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   BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96   

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BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96 (https://dejure.org/1997,1588)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - 3 StR 608/96 (https://dejure.org/1997,1588)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 3 StR 608/96 (https://dejure.org/1997,1588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen einer Handlungseinheit wenn ein und derselbe Güterumsatz von Betäubungsmitteln (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist - Handeltreiben als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 243
  • NStZ 1997, 245
  • StV 1997, 470
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).

    Der von ihm (im Gegensatz zu den Einfuhrtaten mit jeweils völligem Verbrauch der vorherigen Menge) behauptete bloße Besitz des Restes aus der Vortat hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1995, 37, 38; vgl. auch BGH NStZ 1996, 604).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    "Die innerhalb dieses Bezugsrahmens (nämlich ein und desselben Güterumsatzes) aufeinanderfolgenden Teilakte - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung - sind nicht etwa mehrfache Verwirklichungen desselben Tatbestandes, deren Verhältnis zueinander erst noch bestimmt werden müßte; vielmehr werden sie schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden" (BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Der im Beschluß vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 - beiläufig geäußerten Ansicht des 5. Strafsenats vermag der Senat deshalb nicht zu folgen.
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Der von ihm (im Gegensatz zu den Einfuhrtaten mit jeweils völligem Verbrauch der vorherigen Menge) behauptete bloße Besitz des Restes aus der Vortat hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1995, 37, 38; vgl. auch BGH NStZ 1996, 604).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
    Danach hat das Landgericht in den ersten sechs Fällen eine "Bewertungseinheit" angenommen, weil es der - ersichtlich an dem obiter dictum in BGH NStZ 1994, 547 ausgerichteten - Einlassung des Angeklagten gefolgt ist, daß die einzelnen Verkaufsakte der im Laufe von acht Monaten in sechs Fällen nach und nach erworbenen je 100 g-Haschischplatten "im Rahmen desselben Güterumsatzes aus einer nicht versiegten ... Gesamtmenge" erfolgten.
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmittel begründet keine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 = BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; Beschl. v. 22. Januar 1997 - 3 StR 608/96 = BGHR BtMG 29 Bewertungseinheit 10; BGHR BtMG 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Bei wiederholtem Rauschgifterwerb sind die Handlungen des Käufers selbst dann nicht als eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit anzusehen, wenn das gesamte eingekaufte Rauschgift aus demselben Vorrat stammt (vgl. BGH NStZ 1997, 243; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 43 jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1996, 93, 94; 1997, 243).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Füllt der Täter einen zum Verkauf bereit gehaltenen Vorrat vor der vollständigen Entleerung des Depots jeweils durch neue Lieferungen wieder auf, so reicht dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum BtMG - wobei hierbei insoweit keine Unterschiede zum AMG und zum AntiDopG bestehen - nicht, die Veräußerungen aus der ursprünglichen Menge mit den Verkäufen aus dem aufgefüllten Bestand zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (stRspr. BGH NStZ 1994, 494; BGH NStZ 1997, 243; BGH StraFo 1996, 131; Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 626; Leipziger Kommentar / Rissingvan Saan StGB Vorbem. zu § 52 Rn. 43; Münchener Kommentar / v. Heintschel-Heinegg StGB § 52 Rn. 42).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Eine Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11) kommt nicht nur beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern bei allen Absatzdelikten in Betracht, also auch beim Veräußern und Abgeben (BGH NStZ 1997, 243 m. N.).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02

    Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung;

    Aus den Feststellungen ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß die verkauften Heroinbubbles aus vier unterschiedlichen Einkaufsmengen (UA S. 7, 12, 18, 19) stammen, welche die vielen Einzelverkäufe zu vier Bewertungseinheiten zusammenfassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 10 und 20; Weber, BtMG Vor §§ 29 ff. Rdn. 266, 298).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    Auch wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das Delikt des gleichzeitigen Besitzes der beiden ursprünglichen Teilmengen nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGH NStZ 1982, 512, 513; 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1997, 243).
  • BGH, 20.12.2005 - 3 StR 424/05

    Akkusationsprinzip; Prozessvoraussetzung (wirksame Anklage)

    Denn das Vorrätighalten der aus diesen Erwerbsvorgängen stammenden Restvorräte, die am 8. März 2005 beim Angeklagten noch vorgefunden wurden, wird nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit als unselbständiger Teilakt mit umfasst (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6 und 10; Weber, BtMG 2. Aufl. Vor §§ 29 ff. Rdn. 446).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

  • BGH, 07.08.2002 - 5 StR 292/02

    Gesamtstrafenbildung; Einsatzstrafe; Bewertungseinheit; Urteilsgründe

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

  • BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten nach BtMG; Anforderungen an die

  • LG Bochum, 27.04.2012 - 1 KLs 43/11
  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 547/98

    Tatsächliche Gewalt über Munition; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 17.09.1997 - 2 StR 237/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Bewertungseinheit im Sinne des

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