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   BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93   

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https://dejure.org/1994,5276
BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,5276)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1994 - 3 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,5276)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93 (https://dejure.org/1994,5276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg - Tatherrschaft - Schlüssiges Verhalten - Beihilfe - Gemeinschaftlicher Tatentschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 1, § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 II Mittäter 2, 11 - 13).

    Der Tatrichter muß sich damit auseinandersetzen, ob in diesem Verhalten der erforderliche gemeinschaftliche Tatentschluß liegt, der auch durch konkludente Handlungen gefaßt werden kann (BGHSt 37, 289, 292).

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

    Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 II Mittäter 2, 11 - 13).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 II Mittäter 2, 11 - 13).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, BGHR VStGB § 6 Mittäter 1; vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00

    Bedingter Tötungsvorsatz; Gefährliche Körperverletzung; Mittäterschaft;

    a) Einer auf gemeinsamem Willen beruhenden Mittäterschaft steht mangelnde Eigenhändigkeit, und zwar auch bei Tötungsdelikten, nicht entgegen (BGH NJW 1999, 2449 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16, 18).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 466/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Computerbetrug (wertende

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. März 1994 - 3 StR 664/93, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 16).
  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel

    Dies ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen, wesentlicher Anhaltspunkt kann dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11 und 16;Urteil des Senats vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94).
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