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   BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93   

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BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93 (https://dejure.org/1994,3095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 593
  • StV 1994, 525
  • StV 1994, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 412/93

    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs hinsichtlich der Verlesbarkeit von Kopien

    Auszug aus BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93
    Fotokopien von Urkunden sind zum Nachweis der Existenz und des Inhalts der Originalurkunde keine präsenten Beweismittel i.S.d. § 245 Abs. 2 StPO, da die Übereinstimmung mit dem Original Voraussetzung ihrer Verwertbarkeit ist; diese ist im Strengbeweisverfahren festzustellen (vgl.Senatsbeschluß vom 1. September 1993 - 3 StR 412/93; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 248; Mayr in KK 3. Aufl. StPO § 249 Rdn. 12; Schlüchter in SK - StPO § 249 Rdn. 36).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    (b) Insoweit kann offen bleiben, ob es sich bei in Kopie vorgelegten Urkunden tatsächlich um präsente Beweismittel i.S.v. § 245 Abs. 2 StPO handelt, wofür nach Auffassung des Senats im Grundsatz einiges spricht (vgl. aber insoweit BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 60), ist nicht auf den Fall zu übertragen, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht; dies hat der Bundesgerichtshof bisher nicht tragend entschieden (zweifelnd bereits BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, juris).
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15

    Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel

    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33), auf den Fall zu übertragen ist, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht.
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Ein Vorrang des Arztes bei Prognosegutachten über Personen ohne psychische Störungen wurde im übrigen auch schon vor der Änderung des § 454 StPO vermehrt in Zweifel gezogen (vgl. Schüler-Springorum StV 1994, 525 [BGH 22.06.1994 - 3 StR 646/93] m.N.; aus psychiatrischer Sicht Rasch NStZ 1993, 509, 510 [BGH 07.04.1993 - 1 StB 7/93] ).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1997 - 1 Ws 22/97
    Einen Ersatz für die Originalurkunde bilden Ablichtungen wegen der Möglichkeit der Manipulation bei ihrer Herstellung jedoch nur dann, wenn ihre Übereinstimmung mit dem Original festgestellt (vgl. für das Strengbeweisverfahren BGH NStZ 1986, 519 ; BGH NStZ 1994, 593 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., 1995 Rdnr. 6 zu § 249 m.w.N.) oder - im Verfahren der Glaubhaftmachung - zumindest hinreichend wahrscheinlich gemacht werden kann.
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