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   BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00   

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BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00 (https://dejure.org/2000,280)
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Dolmetscher für Wahlverteidiger

Art. 6 Abs. 3 c), d) MRK, §§ 140, 141 StPO, Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten auch für die Verständigung mit dem Wahlverteidiger, ein Pflichtverteidiger braucht bei Erforderlichkeit eines Dolmetschers nicht bestellt zu werden

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. c und e EMRK
    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers besteht für das gesamte Verfahren, auch, wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt; Keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers allein wegen Mittellosigkeit eines sprachunkundigen Angeklagten

  • lexetius.com

    StPO § 140 Abs. 2 Satz 1, EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. c und e

  • DFR

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtssprache - Strafverfahren - Dolmetscher - Verteidiger - Anspruch - Unentgeltlich - Pflichtverteidiger - Mittellosigkeit

  • opinioiuris.de

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2 Satz 1; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. c; ; EMRK Art. 6 Abs. 3 lit. e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigerbestellung für sprachunkundigen Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte ?

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte?

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Kostenloser Dolmetscher und Pflichtverteidigung für nicht Deutsch sprechende Beschuldigte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 140 StPO

  • zaoerv.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung)

    Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Die Verfahrensgarantien des Art. 6 Abs. 3 EMRK

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 178
  • NJW 2001, 309
  • NStZ 2001, 107
  • NJ 2001, 18
  • StV 2001, 1
  • AnwBl 2002, 607
  • JR 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 12.01.1990 - 4 Ws 122/89
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.

    Aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

    In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.

  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Hieran sieht sich das Oberlandesgericht Oldenburg jedoch durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (RReg 4 St 245/89 = StV 1990, 103) gehindert.

    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.

    Aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn soweit dort nicht die finanzielle Unfähigkeit des Angeklagten, einen für die Verständigung mit einem (Wahl-)Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung notwendigen Dolmetscher zu entlohnen, als allein entscheidender Umstand für die Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angesehen wurde (vgl. KG StV 1985, 184, 185; 1986, 239; anders aber KG NStZ 1990, 402 ff.; OLG Zweibrücken StV 1988, 379; BayObLG StV 1990, 103), waren stets weitere Umstände neben den Verständigungsschwierigkeiten des Angeklagten maßgeblich dafür, daß im Einzelfall die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO als geboten angesehen wurde.

    Aus den Gründen des Beschlusses des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 1989 (StV 1990, 103) und insbesondere der dort als Beleg zitierten Entscheidung des Kammergerichts in StV 1985, 184 f. (aufgegeben durch KG NStZ 1990, 402) ergibt sich vielmehr, daß das Bayerische Oberste Landesgericht unabhängig von den in § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO umschriebenen Voraussetzungen die Bestellung eines Pflichtverteidigers in analoger Anwendung dieser Vorschrift für geboten erachtete, um dem dortigen Angeklagten ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten.

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1980 - 1 Ws 831/79
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Soweit demgegenüber die Ansicht vertreten wird, Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK beschränke die Unentgeltlichkeit der Dolmetscherleistung auf "Prozeßhandlungen des Beschuldigten oder gegenüber dem Beschuldigten" (Wolf StV 1992, 364, 367) oder auf die (durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte) angeordnete Anwesenheit eines Dolmetschers (etwa OLG Düsseldorf NJW 1980, 2655; NStZ 1986, 128; LG Berlin AnwBl 1980, 30), wird dies weder der Stellung des Angeklagten als Verfahrenssubjekt noch der des mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes als unabhängigem Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) gerecht.
  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

    Erstattung von Dolmetscherkosten

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    In Betracht kommt etwa die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so KG NStZ 1990, 402, 404), der §§ 3, 17 ZSEG (vgl. OLG Köln StraFo 1999, 69, 70), aber auch des § 126 BRAGO, um die Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die erforderlichen Kosten zu beschränken.
  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Danach hat der sprachunkundige Angeklagte gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK Anspruch darauf, daß alle seine schriftlichen und mündlichen Verfahrenserklärungen, die strafprozessual vorgesehen sind, für ihn unentgeltlich in die Gerichtssprache übersetzt werden, insbesondere wenn das nationale Recht, wie etwa § 184 GVG, die Wirksamkeit der Erklärung davon abhängig macht, daß sie in der Gerichtssprache abgegeben wird (vgl. dazu BGHSt 30, 182).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Soweit demgegenüber die Ansicht vertreten wird, Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK beschränke die Unentgeltlichkeit der Dolmetscherleistung auf "Prozeßhandlungen des Beschuldigten oder gegenüber dem Beschuldigten" (Wolf StV 1992, 364, 367) oder auf die (durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte) angeordnete Anwesenheit eines Dolmetschers (etwa OLG Düsseldorf NJW 1980, 2655; NStZ 1986, 128; LG Berlin AnwBl 1980, 30), wird dies weder der Stellung des Angeklagten als Verfahrenssubjekt noch der des mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes als unabhängigem Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) gerecht.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Denn es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (BVerfGE 74, 358, 370).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Bestehen beim Angeklagten sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten, so kann dies zwar dazu führen, daß die Bestellung eines Verteidigers unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage eher geboten sein kann, als dies sonst der Fall ist (BVerfGE 64, 135, 150 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00
    Sie ist daher bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 33, 183, 186; 34, 101, 103 ff.).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

  • OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91

    Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88

    Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch;

  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
  • OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1985 - 2 Ws 652/85
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    aa) Die MRK ist durch das Zustimmungsgesetz (Art. 59 Abs. 2 GG) vom 7. August 1952 (BGBl II 685; ber. 953) unmittelbar geltendes nationales Recht im Range eines einfachen Bundesgesetzes geworden (vgl. etwa BVerfGE 74, 358, 370; 111, 307, 323 f.; BGHSt 45, 321, 329; 46, 178, 186).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Diese Belastung würde nicht nur zu einer Ungleichbehandlung bei der staatlichen Rechtsgewährung führen, sondern wäre auch geeignet, das Verteidigungsverhalten des sprachunkundigen Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Kostenfolgen nachteilig zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 46, 178 ).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (BGHSt 46, 178 ff.) ist es zudem herrschende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur, dass die Dolmetscherkosten nicht nur dem Pflichtverteidiger, sondern auch dem Wahlverteidiger für die erforderlichen Mandantengespräche zu ersetzen sind (vgl. Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 a Rn. 8 m.w.N.).

    Die unentgeltliche Beistandsleistung eines Dolmetschers auch für die die Verteidigung vorbereitenden Gespräche mit seinem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist unabdingbar, da eine wirksame Verteidigung und damit ein faires Verfahren ohne vorbereitende Verteidigergespräche kaum denkbar sind (vgl. BGHSt 46, 178 ; Peukert, in: Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 205; Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 530).

    a) Der Bundesgerichtshof (BGHSt 46, 178 ) hat ausdrücklich offen gelassen, wie die durch die unmittelbare Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e MRK als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Dolmetscherkosten entstandenen Lücken des Kostenrechts bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers im Einzelnen auszufüllen sind.

  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Allerdings begründen fehlende Sprachkenntnisse für sich genommen nicht die Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung, weil ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter gemäß § 187 Abs. 1 Satz 2 GVG für das gesamte Strafverfahren die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178 - noch zur früheren Rechtslage - OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. März 2014 - 2 Ws 17 18 63/14, juris Rn. 30 ff.; s. auch zur Ausländereigenschaft KG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 2 Ws 194/12 u.a., juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 5 RVs 7/14

    Strafbarkeit nach § 281 StGB nur bei Echtheit der gebrauchten oder überlassenen

    Der Sachverhalt ist einfach gelagert; außerdem ist einem Angeklagten nicht allein deswegen ein Pflichtverteidiger beizuordnen, weil er die deutsche Sprache nicht beherrscht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2000 3 StR 6/00 -).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    34 b. Demzufolge können sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten dazu führen, dass die Voraussetzungen, unter denen wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Bestellung eines Verteidigers notwendig wird, eher als erfüllt angesehen werden müssen, als dies sonst der Fall wäre (vgl. BVerfGE 64, 135, Rdn. 45 nach juris m.w.N.; BGHSt 46, 178 = NJW 2001, 309 Rdn. 8 nach juris; Laufhütte, aaO., § 140 Rdn. 24 m.w.N.).

    Zur umfassenden Gewährleistung des Anspruchs des der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten aus Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK ist es nämlich nicht grundsätzlich erforderlich, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, da dieser einen aus Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK herzuleitenden und nunmehr auch in § 187 GVG gesetzlich statuierten Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers für das gesamte Strafverfahren hat, auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist (BGHSt 46, 178 = NJW 2001, 309 Rdn. 23 und 18 ff. nach juris).

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Ob die tatsächlichen Feststellungen des Tatrichters, von denen die rechtliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts im Revisionsverfahren ausgeht, eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Entscheidung bilden, hat der Bundesgerichtshof nicht im Einzelnen nachzuprüfen; es genügt, dass die diesbezügliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts jedenfalls vertretbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178, 179; vom 23. Mai 1969 - 4 StR 585/68, BGHSt 22, 385, 386; KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 43; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 77; SSW-StPO/Quentin, 3. Aufl., § 121 GVG Rn. 21).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    Insoweit gewährt das WÜK keinen über § 136 StPO hinausgehenden Schutz; mögliche sprachliche Defizite eines ausländischen Beschuldigten werden durch die unentgeltliche Unterstützung eines Dolmetschers nach Art. 6 Abs. 3 lit. e) EMRK ausgeglichen (vgl. dazu BGHSt 46, 178).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10

    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).

    Der Anspruch auf Freihaltung von den Dolmetscherkosten für den Verkehr mit dem Verteidiger besteht in diesem Rahmen uneingeschränkt, soweit die weiteren Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 Lit. e EMRK erfüllt sind, der Beschuldigte also der Gerichtssprache nicht hinreichend mächtig ist und das zu führende Mandatsgespräch für die Verteidigung erforderlich ist; von letzterem ist bei Fehlen abweichender Erkenntnisse im Übrigen stets auszugehen (vgl. BGHSt 46, 178 f).

  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Insoweit sind jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. KG, Beschluss vom 17. September 2002 - 4 Ws 146/02 -); denn die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten steht der Annahme einer ausreichenden eigenen Verteidigungsfähigkeit nicht ausnahmslos entgegen (vgl. BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StV 2005, 655; Laufhütte a.a.O., § 140 Rdn. 24).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung

  • KG, 14.10.2020 - 3 Ws 226/20

    Schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06

    Anspruch eines strafrechtlich verurteilten Ausländers auf Erstattung der ihm

  • OLG Stuttgart, 31.01.2005 - 4 Ss 589/04

    Beschleunigtes Verfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

  • OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11

    Notwendige Auslagen des Angeklagten - Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

  • OLG Bremen, 28.04.2005 - Ws 15/05

    Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04

    Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten:

  • OLG Hamm, 11.10.2022 - 5 Ws 270/22

    Pflichtverteidiger; Bestellung; Vorsitzender; Kollegialgericht; Zuständigkeit

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung

  • OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft

  • OLG Dresden, 19.04.2011 - 2 Ws 96/11

    Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen für Dolmetscherleistungen

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

  • OLG München, 08.02.2006 - 34 Wx 4/06

    Übernahme und Absicherung von Dolmetscherkosten bei Abschiebungshaft - weitere

  • LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17

    Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein

  • OLG Köln, 16.09.2013 - 2 Ws 502/13

    Unzulässigkeit eines Haftbefehls nach unentschuldigtem Ausbleiben im

  • OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11

    Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche mit einem zweiten

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen

  • LG Bielefeld, 07.09.2016 - 8 Qs 379/16

    Pflichtverteidiger, Umbeiordnung, Mehrkosten, Belehrung

  • LG Rottweil, 31.03.2005 - 3 Qs 34/05

    Jugendstrafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für allein in Deutschland

  • LG Köln, 05.07.2016 - 113 Qs 47/16

    Dolmetscherkosten, Erstattungsfähigkeit, TOA-Gespräche

  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 4 Ss 117/03

    Strafverfahren: Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift vor der

  • OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07

    Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur

  • LG Tübingen, 04.08.2010 - 3 Qs 30/10

    Pflicht zur Beiordnung eines Verteidigers bei einem der deutschen Sprache nicht

  • LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15

    Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und

  • LG Osnabrück, 07.09.2012 - 1 Qs 57/12

    Faires Verfahren

  • AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

  • LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines

  • LG Detmold, 04.11.2020 - 23 Qs 126/20

    Dolmetscherkosten, Anbahnungsgespräch

  • LG Dortmund, 28.01.2008 - 36 Qs 6/08
  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

  • OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

  • LG Kassel, 29.01.2013 - 3 StVK 62/12
  • OLG Köln, 09.11.2007 - 2 Ws 588/07
  • LG Hof, 25.11.2015 - 4 Qs 153/15

    Pflichtverteidigerbestellung - notwendige Verteidigung bei

  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 1 Ws 72/01

    Beiordnung eines Dolmetschers; eingebürgerter Deutscher; der deutschen Sprache

  • LG Itzehoe, 19.02.2001 - 9 Qs 22/01

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers in einem Verfahren wegen Betruges

  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 1 Ws 129/20

    Dem Wahlverteidiger sind Dolmetscherkosten für Verteidiger- gespräche mit seinem

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