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   BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54   

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https://dejure.org/1955,2890
BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54 (https://dejure.org/1955,2890)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1955 - 3 StR 591/54 (https://dejure.org/1955,2890)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1955 - 3 StR 591/54 (https://dejure.org/1955,2890)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54
    Es handelt sich um mehrere tateinheitlich zusammentreffende Verbrechen (BGHSt 1, 20).
  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54
    Zu beachten wird auch sein, dass hartnäckiges Leugnen für sich allein nicht als Strafschärfungsgrund verwertet werden darf (BGHSt 1, 103).
  • RG, 29.06.1920 - IV 427/20

    1. Hängt die Rechtsgültigkeit der Ausübung des Richteramts von der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54
    Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die im Angeklagten bei vernünftiger Überlegung die Befürchtung hervorgerufen haben können, der abgelehnte Richter werde an die Sache nicht unvoreingenommen herantreten (RGSt 55, 56).
  • RG, 30.11.1926 - I 662/26

    Ist die Ablehnung eines Richters nach § 24 StPO. begründet, der vor dienstlicher

    Auszug aus BGH, 27.01.1955 - 3 StR 591/54
    Begründung im einzelnen bedurfte diese Zwischenentscheidung nicht, da die Richter nach ihrem Ermessen zu entscheiden hatten (RGSt 61, 67) und bei derartigen Gesprächen ein Missverständnis durchaus im Bereich des Möglichen liegt.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Es kommt also auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (vgl. RGSt 65, 40, 43; BGH Urteil vom 27. Januar 1965 - 3 StR 591/54 - bei Dallinger MDR 1955, 270; BGH NJW 1961, 2069).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Außerdem würde ein starr durchgeführter Grundsatz dieses Inhalts auch beim Vorliegen von zwei real konkurrierenden, selbständigen Aussagedelikten - uneidliche falsche Aussage im ersten Rechtszug, eidliche falsche Aussage im zweiten Rechtszug, uneidliche Aussagen oder Meineide in beiden Rechtszügen - es verbieten, § 157 auf das später begangene Aussagedelikt anzuwenden, und daher im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen (vgl BGHSt 2, 233 [234], 3 StR 37/52 vom 24. April 1952; 3 StR 221/51 vom 15. Mai 1952; 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955 3 StR 591/54 vom 21. Januar 1955).
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