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   BGH, 23.03.1977 - 3 StR 67/77   

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https://dejure.org/1977,8553
BGH, 23.03.1977 - 3 StR 67/77 (https://dejure.org/1977,8553)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1977 - 3 StR 67/77 (https://dejure.org/1977,8553)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1977 - 3 StR 67/77 (https://dejure.org/1977,8553)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Feststellung einer künftigen Gefährlichkeit des Täters - Wiederholungsgefahr bei Sorgfaltspflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 3 StR 67/77
    Das bedeutet, daß die auslösende Tat insoweit für die künftige Gefährlichkeit des Täters symptomatisch sein muß, als auch sie Ausfluß eines Zustandes ist, der künftige Straftaten erwarten läßt (vgl. BGHSt 5, 140; 24, 134; Dreher, StGB 36. Aufl. § 63 Rdn 7).
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 23.03.1977 - 3 StR 67/77
    Das bedeutet, daß die auslösende Tat insoweit für die künftige Gefährlichkeit des Täters symptomatisch sein muß, als auch sie Ausfluß eines Zustandes ist, der künftige Straftaten erwarten läßt (vgl. BGHSt 5, 140; 24, 134; Dreher, StGB 36. Aufl. § 63 Rdn 7).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Dabei ist es - anders als in den Fällen der Ermessensentscheidung nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB - grundsätzlich ohne Bedeutung, ob von dem Maßregelausspruch unabhängige Ereignisse - zu denen auch der Strafvollzug zählt - eine Unterbringung voraussichtlich verhindern (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 511/64, S. 3; vgl. Beschluss vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 564/85, BGHSt 33, 398, 400) oder die Gefahr abwenden werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77, NJW 1978, 599; Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 67/77, S. 5; jeweils zu § 63 StGB; ferner BT-Drucks. IV/650, S. 214).
  • BGH, 04.09.1987 - 3 StR 389/87

    Anordnung zur Unterbringung auf Grund tiefgreifender alkoholbedingter

    Die Anlaßtat muß insoweit für die künftige Gefährlichkeit des Täters symptomatisch sein, als auch sie Ausfluß eines Zustands ist, der künftige Straftaten erwarten läßt (BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 67/77; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7 mit weit. Nachw.).
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