Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.01.2005 | BGH, 15.12.2005 | BGH, 30.01.2003 | BGH, 13.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1569
BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2003,1569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorbereitung; Erwerbsverhandlungen; Anfrageverfahren; Neuorientierung an der gesetzlichen Bestimmtheit / Katalog handelstypischer Tätigkeiten; Schuldgrundsatz; Idee der Gerechtigkeit; Gebot der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmittel als vollendetes Handeltreiben ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorverlagerung der Strafbarkeit beim unerlaubten Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht

  • Judicialis

    StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § ... 24; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 30; ; BtMG § 30; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; OpiumG § 8 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Kein vollendeter Handel bei bloßen Ankaufsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Einschränkende Auslegung des "Handeltreibens" mit Betäubungsmitteln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 105
  • StV 2003, 501
  • StV 2003, 619
  • JR 2005, 209
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).

    Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.

    Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.

    Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.;.

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95

    Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.

    Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183).
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    Diesem Grundsatz wird nur eine Auslegung gerecht, die es erlaubt, unterschiedlich gewichtige Verhaltensweisen einer abgestuften Strafandrohung zu unterwerfen, was in besonderem Maße für Fälle qualifizierten Handeltreibens nach §§ 29 a , 30, 30 a BtMG mit erhöhten Mindeststrafen gilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 -, StV 2003, S. 503).
  • BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten

    Zu Recht ist in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß dieser Weg nur zu einer neuen Typisierungskasuistik führen werde, ohne daß damit ein einheitliches Kriterium zur Eingrenzung des Begriffs des Handeltreibens gefunden worden ist (Gaede, Anm. zum Anfragebeschluß StraFo 2003, 391).

    Der Einkauf ist die Voraussetzung für den Verkauf und von daher für das geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, nicht weniger gefährlich (vgl. auch Roxin, Anm. zum Anfragebeschluß StV 2003, 619, 620).

    Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03

    Strafe bei Wegfall einer Einzelstrafe

    Das Rechtsmittel hat insoweit Erfolg, als der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts Fall II. 3 der Urteilsgründe - Bestellung von 20 g Kokain am 8. Mai 2002 - nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 - einstellt.
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Insoweit erfüllt bereits das Anwerben eines Kuriers den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, wenn dies dem konkreten Betäubungsmittelabsatz dienen soll (vgl. BGH NStZ 2008, 40; BGH, Beschl. v. 10.07.2003 - 3 StR 61/02, juris).
  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Zwar ist der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (zurzeit noch) weit auszulegen (vgl. aber die Bedenken im Anfragebeschluss des BGH NStZ 2004, 105 ff.); erfasst werden grundsätzlich alle Tätigkeiten - auch einmalige und bloß unterstützende Handlungen, insbesondere auch die Förderung fremder Geschäfte -, soweit sie auf den späteren Umsatz des Rauschgifts gerichtet sind.
  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03

    Zuwarten im Hinblick auf einen "Anfragebeschluss"

    Für ein Zuwarten im Hinblick auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats (StV 2003, 501) sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2000 - 1 StR 349/00 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 14/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, hat sich der Angeklagte jedoch in dem Fall 48 der Anklageschrift vom 6. August 2009 (UA 5 f.) tateinheitlich zu dem Verbrechen nach § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGH BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Überlassen 1; NStZ 2004, 105).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05

    Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den

    Die Revisionen verkennen dabei, dass die von ihnen angesprochene Problematik der Abgrenzung zwischen Versuch und vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Bereich des so genannten "Verbalhandels" besteht, bei dem der Täter sich des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig machen kann, auch wenn er das Rauschgift noch nicht im Besitz hatte, sondern lediglich ernsthafte Verhandlungen mit seinem Lieferanten oder seinem Abnehmer geführt hat (vgl. BGH NStZ 2004, 105 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3049
BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 (https://dejure.org/2005,3049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 29 BtMG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kataloglösung; Einigung zwischen Händler und Lieferant); Schuldgrundsatz; Bestimmtheitsgrundsatz; Versuch (unmittelbares Ansetzen); Rücktritt

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ernsthafte Verhandlungen über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Abgrenzung von Versuch und Vollendung; Vorliegen lediglich einer Vorbereitungshandlung; Einigung zwischen ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchtes oder vollendetes Handeltreiben bei erfolglosen Ankaufbemühungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1589
  • StV 2005, 334
  • JR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Dabei liege je nach den Umständen des Einzelfalls Vorbereitung oder Versuch vor (BGH NJW 1987, 720 f.).

    Es ist lediglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekannt, in der der Versuch des Handeltreibens ernsthaft in Betracht gezogen worden ist: Die Versuche eines Kuriers, an den zu transportierenden, jedoch der Verfügungsmacht der Beteiligten entglittenen Drogenkoffer zu gelangen, sind als Ansetzen zur Inbesitznahme zum Zwecke des Weitertransportes und damit "allenfalls als Versuch" des Handeltreibens beurteilt worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    In anderen Fällen, in denen ein Täter des Handeltreibens die Betäubungsmittel nicht zuvor ankauft, werden sich entsprechende Grenzen festlegen lassen (etwa bei der Herstellung zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, der Vermittlung eines Umsatzgeschäftes oder bei der Inbesitznahme der Betäubungsmittel durch den selbständig als Täter agierenden Kurier, vgl. BGH NJW 1987, 720 f.).

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Die Rechtsprechung hat bereits bisher in einzelnen Entscheidungen die sehr weite Definition des Handeltreibens ("jede Tätigkeit") nur formal beibehalten, aber inhaltliche Einschränkungen vorgenommen: Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).

    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einheitliche Tat

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
    Die Rechtsprechung hat bereits bisher in einzelnen Entscheidungen die sehr weite Definition des Handeltreibens ("jede Tätigkeit") nur formal beibehalten, aber inhaltliche Einschränkungen vorgenommen: Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Der Ankauf dieser Menge zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. November 1992 - 3 StR 510/92 - und 13. Januar 2005 - 3 StR 61/02 und 3 StR 243/02).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7272
BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (reine Vorbereitungshandlungen; Vorfeld eines noch nicht näher konkretisierten Drogenumsatzes); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anfrage- und Vorlageverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ernsthafte Ankaufsbemühungen durch Beauftragung eines Freundes zum Kauf von Ecstasytabletten

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; GVG § 132; ; GVG § 132 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Vorlage und Entscheidung durch den Großen Senat des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    Hierbei handelt es sich zwar auch um eine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, doch ist sie noch weit im Vorfeld des beabsichtigten, noch nicht näher konkretisierten Drogenumsatzes angesiedelt und wird daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Vorbereitungsstadium des Handeltreibens zugerechnet (vgl. BGH - Großer Senat, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 - S. 19, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Entgegen den Bedenken des Senats (Vorlagebeschluss vom 13. Januar 2005, NJW 2005, 1589) ist bei einem solchen Sachverhalt das Handeltreiben vollendet (Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    Es wird Aufgabe des neuen Tatrichters sein, diese Verfahrensverzögerung, die nach Einschätzung des Senats mit eindreiviertel Jahren zu veranschlagen ist, angemessen zu kompensieren (vgl. BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    b) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. März 2002 im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, ist in den nach der vorgenommenen Teileinstellung verbliebenen Fällen die nicht geringe Menge auch bei Zugrundelegung des zutreffenden Grenzwertes von 30 g MDMA-Base (BGHSt 42, 255) rechtsfehlerfrei ermittelt worden.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Wegen der großen Bedeutung der dem Großen Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vorgelegten Rechtsfragen und ihrer Schwierigkeit erfordert das vorausgehende Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG ebenso wie das Vorlageverfahren selbst eine eingehende und zeitintensive Befassung zunächst sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs und sodann des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02, NStZ-RR 2007 (bei Becker), 293).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Wegen der großen Bedeutung der dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vorgelegten Rechtsfragen und ihrer Schwierigkeit erfordert das vorausgehende Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG ebenso wie das Vorlageverfahren selbst eine eingehende und zeitintensive Befassung zunächst sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs und sodann des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02, NStZ-RR 2007 (bei Becker), 293).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2003 - 3 StR 61/02   

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BGH, 30.01.2003 - 3 StR 61/02 (https://dejure.org/2003,9907)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2003 - 3 StR 61/02 (https://dejure.org/2003,9907)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 3 StR 61/02 (https://dejure.org/2003,9907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2)   

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BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 3 StR 243/02 (2) (https://dejure.org/2005,15647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Abgrenzung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung beim ...

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 2; ; StPO § ... 154 Abs. 2; ; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2 nF; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 30; ; BtMG § 30 a; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 24; ; StGB § 49 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Frage des Vollendungszeitpunktes beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorlage einer Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Einigung zwischen dem Händler und seinem Lieferanten über den Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1589
  • StV 2005, 334
  • JR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Dabei liege je nach den Umständen des Einzelfalls Vorbereitung oder Versuch vor (BGH NJW 1987, 720 f.).

    Es ist lediglich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekannt, in der der Versuch des Handeltreibens ernsthaft in Betracht gezogen worden ist: Die Versuche eines Kuriers, an den zu transportierenden, jedoch der Verfügungsmacht der Beteiligten entglittenen Drogenkoffer zu gelangen, sind als Ansetzen zur Inbesitznahme zum Zwecke des Weitertransportes und damit "allenfalls als Versuch" des Handeltreibens beurteilt worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    In anderen Fällen, in denen ein Täter des Handeltreibens die Betäubungsmittel nicht zuvor ankauft, werden sich entsprechende Grenzen festlegen lassen (etwa bei der Herstellung zum Zweck des gewinnbringenden Verkaufs, der Vermittlung eines Umsatzgeschäftes oder bei der Inbesitznahme der Betäubungsmittel durch den selbständig als Täter agierenden Kurier, vgl. BGH NJW 1987, 720 f.).

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Tätigkeiten, die einem späteren, aber noch nicht konkretisierten Rauschgiftgeschäft dienen sollten, wurden als Vorbereitungshandlungen qualifiziert; so die Darlehensgewährung für künftige Geschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22), die Präparierung eines Fahrzeugs für Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323) und der Transport von Streckmitteln (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43).

    Dies wurde etwa bei Beteiligten angenommen, die sich lediglich bereit erklärt hatten, eine Kurierfahrt zu unternehmen, aber aus irgendwelchen Gründen die zu transportierenden Drogen letztlich nicht übernehmen konnten (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

    Diese sind als straflose Vorbereitungshandlungen gewertet worden (BGH NJW 1987, 720 f. = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; BGH NStZ 1990, 545).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
    Selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit genügt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 29, 239 f.; 30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).
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