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   BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76 (S)   

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https://dejure.org/1976,1494
BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76 (S) (https://dejure.org/1976,1494)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1976 - 3 StR 6/76 (S) (https://dejure.org/1976,1494)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1976 - 3 StR 6/76 (S) (https://dejure.org/1976,1494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane - Störpropaganda gegen die Bundeswehr - Unwahre bzw. gröblich entstellte Behauptungen tatsächlicher Art oder Werturteile - Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen Ordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1977, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Bei all diesen Äußerungen handelt es sich nicht um dem Beweise zugängliche Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung, sondern um den Ausdruck einer abwegigen Kritik aus einseitiger weltanschaulicher Sicht (vgl. BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330; BGH NJW 1955, 311).
  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Bei all diesen Äußerungen handelt es sich nicht um dem Beweise zugängliche Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung, sondern um den Ausdruck einer abwegigen Kritik aus einseitiger weltanschaulicher Sicht (vgl. BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330; BGH NJW 1955, 311).
  • BGH, 05.02.1954 - 5 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Ob die vom Täter aufgestellten oder verbreiteten Erklärungen Tatsachenbehauptungen oder bloße Werturteile sind, ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen (RG JW 1926, 1184; BGH, Urteil vom 5. Februar 1954 - 5 StR 441/53; Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 2/73 I).
  • BGH, 26.10.1954 - 5 StR 610/53
    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Auch innere Vorgänge und Zustände können unter den Begriff fallen, aber nur dann, wenn sie in erkennbare Beziehung gesetzt werden zu bestimmten äußeren Geschehnissen, durch die sie in das Gebiet der wahrnehmbaren, äußeren Welt getreten sind (vgl. RGSt 41, 193 f; 55, 129, 131; BGHSt 6, 357; 12, 287, 291).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Auch innere Vorgänge und Zustände können unter den Begriff fallen, aber nur dann, wenn sie in erkennbare Beziehung gesetzt werden zu bestimmten äußeren Geschehnissen, durch die sie in das Gebiet der wahrnehmbaren, äußeren Welt getreten sind (vgl. RGSt 41, 193 f; 55, 129, 131; BGHSt 6, 357; 12, 287, 291).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergehens der Störpropaganda gegen die

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Ob die vom Täter aufgestellten oder verbreiteten Erklärungen Tatsachenbehauptungen oder bloße Werturteile sind, ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen (RG JW 1926, 1184; BGH, Urteil vom 5. Februar 1954 - 5 StR 441/53; Urteil vom 28. November 1973 - 3 StR 2/73 I).
  • RG, 23.03.1908 - III 66/08

    1. Zum Begriffe der Tatsachen im Sinne des § 131 St.G.B.'s. 2. Ist diese

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Auch innere Vorgänge und Zustände können unter den Begriff fallen, aber nur dann, wenn sie in erkennbare Beziehung gesetzt werden zu bestimmten äußeren Geschehnissen, durch die sie in das Gebiet der wahrnehmbaren, äußeren Welt getreten sind (vgl. RGSt 41, 193 f; 55, 129, 131; BGHSt 6, 357; 12, 287, 291).
  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76
    Auch innere Vorgänge und Zustände können unter den Begriff fallen, aber nur dann, wenn sie in erkennbare Beziehung gesetzt werden zu bestimmten äußeren Geschehnissen, durch die sie in das Gebiet der wahrnehmbaren, äußeren Welt getreten sind (vgl. RGSt 41, 193 f; 55, 129, 131; BGHSt 6, 357; 12, 287, 291).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Sie betreffen also etwas Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (RGSt 41, 193; 55, 129; BGH, Urteil vom 31. März 1976 - 3 StR 6/76 - JR 1977, 28, 29).

    Das ist zum einen dann der Fall, wenn die Prognose aus Vorgängen in der Vergangenheit oder Gegenwart hergeleitet wird, nämlich in dem Sinne, daß aus früherem oder jetzigem Verhalten auf bestimmtes Verhalten in der Zukunft geschlossen wird (BGH, Urteil vom 31. März 1976 aaO).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 6/80

    Begriff des "unwürdigen" Verhaltens gemäß § 7 Nr. 5 BRAO

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [JR 1977, 28; LG Bamberg, Urteil vom 26. Oktober 1979 - 2 KLs 108 Js 521/78, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 20. Februar 1980 - 3 StR 51/80 (S)] und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1975, 1641, 1645 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; 1978, 1047) sind solche Bestrebungen, insbesondere die Forderung nach allgemeiner Volksbewaffnung, die mit dem Ruf nach Zerschlagung des Staatsapparats im bewaffneten Aufstand zusammenhängt, wiederholt als verfassungsfeindlich beurteilt worden.
  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

    Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn der Gehalt der Äußerung einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes oder Bestehendes dem Beweis offensteht (BGH JR 1977, 28, 29; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367; Herdegen in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 185, Rn. 4 m.N.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 186, Rn. 4); ein - bloßes - Werturteil ist hingegen anzunehmen, wenn die Äußerung durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (Lenckner in Schönke/Schröder, a.a.O., m.N.; vgl. Lackner, StGB, 19. Aufl., § 186 Rn. 3), wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung eine Sache der persönlichen Überzeugung bleibt (OLG Frankfurt, a.a.O.).

    Die in erster Linie dem Tatrichter obliegende (vgl. BGH JR 1977, 28) Abgrenzung zwischen einer Tatsachenbehauptung, die bereits dann nach § 186 StGB strafbar ist, wenn sie nicht erweislich wahr ist, und einem Werturteil im Sinne von § 185 StGB muß sich dabei an dem der Äußerung immanenten Inhalt (OLG München (Z) AfP 1984, 169, 170), dem ihr objektiv innewohnenden Sinngehalt (OLG Frankfurt, a.a.O.) orientieren, da durch eine weite Auslegung die durch Art. 5 GG geschützte freie Rede übermäßig eingeschränkt würde (BVerfGE 43, 130, 139 = NJW 1977, 799 [BVerfG 07.12.1976 - 1 BvR 460/72] ; vgl. BVerfGE 61, 1, 12 = NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; OLG München, a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09

    Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei

    Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, vergangene oder zukünftige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens; sie betreffen bereits Geschehenes oder Bestehendes, das zur Erscheinung gelangt und in die Wirklichkeit getreten ist (BGH NJW 1998, 1223, juris Rz. 29, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 1973, Az. III ZR 192/71, DRiZ 1974, 27, BGH, Urteil vom 31. März 1976, Az. 3 StR 6/76, JR 1977, 28, 29 sowie RGSt 41, 193 und 55, 129).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
    Die Kläger machen zu Recht geltend, dass eine Äußerung über einen inneren Vorgang zu einem bestimmten äußeren Geschehnis - hier über die Beweggründe des Klägers zu 2. für seine Rücktrittserklärung - nach allgemeiner Ansicht als Tatsachenbehauptung einzuordnen ist (vgl. BGH, JR 1977, 28, 29; Hans OLG Hamburg, AfP 1983, 289, 290; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 3. Aufl., Rn. 381; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 12).
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