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   BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10   

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https://dejure.org/2010,10973
BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 3 StR 62/10 (https://dejure.org/2010,10973)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • Wolters Kluwer

    Errechnung des ausgesprochenen Verfallsbetrags im Wesentlichen unter Anwendung des Bruttoprinzips

  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Wertersatzverfall bei Zahlung des Kaufpreises für eine Drogenlieferung im Auftrag des Käufers durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1; StGB § 73a Abs. 1
    Errechnung des ausgesprochenen Verfallsbetrags im Wesentlichen unter Anwendung des Bruttoprinzips

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.2008 - 3 StR 450/07

    Zustellung an den gewählten Verteidiger (Wirksamwerden der rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10
    Zu der Verfahrensrüge, es habe bei dem Urteil ein Richter mitgewirkt, dessen Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit mit Unrecht verworfen worden ist (§ 338 Nr. 3 StPO), weist der Senat ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts hinsichtlich der Beanstandung, die Anklageschrift sei von dem abgelehnten Vorsitzenden der Strafkammer deshalb nicht wirksam an den Wahlverteidiger zugestellt worden, weil sich dessen schriftliche Vollmacht zu diesem Zeitpunkt nicht bei den Akten befunden hatte, auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2008 - 3 StR 450/07 - hin.
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 3 StR 62/10
    Der Senat weist den neuen Tatrichter darauf hin, dass die Annahme einer unbilligen Härte im Sinne von § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2010, 86; Fischer aaO § 73 c Rdn. 3).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (erlangtes Etwas; Bruttoprinzip; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 sowie Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

    Daran fehlt es jedoch, wenn das der Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft unwirksam ist und der Täter somit durch die Leistung eines Dritten lediglich von einer unwirksamen - und damit nicht werthaltigen - Verbindlichkeit frei wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21 Rn. 3; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10 Rn. 5 jeweils zu Forderungen aus Betäubungsmittelgeschäften und vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 zu einem Schuldenerlass für die Beteiligung an einer Straftat; Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 18).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 128/13

    Verfall (rechtsfehlerhafte Ermittlung der Höhe des aus der Tat Erlangten)

    Die Abschöpfung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, wonach grundsätzlich alles, was der Täter für die Tat oder aus ihr erhalten hat, für verfallen zu erklären ist (vgl. Senat BGHR StGB § 73 Erlangtes 11 und Urteil vom 4. März 2010 - 3 StR 559/09, juris).
  • BGH, 02.10.2012 - 3 StR 320/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Verfall; (erlangtes Etwas; kein Verfall

    Somit standen dem Lieferanten aus diesen Betäubungsmittelgeschäften weder ein Kaufpreisanspruch noch andere zivilrechtliche Ansprüche zu, von denen der Angeklagte durch die Aufrechnung mit dem versprochenen Kurierlohn hätte frei werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10, StraFo 2010, 348).
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