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   BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17   

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https://dejure.org/2018,3754
BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17 (https://dejure.org/2018,3754)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2018 - 3 StR 654/17 (https://dejure.org/2018,3754)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 3 StR 654/17 (https://dejure.org/2018,3754)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB
    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige Berücksichtigung des Fehlens von Reue und Schuldeinsicht beim die Tat bestreitenden Angeklagten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Fehlens von Reue und Schuldeinsicht zu Lasten des Angeklagten hinsichtlich positiver Sozialprognose

  • rewis.io

    Raub: Kriterien der Sozialprognose bei der Strafaussetzungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1 ; StGB § 56 Abs. 2
    Berücksichtigung des Fehlens von Reue und Schuldeinsicht zu Lasten des Angeklagten hinsichtlich positiver Sozialprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafaussetzung zur Bewährung - und das Fehlen von Reue und Schuldeinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 105
  • StV 2019, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2003 - 3 StR 91/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose; zulässiges Verteidigungsverhalten;

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).

    b) Soweit das Landgericht das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB verneint und die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung für geboten im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB erachtet hat, setzt sich der aufgezeigte Rechtsfehler fort, denn auch für diese Wertungen ist die dem Angeklagten zu stellende Sozialprognose von Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 59).

  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99

    Bewährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17
    Dies ist rechtsfehlerhaft, weil sich der Angeklagte mit dem von der Strafkammer vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner eigenen Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, StV 1999, 602; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 30).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17
    b) Soweit das Landgericht das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB verneint und die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung für geboten im Sinne des § 56 Abs. 3 StGB erachtet hat, setzt sich der aufgezeigte Rechtsfehler fort, denn auch für diese Wertungen ist die dem Angeklagten zu stellende Sozialprognose von Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03, NStZ-RR 2003, 264; vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 Rn. 59).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17
    Vor diesem Hintergrund kommt es - abgesehen davon, dass eine Verfahrensrüge insoweit nicht angebracht worden ist - nicht mehr darauf an, dass das Landgericht mit der Wirkung des Schuldspruchs auf den Angeklagten auf Umstände abgestellt hat, die nicht Inbegriff der Hauptverhandlung waren, sondern erst nach dem Erlass des Urteils zutage getreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 47).
  • BayObLG, 05.07.2022 - 202 StRR 68/22

    Aufhebung im Strafausspruch hinsichtlich des Ansehens von der Strafaussetzung zur

    Denn in die gebotene Gesamtschau wären auch die erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation im allgemeinen und vor allem die hieraus möglicherweise resultierenden Auswirkungen auf die Kriminalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB im besonderen einzubeziehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 StR 545/18 a.a.O.; 28.06.2018 - 1 StR 171/18 = StV 2019, 559; 23.01.2018 - 3 StR 654/17 = NStZ-RR 2018, 105; 10.05.2016 - 4 StR 25/16 = StraFo 2016, 425; BayObLG, Beschluss vom 08.12.2020 - 202 StRR 123/20 = Blutalkohol 58 [2021], 34; StV 2022, 27 = VerkMitt 2021, Nr. 22).
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