Rechtsprechung
BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einziehung von Gegenständen der zeitgenössischen, politisch engagierten Kunst - Verstoß gegen die Kunstfreiheit - Vorliegen einer schwerwiegenden Verunglimpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
- BGH, 08.10.1971 - 3 StR 6/71
- BGH, 22.03.1972 - 3 StR 6/71
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde diese Entscheidung durch Urteil des Senats vom 29. Mai 1970 - 3 StR 2/70 I - (BGHSt 23, 267) aufgehoben, weil das Landgericht nicht beachtet hatte, daß § 41 StGB die von ihm als Ermessensfrage behandelte Einziehung - ungeachtet der Notwendigkeit einer Prüfung, ob ihr die Grundrechte des Artikels 5 GG entgegenstehen und ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist - zwingend vorschreibt.Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 25, 30, 32-34; 25, 128 ff; 25, 133 ff; abweichend von BGHSt 23, 267) sind Fälle der Verwendung eines Kennzeichens von diesem Tatbestand ausgenommen, in denen eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausscheidet und in denen die Verbreitung auch sonst dem in den bezeichneten Entscheidungen näher dargelegten Schutzzweck der Strafvorschrift erkennbar nicht zuwiderläuft.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Dieses Verhältnis läßt eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2 GG auf die durch besondere Grundrechte, also auch das der Kunstfreiheit, geschützte Lebensbereiche nicht zu und schließt es aus, Art. 2 Abs. 1 GG als Regel zur Auslegung des Sinngehalts von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG heranzuziehen (vgl. BVerfGE 30, 173, 192; ferner: 32, 98, 107 zu dem gleichgelagerten Art. 4 Abs. 1 GG).Ein Konflikt zwischen verschiedenen von der Verfassung geschützten Werten ist nach Maßgabe der grundgesetzlichen Wertordnung und unter Berücksichtigung der Einheit dieses grundlegenden Wertsystems durch Verfassungsauslegung zu lösen (BVerfGE 30, 173, 193).
- BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71
Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 25, 30, 32-34; 25, 128 ff; 25, 133 ff; abweichend von BGHSt 23, 267) sind Fälle der Verwendung eines Kennzeichens von diesem Tatbestand ausgenommen, in denen eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausscheidet und in denen die Verbreitung auch sonst dem in den bezeichneten Entscheidungen näher dargelegten Schutzzweck der Strafvorschrift erkennbar nicht zuwiderläuft.
- BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72
Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 25, 30, 32-34; 25, 128 ff; 25, 133 ff; abweichend von BGHSt 23, 267) sind Fälle der Verwendung eines Kennzeichens von diesem Tatbestand ausgenommen, in denen eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausscheidet und in denen die Verbreitung auch sonst dem in den bezeichneten Entscheidungen näher dargelegten Schutzzweck der Strafvorschrift erkennbar nicht zuwiderläuft. - BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72
Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 25, 30, 32-34; 25, 128 ff; 25, 133 ff; abweichend von BGHSt 23, 267) sind Fälle der Verwendung eines Kennzeichens von diesem Tatbestand ausgenommen, in denen eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausscheidet und in denen die Verbreitung auch sonst dem in den bezeichneten Entscheidungen näher dargelegten Schutzzweck der Strafvorschrift erkennbar nicht zuwiderläuft. - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Im Beschluß vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - (BVerfGE 33, 52, 71) hat das Bundesverfassungsgericht zu der Frage Stellung genommen, ob und inwieweit der Einfuhr verfassungsfeindlicher Filme, denen der Charakter eines Kunstwerks zuzuerkennen ist, Schranken gesetzt sind.
- BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06
Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze
In einer unveröffentlichten Folgeentscheidung zu dem BGHSt 23, 267 zugrunde liegenden Ausgangsfall der bemalten Plastik-Sparschweine hat der Senat mit Urteil vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/71 I - in Anwendung der zwischenzeitlich geänderten Rechtsprechung angenommen, dass die Verwendung des Hakenkreuzes auf diesen Gegenständen dem Tatbestand des § 86a StGB nicht unterfalle, weil es deutlich erkennbar in kritisch abwertendem Sinne verwendet werde und somit dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufe. - BGH, 24.07.1985 - 2 StR 885/83
Strafbarkeit wegen Verunglimpfung von Staatssymbolen - Voraussetzungen der …
An der beabsichtigten Beschlußfassung sieht sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 10. Juli 1974 - 3 StR 6/71 I sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Oktober 1976 - Ss 71/76 (AfP 1977, 231), vom 27. Mai 1977 - Ss 284/77 und vom 6. Juni 1978 - Ss 313/78 (MDR 1978, 1044) gehindert. - LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82
Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans
Für die gegenteilige Ansicht kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.6.1974 - 3 StR 6/71 I) im so genannten Sparschweinchenfall nicht herangezogen werden.
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BGH, 08.10.1971 - 3 StR 6/71 |
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
- BGH, 08.10.1971 - 3 StR 6/71
- BGH, 22.03.1972 - 3 StR 6/71
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.02.1972 - 1 StR 437/71
Geltung der Anrechnung einer so genannten "Revisionshaft" im Revisionsverfahren …
Ob eine Klarstellung - im Urteilssatz oder in den Gründen des Revisionsurteils - ausnahmsweise geboten sein kann, wenn Zweifel über den Anrechnungsmodus auftauchen können, so etwa bei Verhängung einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer gemäß § 19 JGG (vgl. BGHSt 10, 21 sowie BGH, Ergänzungsbeschluß vom 8. Oktober 1971 - 3 StR 6/71), bedarf hier keiner Entscheidung, da der Antragsteller zu einer bestimmten Jugendstrafe verurteilt worden ist.
Rechtsprechung
BGH, 22.03.1972 - 3 StR 6/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafaussetzung zur Bewährung
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70
- BGH, 08.10.1971 - 3 StR 6/71
- BGH, 22.03.1972 - 3 StR 6/71
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/71
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.02.1976 - 3 StR 474/75
Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine Strafaussetzung bei einer an der äußersten Grenze des § 56 Abs. 2 StGB liegenden Strafe allgemein nicht nahe liegt (BGH, Beschluß vom 22. März 1972 - 3 StR 6/71 II).