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   BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98   

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https://dejure.org/1999,4294
BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98 (https://dejure.org/1999,4294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC; Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit; Bewertungseinheit; Verschlechterungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 u. 3; ; BtMG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30, § 30 a; StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Der zur Schuldspruchänderung nötigende Rechtsfehler liegt darin, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob bei den Verkäufen des Angeklagten, jedenfalls soweit sie an einem Tag erfolgten, eine einheitliche Tat im Sinne einer Bewertungseinheit in Betracht kommt; diese ist stets dann gegeben, wenn es um die strafrechtliche Bewertung verschiedener eigennütziger Tätigkeiten geht, die auf den gewinnbringenden Umsatz einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge von Betäubungsmitteln gerichtet sind (vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 69/96

    Zusammenfassung mehrerer Drogenverkäufe zu Tateinheit bei nicht feststellbarem

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen und deren Voraussetzungen im Urteil nachvollziehbar zu prüfen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahe legen (BGH NStZ-RR 1997, 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 8, 11, 12 und 13); insbesondere gebietet es der Grundsatz in dubio pro reo nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (BGH NJW 1995, 2300 f.).
  • BGH, 12.04.2011 - 4 StR 22/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung:

    Der Senat weist darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung von sechs Monate Freiheitsstrafe übersteigenden Einzelstrafen für die beiden Taten des versuchten Betruges wegen der sich ergebenden Erhöhung des Unrechtsgehalts nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218; KK-Kuckein, StPO, 6. Aufl., § 358 Rn. 30).
  • BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09

    Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft;

    b) Der Senat ist auch nicht der Ansicht, dass diese Einzelstrafen deshalb aufzuheben seien, weil sie - vergleichbar Fällen einer Schuldspruchänderung wegen abweichender Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei gleich bleibendem Schuldumfang (z.B. in Fällen sog. Bewertungseinheit vor allem bei Rauschgifthandel, vgl. BGH NStZ 1996, 93; NStZ-RR 1999, 218; vgl. auch die Nachw. b. Kuckein in KK 6. Aufl. § 358 Rdn. 30) - unbeschadet § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Summe der jeweiligen Einzelstrafen erhöht werden könnten.
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Bei der Bemessung der neu festzusetzenden Einzelstrafe für die zu einer Tateinheit zusammengefassten Delikte wird der neue Tatrichter zu beachten haben, dass das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) die Verhängung einer höheren Einzelstrafe nicht verbietet; die Summe aus der neuen Einzelstrafe und den verbleibenden Einzelstrafen sowie die Gesamtstrafe dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; Beschluss vom 21. Dezember 1992 - 1 StR 730/92, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 6; Urteil vom 7. März 1989 - 5 StR 575/88, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 3 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344; Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 12; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit);

    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 344; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, StV 1995, 417, 418; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218) besagt nichts anderes: Im damaligen Fall war der Tatrichter jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Angeklagte jeweils täglich nur die Mengen verkaufte, die er auf Grund einer vorherigen Absprache mit seinem Mittäter von diesem als Gesamtmenge zum Zwecke des Weiterverkaufs an diesem Tag erhalten hatte.
  • BGH, 13.02.2007 - 1 StR 627/06

    Tateinheit bei Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt)

    Dabei ist er nicht gehindert zu berücksichtigen, dass durch den Wegfall der zweiten Verurteilung der Unrechtsgehalt der Vergewaltigung sich erhöht und damit auch die Einzelstrafe wegen dieser einen Tat im Rechtssinne entsprechend erhöht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98; Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 Rdn. 30), wobei die Summe der bisherigen Einzelstrafen jedoch ebenso wenig überschritten werden darf wie die Höhe der eher mäßigen gegen den Angeklagten ausgesprochenen Gesamtstrafe.
  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 49/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine solche Bewertungseinheit kommt in Betracht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344).
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