und 187).
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Demgegenüber gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1953 - 5 StR 342/53, BGHSt 5, 90, 91 f. und vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85, wistra 1986, 174; Beschlüsse vom 19. Mai 1989 - 3 StR 590/88, BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90, BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 4 und vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160, 161 Rn. 21 f.).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1953 - 5 StR 342/53, BGHSt 5, 90, 91 f.; BGH, Urteil vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85, wistra 1986, 174; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 StR 491/09 Rn. 37, HFR 2010, 866; BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2, 4, 5).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    (2) Nach den Feststellungen "verließ' sich der Angeklagte B. auf die Angaben des Angeklagten H. betreffend die Umsatzsteuerfreiheit der Kioskerlöse und ging mithin nach steuerlicher Beratung davon aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Mai 1989 - 3 StR 590/88 Rn. 9, BGHR AO § 370 Abs. 1 Vorsatz 2; Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 27, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 5), "dass sie nicht erklärt zu werden bräuchten'.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört danach, dass der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt und dass er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGH-Beschluss vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, wistra 1989, 263; BGH-Urteil vom 9. Februar 1995 5 StR 722/94, wistra 1995, 191).

    Ein Tatbestandsirrtum liegt u.a. dann vor, wenn der Täter annahm, dass die steuerliche Behandlung einer Angelegenheit richtig war (BGH-Urteil vom 7. Dezember 1979 2 StR 315/79, BGHSt 29, 152; BGH-Beschluss in wistra 1989, 263).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1995, 191; 1998, 225, 226).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Das hindert es aber nicht, daß sich der Täter im Einzelfall im Hinblick auf eine tatsächlich gegebene Vorsteuerabzugsberechtigung über das Bestehen des Steueranspruchs irrt und sich infolgedessen bei der Tat in einem Tatbestandsirrtum befindet, der den Verkürzungsvorsatz ausschließt (vgl. BGHR AO § 370 I Vorsatz 2; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler aaO Rdn. 17 c, S. 16/35).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGH-Beschluß vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, StRK, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 154).
  • OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01

    Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (wistra 89, 263) schließt der Irrtum über das Bestehen des Steueranspruchs den Vorsatz aus.

    Das gleiche gilt, wenn der Täter annimmt, dass die steuerliche Behandlung der Angelegenheit korrekt gewesen sei (BGH wistra 89, 263f).

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Vorsätzlich handelt, wer einen bestehenden Steueranspruch kennt und ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1989 3 StR 590/88, wistra 1989, 263 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 296/19

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: Steueranspruchstheorie; Steuern auf illegale

  • FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13

    Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der

  • OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01

    Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung,

  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 145/02

    Steuerhinterziehung (verdeckte Gewinnausschüttung: Herausnahme eines

  • BFH, 03.11.2010 - I B 102/10

    Übergehen eines schriftlich gestellten Beweisantrags; Rügeverlust

  • BFH, 23.03.2005 - VI B 102/04

    Verwertungsverbot: Rasterfahndung - LSt-Ap

  • FG München, 23.09.2014 - 2 K 3088/11

    Keine Hinterziehungszinsen bei nur leichtfertiger Steuerverkürzung

  • FG Schleswig-Holstein, 18.11.2009 - 2 K 85/08

    Umfang der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 AO

  • BGH, 09.02.1995 - 5 StR 722/94

    Steuer - Steueranspruch - Steuerhinterziehung

  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

  • BayObLG, 20.07.1992 - RReg. 4 St 190/91

    Vergütungsanspruch; Erstattungsanspruch; Aufwendungen; Leistender; Empfänger;

  • FG Baden-Württemberg, 24.04.1997 - 3 K 345/93

    Verzinsung hinterzogener Steuern bei vollendeter Steuerhinterziehung in

  • OLG Koblenz, 25.01.1996 - 2 Ss 3/96
  • FG Saarland, 07.12.1999 - 1 K 293/96

    Abgabenordnung; Korrektur eines nach einer Außenprüfung ergangenen

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