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   BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14   

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https://dejure.org/2015,14439
BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14 (https://dejure.org/2015,14439)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 3 StR 627/14 (https://dejure.org/2015,14439)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 (https://dejure.org/2015,14439)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff; selbständige Geschäftspartner; Bezugs- und Absatzsystem; Zusammenwirken in Einkaufs- und Vertriebsorganisation; Risikoverteilung als Maßstab); Bewertungseinheit beim Bandenhandel

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG
    Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande: Abgrenzung der selbstständigen Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten von dem Bandenhandel

  • IWW

    § 30a Abs. 1 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner beim Betäubungsmittelhandel; Bandenmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Verbindung der im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes ...

  • rewis.io

    Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln als Mitglied einer Bande: Abgrenzung der selbstständigen Geschäftsbeziehung zwischen den Beteiligten von dem Bandenhandel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1
    Auf Dauer angelegtes Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner beim Betäubungsmittelhandel; Bandenmäßiges Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verbindung der im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Zur Annahme der Bande

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bande im BTM-Handel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Annahme der Bande

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 589
  • NStZ-RR 2015, 247
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.07.2011 - 3 StR 129/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; eingespieltes Bezugs- und

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14
    a) Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.; Beschlüsse vom 29. September 2010 - 2 StR 382/10, StV 2011, 551, 552; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StV 2012, 413, 414 mwN; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 63 ff.).

    Ob die auf Verkäufer- und Abnehmerseite beteiligten Personen in einer Ankaufs- und Vertriebsorganisation zusammenwirken oder sich als selbständige Geschäftspartner gegenüberstehen, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StV 2012, 413, 414).

  • BGH, 01.07.2009 - 2 StR 194/09

    Verbindung zu einer Bewertungseinheit durch Bandenhandel (im Rahmen ein- und

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14
    Insoweit kommt der bandenmäßigen Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320 ; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 mwN).
  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 382/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14
    a) Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.; Beschlüsse vom 29. September 2010 - 2 StR 382/10, StV 2011, 551, 552; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StV 2012, 413, 414 mwN; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 63 ff.).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14
    Insoweit kommt der bandenmäßigen Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320 ; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 mwN).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14
    a) Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.; Beschlüsse vom 29. September 2010 - 2 StR 382/10, StV 2011, 551, 552; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11, StV 2012, 413, 414 mwN; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 30 Rn. 63 ff.).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22
    Ob die auf Verkäufer- und Abnehmerseite beteiligten Personen in einer Ankaufs- und Vertriebsorganisation zusammenwirken oder sich als selbstständige Geschäftspartner gegenüberstehen, beurteilt sich wesentlich nach der getroffenen Risikoverteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Die ebenfalls verwirklichte Tatbestandsvariante der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geht in derjenigen des Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf; der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18

    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des

    Die insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen und die aus dem Urteil ersichtlichen Befunde der Beweisaufnahme legen nahe, dass sich der Angeklagte in diesem Fall (neben Geldwäsche) nicht nur wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 27 StGB), sondern wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 BtMG, § 27 StGB) strafbar gemacht hat (zum Konkurrenzverhältnis zwischen bandenmäßigem Handel und bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590 mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

    Insoweit kommt der Einfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223 f.; vom 14. April 2015 - 3 StR 267/14, NStZ 2015, 589, 590).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 543/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande: Vorliegen,

    Das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet beim Betäubungsmittelhandel auch dann keine Bande, wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 131/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Von einer Bandenabrede abzugrenzen sind dabei solche Konstellationen, in denen die Beteiligten lediglich in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig wurden, sich also deren Zusammenwirken, auch wenn es auf Dauer angelegt war, nicht als Ausdruck einer Bandenabrede darstellt, sondern als Verfolgung selbständiger, ausschließlich eigener Interessen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 7; vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5 und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 129/11 Rn. 8; Urteile vom 3. September 2014 - 1 StR 145/14 Rn. 20 und vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 259 f.).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 165/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, NStZ 2020, 45 Rn. 4; vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 30a Rn. 24; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 36).
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 61/20

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede:

    Auch das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet keine Bande, auch wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 5 und vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbindet in den Fällen des § 30a Abs. 1 BtMG der Bandenhandel die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589, 590; vom 29. September 2009 - 3 StR 322/09, NStZ 2010, 223, 224; vom 1. Juli 2009 - 2 StR 194/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 13. Februar 1998 - 4 StR 631/97, NStZ-RR 1999, 219).
  • LG Detmold, 20.01.2022 - 23 KLs 32/21
  • LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18

    Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift,

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